Für einen Kurswechsel im Bologna-Prozess

Von Andreas Keller
Von Andreas Keller*

Der Bologna-Prozess nähert sich der Zielgeraden. Bis zum Jahr 2010 soll ein „Europäischer Hochschulraum" etabliert werden. Das hatten die für Hochschulen zuständigen Ministerinnen und Minister von zunächst 29 europäischen Staaten 1999 in Bologna vereinbart. Inzwischen haben 46 Staaten innerhalb und außerhalb der Europäischen Union – von Armenien bis Zypern – die Bologna-Erklärung unterzeichnet. Auf ihrer nächsten Gipfelkonferenz 2009 im belgischen Leuven werden die Ministerinnen und Minister eine Bilanz ziehen und über eine Fortsetzung des Prozesses über 2010 hinaus entscheiden. Höchste Zeit für eine Zwischenbilanz, auch was die Umsetzung des Bologna-Prozesses in Deutschland angeht.

In Deutschland scheint Bologna in eine Krise geraten zu sein. Zwar kommen die Hochschulen mit der Umstellung ihrer Studiengänge voran: Mittlerweile führen über 60 Prozent aller Studiengänge zum Bachelor oder zum Master, knapp 20 Prozent aller Studierenden sind in einem der neuen Studiengänge eingeschrieben. Aber statt Mobilität zu erleichtern und die Studienbedingungen zu verbessern, erschweren insbesondere die neuen Bachelorstudiengänge den Studienortwechsel bereits innerhalb Deutschlands. und führen zum Anstieg statt zum Rückgang der Studienabbrecherquoten. Studierende in universitären Bachelorstudiengängen brechen das Studium häufiger ab als ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen in den traditionellen Magister-, Diplom- und Staatsexamensstudiengängen.  

Verdichtung der Lehr- und Lernprozesse

Vor Ort an den Fachbereichen und Fakultäten ist die Stimmung dementsprechend schlecht. Die Umstellung auf Bachelor und Master und die Modularisierung der Studiengänge sollten eigentlich zu einer besseren Betreuung der Studierenden führen. Tatsächlich wird eine Verdichtung der Lehr- und Lernprozesse und eine deutlich höhere Belastung – im Bologna-Deutsch: „workload" – beklagt, von den in Lehre und Verwaltung tätigen Kolleginnen und Kollegen ebenso wie von den Studierenden selbst. Die Hochschulen bleiben ihnen die Antwort schuldig, wie die Mehrbelastung aufgefangen werden soll: Die zusätzlichen Milliarden, die Bund und Länder für die Exzellenzinitiative aufgebracht haben, fließen ausschließlich in die Förderung der Spitzenforschung. Die Mittel des „Hochschulpakts 2020" können von den Ländern nicht abgerufen werden, da Studiengebühren, eine marode Ausbildungsförderung und miserable Studienbedingungen Studienberechtigte mehr und mehr vom Studium abschrecken. Zusätzlich bleiben viele Studienplätze unbesetzt, weil die Hochschulen mit dem Management der deregulierten Hochschulzulassung überfordert sind.

Nicht die Zielsetzungen des Bologna-Prozesses wie die Förderung der Mobilität oder die Stärkung der sozialen Dimension im Europäischen Hochschulraum, sondern die mangelhafte Umsetzung in vielen Unterzeichnerstaaten wie eben auch Deutschland ist die Wurzel des Übels. Die Bildungsgewerkschaft GEW hat mit den anderen Gewerkschaften im DGB die Zielsetzungen des Bologna-Prozesses unterstützt, weil sie sich von ihnen eine Verbesserung der Qualität von Lehre und Studium verspricht. Erst der Bologna-Prozess hat die Hochschulen dazu gebracht, bei der Reform ihrer Studiengänge die Studierenden und die von ihnen in der beruflichen und gesellschaftlichen Praxis benötigten Kompetenzen ins Zentrum zu rücken. Selbst die Hochschulrektorenkonferenz fordert mittlerweile mit der GEW eine „studierendenzentrierte Lehre". Bund, Länder und Hochschulen haben es jetzt in der Hand, ein Scheitern der Studienreform im Europäischen Hochschulraum abzuwenden – durch einen Kurswechsel im Bologna-Prozess.  

Unnötiger Zeitdruck bei der Umstellung

Zum überfälligen Kurswechsel gehört erstens eine Entschleunigung des Bologna-Prozesses. Bund und Länder müssen den unnötigen Zeitdruck aus der Umstellung der Studiengänge herausnehmen. Sie sollten so ehrlich werden und sich eingestehen, dass eine flächendeckende Umstellung aller Studiengänge auf Bachelor und Master bis 2010 nicht mehr erreichbar ist. Einige Fachrichtungen sind schon heute sehr weit gekommen, andere stehen erst ganz am Anfang der Studienreform, in wieder anderen wird es für eine längere Übergangszeit ein Nebeneinander von neuen und traditionellen Studienstrukturen geben. Während in den staatlich regulierten lehrerbildenden Studiengängen die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen in einigen Ländern ohne Rücksicht auf Verluste mit der Brechstange durchgesetzt wurde, fängt man in der Rechtswissenschaft oder Medizin erst allmählich mit der Diskussion an. Für die Fortsetzung des Reformprozesses, der über 2010 hinaus weiter gehen wird, muss der Grundsatz gelten: Qualität geht vor Tempo. Nur eine Studienreform, die nicht top down verordnet wird, sondern bottom up wächst und von der Überzeugung und Akzeptanz der Lehrenden, Studierenden und der beruflichen Praxis einschließlich der Gewerkschaften getragen ist, kann nachhaltigen Erfolg haben.  

GEW fordert uneingeschränkte Durchlässigkeit

Zweitens brauchen wir eine uneingeschränkte Durchlässigkeit beim Übergang vom Bachelor- zum Masterstudiengang: Weder Quote noch Note dürfen die Zulassung zum Masterstudium beschränken. Selbstverständlich sollten Absolventinnen und Absolventen eines Bachelorstudiengangs, die sicher sind, vorerst genug gelernt zu haben, ihr Glück auf dem Arbeitsmarkt versuchen können. Viele haben dies bereits erfolgreich getan – dies zeigen die ersten Verbleibsstudien. Sie sollten auch die Möglichkeit haben, jederzeit nach einer beruflichen Praxisphase ein Masterstudium draufzusatteln – im Inland oder im Ausland. Wer aber unmittelbar nach dem Bachelor weiter studieren möchte, sollte einen Anspruch haben, zu einem weiterführenden Masterstudiengang zugelassen zu werden. Das bedeutet: Es darf keine Zulassungsbeschränkungen und besonderen Zugangsvoraussetzungen für konsekutive Masterstudiengänge geben; ebenso wie Bachelorstudiengänge müssen auch Masterstudiengänge gebührenfrei sein; das BAföG muss endlich Bologna-tauglich werden und die Förderung eines Masterstudiums gewährleisten – auch wenn es nicht-konsekutiv ist oder später als im Alter von 30 Jahren aufgenommen wird.

Drittens müssen für die neuen Studiengänge die Grundsätze der Studierbarkeit und der Studierfreiheit gelten. Viele Studierende finden das Studentenleben im Bologna-Zeitalter schon lange nicht mehr lustig. Eine falsch verstandene Modularisierung der Studiengänge in Verbindung mit einer fantasielosen Einführung des europäischen Anrechnungspunktesystems ECTS wird zum Vehikel für eine Verschulung und Verdichtung des Studiums. Ein Übermaß an Prüfungen, Klausuren und Anwesenheitskontrollen entmündigt die Studierenden. Für Selbststudium, Projektstudium und forschendes Lernen bleibt kein Raum mehr – ganz zu schweigen vom politischen und kulturellen Engagement der Studierenden innerhalb und außerhalb der Hochschulen. Damit einher gehen Stress und Frust bei vielen Dozentinnen und Dozenten, die ihrerseits die Inspiration des einst von Wilhelm von Humboldt beschworenen Geists der „Gemeinschaft der Lehrenden und Lernenden" vermissen.

Schließlich muss viertens mit der sozialen Dimension des Bologna-Prozesses ernst gemacht werden. Mobilität im Europäischen Hochschulraum ist nicht nur eine Frage der Angleichung von Studienstrukturen und Anerkennung von Abschlüssen. Auch die materiellen Voraussetzungen für Mobilität müssen gegeben sein. Die Verpflichtung des internationalen Pakts für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt), Studiengebühren schrittweise abzuschaffen, gehört daher endlich ebenso auf die Agenda des Bologna-Prozesses wie ein wirksames Ausbildungsförderungssystem und die Beseitigung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, deren Mobilität von den sozialen Sicherungssystemen der Nationalstaaten in der Regel nicht gefördert, sondern bestraft wird. Wer heute ins Ausland geht, verliert häufig Renten- oder Pensionsansprüche, obwohl man auch bei ausländischen Arbeitgebern in Altersversorgungssysteme einzahlt.

Die Reise nach Bologna droht ihr Ziel zu verfehlen

– wenn jetzt nicht ein entschlossener Kurswechsel erfolgt. Dieser kann gelingen, wenn Bund, Länder und Hochschulen sich auf gleicher Augenhöhe auf eine Auseinandersetzung mit den vom Bologna-Prozess betroffenen Interessengruppen – im Bologna-Deutsch: „Stakeholder" – einlassen. Lehrende haben eine andere Perspektive als Lernende, und diese haben wiederum eine andere Sicht als die berufliche Praxis, die ebenso von der Arbeitnehmer- wie von der Arbeitgeberseite repräsentiert wird. Sie alle – wir alle – sind in diesem Sinne Bologna-Experten.    

*Dr. Andreas Keller ist Leiter des Vorstandsbereichs Hochschule und Forschung beim GEW-Hauptvorstand. Dieser Artikel, der zunächst auf der Seite der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Landesverband Hessen erschienen ist, wurde mit der freundlichen Erlaubnis des Autors veröffentlicht.

Dr. Andreas Keller ist Referent auf der Campustour in Mainz am 13. Mai 2009.

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