Satzung der Grünen Akademie
§ 1. Ziele und Charakter der Akademie
(1) Die Grüne Akademie in der Heinrich-Böll-Stiftung, im Januar 1999 als Projekt ins Leben gerufen, ist ein Netzwerk von politisch interessierten WissenschaftlerInnen sowie an wissenschaftlichen Diskussionen interessierten PolitikerInnen aus dem Umfeld der grünen Strömung. Sie hat sich zur Aufgabe gesetzt, grundlegende gesellschaftliche Fragen an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Politik zu diskutieren und Anstöße für deren reformpolitische Diskussion zu liefern. Sie ist parteiunabhängig, aber den Themen verbunden, die im Kontext von Bündnis 90/Die Grünen zentral sind.
(2) Die Grüne Akademie koordiniert ihre Themen und Vorhaben mit der Programmgestaltung der Heinrich-Böll-Stiftung. Sie arbeitet als ein in hohem Maß von ehrenamtlichem Engagement getragenes Projekt an der Umsetzung der Stiftungsziele mit.
§ 2. Mitglieder der Akademie
(1) Die Grüne Akademie besteht aus rund 60 ehrenamtlichen Mitgliedern, die das inhaltliche Profil und die Jahresplanung beschließen. Die Mitgliedschaft beinhaltet die Chance und Verpflichtung, sich an einem selbstbestimmten, interdisziplinären und politisch relevanten Diskussionszusammenhang innerhalb der Heinrich-Böll-Stiftung zu beteiligen.
(2) Mitglieder der GA können sich in themenspezifischen Arbeitsgruppen organisieren und für ihre Arbeit finanzielle Unterstützung aus den Mitteln der GA in Anspruch nehmen. Sie koordinieren ihre Aktivitäten mit der Geschäftsführung und legen der MV bei Bedarf Rechenschaft ab.
(3) Neue Mitglieder werden durch die Mitglieder der Grünen Akademie oder seitens der hbs vorgeschlagen und durch ein mehrheitliches Votum der anwesenden Mitglieder einer MV bestätigt.
§ 3. Vorstand und Geschäftsführung der Akademie
(1) Die Grüne Akademie organisiert eine Jahresversammlung (mit MV) und eine Sommertagung, die in erster Linie der Diskussion gesellschaftspolitisch relevanter Themen unter den Akademiemitgliedern und geladenen Gästen dienen. Darüber hinaus organisiert die GA Arbeitsgruppentreffen, Werkstattgespräche und RoundTables, zu denen Mitglieder und fachspezifische InteressentInnen aus dem Umfeld der hbs und der Partei Bündnis 90 90/Die Grünen eingeladen werden. Die Resultate werden in geeigneter Form veröffentlicht (Schriftenreihen; Internet).
(2) Die Mitgliederversammlung (MV) tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Sie schlägt Themen vor, berät und beschließt über das Jahresprogramm der Akademie, über Eckdaten des Haushalts, die Aufnahme neuer Mitglieder und die Zusammensetzung des Beirats.
(3) Aus der MV wird ein Beirat gewählt, der mindestens zweimal jährlich tagt, um die Konkretisierung der Jahresplanung mit der Geschäftsführung zu beraten. In Vorbereitung auf die MV unterbreitet er Vorschläge für die Gestaltung des Jahresprogramms. Er besteht aus maximal 9 Personen –darunter dem zuständigen Vorstandsmitglied der Stiftung -, amtiert auf drei Jahre und legt der MV Rechenschaft über seine Arbeit ab. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitglieds kann der Beirat für die Zeit bis zur nächsten Mitgliederversammlung Personen aus dem Kreis der Akademie-Mitglieder vorläufig kooptieren.
(4) Die hauptamtliche Geschäftsführung leitet die Geschäfte der Grünen Akademie im Rahmen der Beschlüsse der MV und der Beratungen mit dem Beirat. Sie unterstützt die Arbeitsgruppen der Mitglieder und ist verantwortlich für die laufenden Projekte der Grünen Akademie. Ihr obliegt die Koordination mit der Programmarbeit der Stiftung. Sie bereitet den Jahresbericht an die MV vor und steuert den Etat der Grünen Akademie im Rahmen der Finanzrichtlinien der hbs.
§ 4. Inkrafttreten
(1) Diese Satzung löst die Satzung i.d. Fassung von 2000 ab und tritt ab 22.01.2010 in Kraft.

