Ein Klima der Gerechtigkeit

19. Mai 2008
Von Barbara Unmüßig
Von Barbara Unmüßig, Vorstand der Heinrich-Böll-Stiftung

Klimawandel ist ungerecht – den Armen gegenüber wie den künftigen Generationen. Jeder weiß, dass Klimaschutz auch Gerechtigkeitspolitik sein muss. Alle wissen das – irgendwie, aber keiner tut etwas.

Beim globalen Ressourcenverbrauch und der Verschmutzung unserer Atmosphäre geht es seit langem höchst ungleich zu: Der globale Mittelstand, also 20 Prozent der Weltbevölkerung, verbraucht 80 Prozent der weltweiten Ressourcen und ist mit ebenfalls 80 Prozent Hauptverursacher der CO2-Emissionen. Dieser globale Trend gilt bis heute, doch die Schwellenländer holen zügig auf, ihre Mittelklassen wachsen.

Es sind die ärmeren Länder, welche die Hauptlast des Klimawandels tragen, nicht die reichen, die das Klimachaos verursachen. Überall auf der Welt, ob in New Orleans, in Burma, in Mosambik, in der Karibik, auf den pazifischen Inseln sind es die Armen und Ärmsten, die unter Fluten, Dürren und Wirbelstürmen am meisten leiden. Afrika beispielsweise, mit einem Anteil von 15 Prozent an der Weltbevölkerung, ist nur für 3,5 Prozent aller weltweiten CO2-Emissionen verantwortlich, doch seine Menschen und seine Natur leiden massiv unter ihren Folgen.

 „Das Unbeherrschbare vermeiden und das Unvermeidbare beherrschen“,

wie der Klimaforscher Schellnhuber es ausdrückte, ist zu Recht zu einem Schlüsselsatz der internationalen Klimadebatte avanciert. Das heißt nichts anderes als, dass wir alles tun müssen, den gefährlichen Klimawandel zu vermeiden. Als gefährlich, weil nicht mehr beherrschbar, gilt die 2-Grad-Schwelle. Über diese Schwelle hinaus sollten wir eine mittlere globale Erwärmung nicht in Kauf nehmen. Der Schlüssel dazu sind erstens drastische Reduktionen der Klimagase vorrangig der Industrieländer, aber auch der  Schwellenländer. Zweitens - und das wird immer klarer - müssen wir uns weltweit an die Folgen des Klimawandels anpassen. Das kann sich der reiche Norden eher leisten, die Armen im Süden aber überhaupt nicht.

Die Auswirkungen des Klimawandels auf Gesundheit, Einkommen und Nahrungsmittelversorgung werden die Armut weiter verschärfen und alle Ansätze nachhaltiger Entwicklung schnell zunichte machen.

Die historische Verantwortung für den Klimawandel liegt eindeutig bei den Industrieländern. Sie haben den größten Anteil an der Verschmutzung der Atmosphäre und sie reduzieren ihre Klimagase bis heute nicht, wie es notwendig wäre. Der atmosphärische Spielraum ist deshalb ausgereizt, wenn wir die 2-Grad-Schwelle im Blick behalten wollen. Wenn der atmosphärische Raum nahezu verbraucht ist, was heißt das für das Recht aller Menschen auf Entwicklung und auf ein Leben jenseits menschenunwürdiger Armut? Wie könnte das Recht auf nachhaltige Entwicklung trotzt der Maxime der drastischen globalen Emissionsreduktionen gelingen?

Klimagerechtigkeit ist keine moralische Frage, sondern eine der Realpolitik

Gerechtigkeit in der internationalen Klimapolitik ist keine Frage der Moral, sondern der politischen Verantwortung und der Realpolitik. Für die Industrieländer heißt das neben drastischen  Emissionsreduktionen vor der eigenen Haustür, dass sie auch einen Teil der Kosten und Lasten, die auf die Entwicklungs- und Schwellenländer für den globalen Klimaschutz zukommen, übernehmen müssen. Wer sich entwickeln und dabei Klimaschutz betreiben will, braucht zum Beispiel klimaeffziente Energien und  Techniken; diese sind häufig immer noch teurer als herkömmliche. Wer sich vor Überschwemmungen und Düren schützen will, braucht angepasste Landwirtschaftstechniken, Frühwarnsysteme oder Wälle und Dämme gegen das Hochwasser. All das kostet viel Geld, das nicht die Entwicklungsländer alleine aufbringen können. Vor allem die ärmeren Entwicklungsländer sind erstens nicht für den Klimawandel verantwortlich und sie haben zweitens nicht die Kapazitäten für klimafreundliches Handeln. Klima-Gerechtigkeit muss endlich Einzug in die Klimaverhandlungen halten.

Die Rio-Koferenz und die Gerechtigkeitsfrage

Völkerrechtliche Verabredungen sind sicherlich nicht der einzige, aber ein wichtiger Weg, am Ausgleich dieser Interessen zu arbeiten. Ein solcher Versuch war die UN- Konferenz „Umwelt und Entwicklung“ 1992 in Rio de Janeiro. Die Rio-Konferenz hatte noch den Anspruch, die Gerechtigkeitslücke zu schließen. Der damalige deutsche Umweltminister Klaus Töpfer träumte von einer „Umweltpartnerschaft für Frieden und Gerechtigkeit“. Und der reiche Norden hatte damals tatsächlich eingestanden, die Hauptverantwortung für den Klimawandel und den globalen Ressourcenverbrauch zu tragen.

Zwischen den Industrieländern und den Entwicklungsländern wurde das Prinzip der „gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten“ zum Schlüsselbegriff. Damit war erstmals in einem UN-Dokument die historische Übernutzung der Bio- und Atmosphäre durch die Industrieländer einerseits und das „Recht auf Entwicklung“ andererseits anerkannt. Was ist aus diesem immerhin im Völkerrecht verankerten Prinzip fast 15 Jahre nach Rio geworden?

Das Schwarze-Peter-Spiel

Das Prinzip der „gemeinsamen aber unterschiedlichen Verantwortung“ hat seinen Niederschlag in zwei zusammenhängenden völkerrechtlichen Verträgen gefunden: in der Klimarahmenkonvention (1992) und im Kyoto-Protokoll (1997). Doch alle Klimaverhandlungen durchzieht heftiges Feilschen um die Verteilung der Reduktionspflichten schädlicher Klimagase, was immer wieder zu Blockaden führt. Die USA etwa machen ihre Ratifizierung des Kyoto-Protokolls abhängig davon, dass auch Schwellenländer wie China, Indien und Brasilien zu Emissionsreduktionen verpflichtet werden. Diese bestehen auf ihrem „Recht auf Entwicklung“, das sie leider allzu sehr als Aufholjagd nach dem Modell des Nordens interpretieren. Bislang jedenfalls sind alle Entwicklungsländer, gleich welchen Entwicklungsstands, von konkreten Reduktionspflichten ausgenommen. In einem Post-Kyoto-Regime wird sich dies ändern müssen.

Mit Feilschen und Pokern wird es nicht gelingen, im multilateralen Rahmen einen gefährlichen Klimawandel zu verhindern und die 2-Grad-Schwelle nicht zu überschreiten. Dies sollte jedoch das Ziel aller Verhandlungen sein, auf dessen Basis Verabredungen über gerechte Emissionsmengen getroffen werden. Im Mittelpunkt muss stehen, welchen fairen Beitrag jedes Land dazu leisten kann. Gemäß dem Prinzip: Unterschiedliches muss unterschiedlich behandelt werden, müssen sich faire und nachvollziehbare Differenzierungen in der Einordnung der Länder ergeben.

Große Schwellenländer wie China oder Brasilien tragen inzwischen selbst zum Klimawandel bei. Eine Gleichbehandlung der Schwellen- mit den Industrieländern leitet sich daraus aber noch nicht ab, denn die Pro-Kopf-Emissionen Chinas oder Indiens liegen immer noch weit unter denen von EU oder USA.

Industrieländer müssen vorangehen

Es bleibt dabei: Die Industrieländer müssen gemäß ihrer hohen Pro-Kopf-Emissionen, die bis zur industriellen Revolution zurückreichen, vorangehen. Tatsache ist, dass die Industrieländer derzeit nicht einmal ihre bescheidenen Reduktonsziele erreichen werden, die Emissionen um 5,2 Prozent auf der Basis von 1990 bis zum Jahr 2012 zu senken. Im Gegenteil: Die Emissionen der westlichen Industrieländer steigen. Wie soll es da gelingen, Schwellenländer wie China, Indien oder Brasilien schrittweise in das Klimaregime einzubinden? Hier müssen zunächst die Industrieländer ihre Zusagen erfüllen und sich zu mindestens 30 Prozent Emissionsreduktionen bis zum Jahr 2020 verpflichten. Bis 2050 müssen es sogar 60 bis 80 Prozent CO-Reduktionen sein.

Außerdem - und das wird immer zwingender - müssen die reichen Industrieländer die Schwellen und Entwicklungsländer bei der Umsteuerung deren Ökonomien finanziell und technisch unterstützen sowie die Kosten der Anpassung an den Klimawandel massiv finanzieren und so den Armen unter die Arme greifen. Hier muss auch die internationale Entwicklungszusammenarbeit ihre Prioritäten ändern, bislang ist Klimaschutz noch nicht integraler Bestandteil externer Unterstützung. Ärmere Länder brauchen Unterstützung für die notwendigen Investitionen zur Anpassung an den Klimawandel und für die Kompensation bereits unvermeidbarer Klimaschäden.

Mit ihrem Konzept der „Greenhouse Development Rights“ hat die Heinrich Böll Stiftung einen Vorschlag  unterbreitet, der Klimaschutz und das Recht auf Entwicklung konsequent miteinander verbindet.

Schwellenländer können Emissionen einsparen

Aber auch die Schwellenländer haben enorme Potenziale, Emissionen drastisch einzusparen, indem sie ihre ökonomische Entwicklung an treibhausgasarme oder -freie Technologien koppeln. Auch bei ihnen werden jährlich zwischen 150 und 200 Milliarden US-Dollar in den Energiesektor investiert. Diese Milliardensummen müssen in klimafreundliche Bahnen gelenkt werden. Der Energiehunger der Schwellenländer und die Klimaschutzagenda müssen zueinander gebracht werden, ohne dabei Hochrisikotechnologien wie der Atomkraft zum Durchbruch zu verhelfen oder dem bedingungslosen Ausbau der Bioenergien das Wort zu reden.

Ohne Gerechtigkeit wird es keinen effektiven Klimaschutz geben. Priorität muss die weltweite Transformation der fossilen Energiesysteme haben. Gerechtigkeit und Fairness dabei bedeutet, dass die globale Konsumentenklasse in Nord und Süd ihren ökologischen Fußabdruck drastisch verkleinert, damit für die Armen überhaupt noch Spielraum für ein menschwürdiges Leben bleibt.  Finanzielle Unterstützung für die Vermeidung von  CO2-Reduktion und für Klimaanpassung ist ein weiteres Gebot der Stunde, wenn ökologische und globale Gerechtigkeit nicht nur für Sonntagsreden taugt.

Barbara Unmüßig ist seit 2002 im Vorstand der Heinrich-Böll-Stiftung. Sie gründete in den 90er-Jahren u.a. das Netzwerk Forum Umwelt & Entwicklung. Zu ihren Schwerpunkten gehören Globalisierungs- und Nachhaltigkeitspolitik sowie Demokratie- und Menschenrechtspolitik.

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