Schutz vor sexueller Diskriminierung – LSBTI-Projekte in den Auslandsbüros der Heinrich-Böll-Stiftung

.„Vogelfrei“ – Ein Demowagen mit Auflistung von Staaten, in denen Homosexualität juristisch verfolgt wird
Transgenialer CSD 2006 in Berlin. „Vogelfrei“ – Demowagen mit Auflistung von Staaten, in denen Homosexualität juristisch verfolgt wird. Foto: Michael F. Mehnert. Lizenz: Creative Commons. Original: Wikimedia Commons.

Geschlechterpolitik, wie sie in der Arbeit der Heinrich-Böll-Stiftung verstanden wird, umfasst jedoch nicht nur die Geschlechtergerechtigkeit zwischen Männern und Frauen, und die Förderung der Partizipation von Frauen in unterschiedlichen Lebensbereichen, sondern sie schließt auch Menschen mit non-konformer sexueller Orientierung und Geschlechtsidentiät mit ein.

Hiermit sind vor allem Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle gemeint, die in der internationalen Fachdiskussion auch unter dem Begriff LSBTI zusammengefasst werden.

Auch wenn es sich hierbei de facto um eine sehr heterogene Gruppierung handelt, vereint sie ihr Streben nach gesellschaftlicher, politischer und rechtlicher Anerkennung. Denn, in vielen Ländern sind LSBTI Diskriminierung, Verfolgung und gesellschaftlicher Ächtung ausgesetzt. Allein in mehr als 80 Staaten ist Homosexualität strafrechtlich verboten, in sieben islamisch geprägten Ländern droht sogar die Todesstrafe.

Es entspricht dem Grundverständnis der Heinrich-Böll-Stiftung, dass die Wahl der sexuellen Orientierung eines Menschen eine persönliche Entscheidung, sowie ein fundamentales Menschenrecht ist. Es gilt das Motto: „LGBTI Rights are Human Rights“ - „Menschenrechte müssen uneingeschränkt für LSBTI gelten“.

Die Auslandsbüros der Heinrich-Böll-Stiftung haben es sich deshalb zur Aufgabe gemacht, LSBTI-Aktivist/innen und Nichtregierungsorganisationen bei der Verwirklichung ihrer Rechte zu unterstützen. Oft ist die Heinrich-Böll-Stiftung in solchen Regionen aktiv, in denen LSBTI-Gruppen auf keine Lobby zurückgreifen können, sozial und politisch marginalisiert sind sowie über keine oder nur über sehr geringe rechtliche Anerkennung verfügen.

Im Rahmen der Publikation „Geschlechterpolitik macht einen Unterschied. Erfahrungen der Heinrich-Böll-Stiftung in vieler Herren Länder“, werden die LSBTI-Projekte der Auslandsbüros der Heinrich-Böll-Stiftung aus dem Jahr 2009 erstmals zusammenfassend präsentiert. Neben einer kurzen Darstellung der jeweiligen landesspezifischen Situation von LSBTI-Gruppen bietet der Artikel „Schutz gegen sexuelle Diskriminierung“ zudem einen Einblick in einzelne Projekte der Heinrich-Böll-Stiftung und ihrer Partnerorganisationen. Im Zentrum der Betrachtung stehen die Länder Südafrika, Thailand, Georgien, Libanon und Israel.

 

Der Text ist der Broschüre der Heinrich-Böll-Stiftung „Geschlechterpolitik macht einen Unterschied. Erfahrungen der Heinrich-Böll-Stiftung in vieler Herren Länder“, Berlin 200, S.23-27, entnommen.

 

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