Biodiversität und grüne Gentechnik – ein Glossar

6. Februar 2008

Dossier: Klima und Wandel in Amazonien

ALARM
ALARM (Assessing LArge scale Riscs for biodiversity with tested Methods) ist der Name des weltweit größten wissenschaftlichen Biodiversitätsprojekts. Das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung Leipzig-Halle koordiniert dieses Projekt zwischen 69 wissenschaftlichen Institutionen und über 250 WissenschaftlerInnen aus 35 Ländern. Ziel ist die Entwicklung von Politikempfehlungen, um den Verlust von Biodiversität zu stoppen.

Alternativer Nobelpreis
Seit 1980 wird der Alternative Nobelpreis verliehen. Dieses Jahr wurden unter anderem Percy und Louise Schmeisser ausgezeichnet. Denn das Ehepaar aus Kanada hat gezeigt, dass niemand vor der Macht von Gentechnikkonzernen kapitulieren muss. Seit Jahren liegen die beiden im Streit mit Monsanto, dem weltgrößten Hersteller von gentechnisch verändertem Saatgut. Denn die Landwirte möchten ohne Gentechnik wirtschaften. Eines Tages jedoch hatten Detektive im Auftrag von Monsanto auf ihrem Feld Proben entnommen. Das Ergebnis: Ihr Raps enthielt Spuren eines Monsanto-Saatguts. Doch anstatt nun Schadenersatz an die Farmer für die Verunreinigung ihrer Pflanzen zu bezahlen, zog Monsanto vor Gericht und verklagte das Farmerpaar wegen des Raub geistigen Eigentums erfolgreich auf die Zahlung von Lizenzgebühren. Die Schmeissers gaben aber nicht auf und warnen seither unermüdlich vor den Gefahren der Gentechnik und vor allem vor der enormen Abhängigkeit von den Saatgutkonzernen, die aus der Nutzung von gentechnisch veränderten Organismen resultiert.

Biodiversitäts-Konvention (CBD)
Das „Übereinkommen über die Biologische Vielfalt“ (Convention on Biological Diversity – CBD) ist ein Ergebnis des Weltgipfels für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen 1992 in Rio de Janeiro. Es hat drei übergeordnete Ziele: Erhaltung biologischer Vielfalt, nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile und gerechte Aufteilung der Vorteile aus der Nutzung genetischer Ressourcen. Die CBD schreibt der biologischen Vielfalt völkerrechtlich zum ersten Mal einen „Wert an sich“ (intrinsic value) zu. Sie bekräftigt außerdem die gemeinsame Verpflichtung der Menschheit zur Erhaltung und Nutzung dieser Ressourcen. Mit 190 Vertragsparteien ist die CBD eines der erfolgreichsten internationalen Vertragswerke, hat aber mit praktischen Schwierigkeiten zu kämpfen. Die 168 Vertragsstaaten sind völkerrechtlich zur Umsetzung der CBD verpflichtet, jedoch nicht gezwungen. Dementsprechend haben viele Länder bis heute keine nationale Biodiversitätsstrategie vorgelegt, obwohl die CBD seit 1993 in Kraft ist. Deutschland präsentierte seine Biodiversitätsstrategie erst im November diesen Jahres.

Biopiraterie
Biopiraterie bedeutet, dass genetische oder biologische Ressourcen patentiert und genutzt werden, ohne Zustimmung des Herkunftslandes oder der lokalen Gemeinschaften, die sie bisher nutzten. Das Ergebnis ist ein stillschweigender Diebstahl von über Jahrhunderte erworbenem Wissen, der von Konzernen aus den Industrienationen an den Entwicklungsländern begangen wird. Die CBD gibt jedoch ein Prozedere vor, unter welchen Umständen die Aneignung von biologischem Material legal ist: Unternehmen müssen mit den ursprünglichen NutzerInnen verhandeln, bevor sie ein Patent anmelden. Dann liegt nach der CBD keine Biopiraterie vor – egal, welche negativen Effekte sich später zeigen, die vorher nicht absehbar waren. Von vielen NRO wird Biopiraterie deshalb umfassender verstanden: Sie wenden sich grundsätzlich gegen die Patentierung der Natur und verteidigen die traditionellen Nutzungsrechte.

Cartagena-Protokoll
Das „Internationale Protokoll über die biologische Sicherheit“, nach dem Verhandlungsort kurz Cartagena-Protokoll genannt, ist ein Abkommen innerhalb der CBD. Es ist 2003 in Kraft getreten und hat 143 Unterzeichnerstaaten. Das Cartagena-Protokoll regelt völkerrechtlich bindend den grenzüberschreitenden Transport, die Handhabung und den Umgang mit GVO. Ziel ist vor allem, die Mitgliedsstaaten in die Lage zu versetzen, eigenständig Entscheidungen über die Genehmigung von Importen solcher Organismen zu fällen, wobei der Schutz der biologischen Vielfalt und der menschlichen Gesundheit im Vordergrund stehen. Insbesondere soll verhindert werden, dass GVO ohne Wissen und Genehmigung staatlicher Stellen grenzüberschreitend gehandelt werden.

COP9
Die CBD ist ein Rahmenabkommen, weshalb die Bestimmungen in den einzelnen Artikeln relativ allgemein gehalten sind. In einem Folgeprozess werden sie durch die Beschlüsse der Vertragsstaatenkonferenzen (Conference of the Parties – COP) konkretisiert. Die alle zwei Jahre stattfindende COP ist somit das politische Entscheidungsgremium der CBD. Die neunte Vertragsstaatenkonferenz (COP9) wird vom 19. bis 30. Mai 2008 in Bonn stattfinden. Schwerpunktthemen sind: Schutz der Wälder und Einrichtung mariner Schutzgebiete; Instrumente zur Finanzierung der Schutzgebietssysteme; Erhaltung pflanzen- und tiergenetischer Vielfalt in der Landwirtschaft (Agro-Biodiversität); Entwicklung eines Regimes zum gerechten Vorteilsausgleich bei der Nutzung genetischer Ressourcen; Umsetzung des Konventionsziels, den Verlust an Biodiversität weltweit bis 2010 erheblich zu reduzieren beziehungsweise zu stoppen.

GVO/GMO
Die gebräuchliche Abkürzung für „Gentechnisch veränderter Organismus“, Englisch „Genetically modified organism“.

„I´m a part of it“
Die Kölner Gruppe „Höhner“ hat die Welt bereits mit zeitlosen Karnevalsklassikern wie „Viva Colonia“ und „Dicke Mädchen haben schöne Namen“ beglückt. Nun hat die Band auf einer Pressekonferenz im Oktober den Titelsong für eine Kampagne der „Naturallianz“ zur biologischen Vielfalt vorgestellt (Titel: „I´m a part of it“). Die Naturallianz ist ein vom Bundesumweltministerium (BMU) angeregter Zusammenschluss aus Vertretern von Politik, NRO, Wirtschaft, Medien, Wissenschaft und Kultur. „Das Lied wird uns begleiten bis hin zur UN-Naturschutzkonferenz, die im nächsten Mai in Bonn stattfinden wird“, erklärte Astrid Klug, Parlamentarische Staatssekretärin im BMU bei der Vorstellung. Es bleibt zu hoffen, dass Textpassagen wie „hand in hand, before the end!“ keine abschreckende Wirkung bei der Mobilisierung haben.

Kirchliches Pachtland
Unter dem Motto „Keine Gentechnik auf Kirchenland“ gab es seit 1996 in der Evangelischen Kirche Deutschlands eine Debatte zum Verbot von Gentechnik auf kirchlichem Pachtland. Mittlerweile haben sieben Landeskirchen den Ausschluss von Gentechnik auf kircheneigenem Boden beschlossen, acht eine Empfehlung des Ausschlusses, vier ein Moratorium für eine Pachtperiode und eine eine Empfehlung der Zurückhaltung. Das betrifft fast das gesamte Bundesgebiet. Nur die Landeskirchen Braunschweig, Oldenburg und Schaumburg-Lippe haben sich bisher nicht zu Gentechnik auf kirchlichem Pachtland geäußert. In der Katholischen Kirche hat bis jetzt nur das Bistum Limburg einen formalen Beschluss gegen Gentechnik gefasst. Es gibt aber in mehreren Diözesen die Praxis, bei neuen Pachtverträgen den Einsatz von Gentechnik auszuschließen.

LL601
Wir haben alles unter Kontrolle, betonen Gentechnikkonzerne unermüdlich, gerade auch wenn es um Freilandexperimente geht. Was dies bedeutet, zeigte sich dieses Jahr beim von Bayer CropScience entwickelten LL601-Reis, der in keinem Land der Erde zugelassen ist. Vermutlich nahm die Verunreinigung konventioneller Reissorten bei Freilandexperimenten der Universität in Louisiana in den Jahren 1999 bis 2001 ihren Ausgang. Jahrelang merkte niemand etwas, bis der LL601-Reis nun bei Untersuchungen in Reispäckchen in mindestens 30 Ländern auftauchte. Greenpeace schätzt die gesamten Schäden (Kosten für die Rückholaktion, Exportverluste für US-amerikanische Reisbauern, etc.) auf 1,2 Milliarden US-Dollar. Wer bezahlt den Schaden der Reisbauern aus den USA? Bayer CropScience gibt sich jedenfalls unschuldig.

MOP4
Alle zwei Jahre Treffen sich die Unterzeichnerstaaten (Meeting of the Parties – MOP) des Cartagena-Protokolls, um die praktischen Fragen des internationalen Verkehrs mit gentechnisch veränderten Organismen zu regeln. Das vierte Treffen (MOP4) findet nächstes Jahr vor der COP9 in Bonn statt und wird sich schwerpunktmäßig mit den Haftungsfragen beschäftigen, die beim Ausbringen gentechnisch veränderter Organismen relevant sind (Umwelthaftung, Eigentumshaftung, Gesundheitshaftung).

Order 81
Die „Order 81“ wurde vom US-Beauftragten für den Wiederaufbau des Irak, Paul Bremer, im Frühjahr 2004 erlassen. Sie erlaubt Patente auf Saatgutzüchtungen: Verwenden irakische Bauern und Bäuerinnen dieses Saatgut – aufgrund der Kriegsereignisse bleibt ihnen oft nichts anderes übrig –, dürfen sie nicht mehr einen Teil ihrer Ernte aufheben und im nächsten Jahr als Saatgut aussäen. Haben sie sich einmal für patentiertes Konzern-Saatgut entschieden, müssen sie jedes Jahr Lizenzgebühren an die großen Saatgutkonzerne wie Monsanto, Syngenta oder Bayer zahlen. Mit der Nahrungsmittelhilfe wurden 56.000 Tonnen patentgeschütztes und genmanipuliertes Saatgut ins Land gebracht. So wurde der Irak als Markt für die Agrarkonzerne erschlossen und die Bauern und Bäuerinnen werden dazu gezwungen, industriell entwickeltes, gentechnisch manipuliertes und von Unternehmen patentiertes Saatgut zu verwenden. Nach Gerichtsbeschluss können sogar die Erntewerkzeuge konfisziert und die Ernte vernichtet werden, wenn Bauern/Bäuerinnen die Zwangsgebühr nicht zahlen. Dreizehn TrägerInnen des alternativen Nobelpreises unterschrieben 2005 eine Resolution, in der sie die Order 81 als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ bezeichneten und die Regierungen der USA und des Irak aufforderten, das Gesetz zurückzunehmen – bis heute ohne Erfolg.

Terminatortechnologie
Als Terminatortechnologie wird eine gentechnische Manipulation von Saatgut bezeichnet, welche dieses unfruchtbar macht. Damit würden Bauern und Bäuerinnen gezwungen, jedes Jahr von Neuem Saatgut zu kaufen, anstatt einen Teil der eigenen Ernte wieder auszusäen – eine jahrtausendealte Kulturtechnik. Im März 1998 hatte der US-Saatgutkonzern „Delta & Pine Land“ gemeinsam mit dem US-Landwirtschaftsministerium die Terminator-Technologie als technology protection system zum Patent angemeldet. Auf der Vertragsstaatenkonferenz der CBD in Montreal 1999 gelang es den Entwicklungsländern, im Verbund mit einigen europäischen Staaten wie Norwegen und Österreich, ein De-facto-Moratorium für Freisetzungsversuche und kommerzielle Anwendung der Terminator-Technologie durchzusetzen. Dieses Verbot wird jedoch immer wieder von einigen Staaten in Frage gestellt, zuletzt vor allem von Australien und Kanada.


Zusammengestellt von Michael Krämer und Armin Massing.

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