Kann und soll die NPD verboten werden?

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Demonstration gegen die NPD in Hellersdorf

Die Erfolgsaussichten eines Verbots der NPD durch das Bundesverfassungsgericht diskutierten am 28. Oktober 2015 Expert/innen in der Heinrich-Böll-Stiftung. Der Video-Mitschnitt.

Der Bundesrat hat im Dezember 2013 beim Bundesverfassungsgericht den Antrag auf Verbot der NPD gestellt. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 19. März 2015 den Innenministern aufgegeben, die tatsächliche Abschaltung der V-Leute in den Führungsgremien der NPD nachzuweisen. Am 15. Mai 2015 haben die Prozessvertreter des Bundesrats umfangreiches Aktenmaterial nachgeliefert. In einem Schreiben des Berichterstatters des Bundesverfassungsgerichts hat das Gericht zudem weitere Nachweise für das "aggressiv-kämpferische Verhalten" der NPD gefordert.

Die Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht wird voraussichtlich in den kommenen Wochen beginnen.

Wir fragten nach den aktuellen Zielen, Mitteln und Erfolgen der Politik der NPD in lokalen Räumen und ihren Wirkungen auf die "demokratische Kultur" von Regionen. Insbesondere wurde diskutiert, ob die Aktionen der NPD tatsächlich so erfolgreich sind, dass ein offener politischer Prozess im Sinne des grundgesetzlichen Demokratieprinzips nicht mehr stattfinden kann, ob die NPD bei den aktuellen rassistischen Ausschreitungen tatsächlich eine wesentliche Rolle spielt und ein Parteiverbot mit dieser Rolle begründet werden kann.

Unterschiedliche Auffassungen gab es über die Erfolgsaussichten des Verbotsantrages. Einigkeit herrschte allerdings darüber, dass dieses Verbot allein die rassistische Gewalt der letzten Wochen und Monate nicht eindämmen kann.

Video-Mitschnitt der Podiumsdiskussion vom 28. Oktober 2015

Kann und soll die NPD verboten werden? - Heinrich-Böll-Stiftung

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Mit:

  • Holger Stahlknecht, CDU, Innenminister des Landes Sachsen-Anhalt
  • Dr. Horst Meier, Publizist
  • Michael Nattke, Kulturbüro Sachsen
  • Moderation: Sebastian Striegel, Bündnis 90/Die Grünen, MdL, Sachsen-Anhalt