Häufig gestellte Fragen zu den Bewerbungsvoraussetzungen
9. Februar 2012
Habe ich aussichtsreiche Chancen auf eine Förderung, wenn ich sehr gute Noten in der Schule und beim Studium nachweisen kann, aber mich gesellschaftspolitisch nicht engagiere, oder umgekehrt?

Nein, beide Kriterien – hervorragende Leistung und gesellschaftliches Engagement – müssen erfüllt sein und sind notwendige Bedingungen für eine erfolgreiche Bewerbung.

Welchen Abitur-Durchschnitt - bzw. bei Promovierenden auch welche Studienabschlussnote - sollte ich haben, um aussichtsreiche Chancen auf ein Stipendium der Heinrich-Böll-Stiftung zu haben?

Wir erwarten sehr gute Schul- und Studienleistungen. Wir geben dafür keinen Mindestnotendurchschnitt vor. Wir begutachten jede Bewerbung und beurteilen sie in ihrem Gesamtzusammenhang. Je besser die Leistungen in der Schule und im Studium, desto größer die Chancen auf ein Stipendium und umgekehrt.

Was ist mit „gesellschaftlichem Engagement“ gemeint?

Wir erwarten von unseren Stipendiatinnen und Stipendiaten, dass sie gesellschaftliche Verantwortung übernehmen und über den eigenen Tellerrand schauen. Ein Stipendium verstehen wir nicht als Belohnung für gute Leistungen, die in der Vergangenheit erbracht wurden, sondern als Ausdruck unserer hohen Erwartung an unsere Stipendiat/inn/en, ihr Studium zielgerichtet zu verfolgen, erfolgreich abzuschließen und auch in Zukunft weiterhin gesellschaftlich aktiv zu sein.

Wir erwarten von den Bewerberinnen und Bewerbern und zukünftigen Stipendiat/inn/en, dass sie die Ziele der Stiftung unterstützen und sich für eine gerechte, demokratische und ökologische Welt aktiv einsetzen.

Beispiele für gesellschaftspolitisches Engagement können sein: Mitarbeit in der Fachschaft, Schulsprecher/in, Leitung internationaler Jugendcamps, Mitarbeit in der Grünen Jugend, Engagement in Verbänden und NGOs, wie z.B. in einem Migrationsverein, beim BUND, bei Terre des Femmes, bei amnesty international u.v.m.

Muss ich Parteimitglied bei Bündnis 90/Die Grünen sein, um ein Stipendium zu bekommen?

Nein.

Gibt es eine Altersgrenze für die Bewerbung um ein Studien- oder Promotionsstipendium?

Wir schreiben keine Altersgrenzen für Bewerberinnen und Bewerber vor. Auch beispielsweise diejenigen, die ihr Abitur auf dem zweiten Bildungsweg erworben haben oder vor dem Studium eine Ausbildung gemacht haben, sind uns willkommen.
Wir verstehen unsere Studien- und Promotionsförderung als Nachwuchsförderung für jene, die damit den beruflichen Ein- oder Aufstieg bzw. eine Weiterqualifizierung anstreben.  

Kann ich mich bewerben, wenn ich ein Fernstudium oder berufsbegleitendes Studium aufnehmen will?

Nein, Studierende in Fernstudiengängen oder berufsbegleitenden Studiengängen können nicht gefördert werden.

Kann ich mich nur für die ideelle Förderung bewerben, wenn ich beispielsweise bereits durch eine andere Stiftung materiell gefördert werde oder wenn ich berufstätig bin?

Nein.

Wie hoch ist das Stipendium für Studierende in einem Bachelor- oder Master-Studiengang?

Deutsche Studierende, sogenannte Bildungsinländer/innen (das sind Studierende, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ihre Hochschulzugangsberechtigung aber in Deutschland erworben haben) sowie EU-Angehörigekönnen ein Lebenshaltungsstipendium erhalten, das analog zum BAföG elterneinkommensabhängig berechnet wird. Zusätzlich bekommen alle Studienstipendiat/inn/en – unabhängig vom Einkommen der Eltern – 150,00€ Büchergeld im Monat sowie zusätzliche finanzielle Unterstützung für Auslandsaufenthalte im Rahmen des Studiums.

Bei Studierenden in einem Masterstudiengang können auf das Einkommen der Eltern höhere Freibeträge angerechnet werden als beim BAföG. 

Das Stipendium muss im Gegensatz zu BAföG nicht zurückgezahlt werden.

Studierende aus Nicht-EU-Ländernbekommen ein Stipendium unabhängig vom Einkommen der Eltern. Hier werden lediglich eigene Einkünfte und die der Ehepartnerin/des Ehepartners mit berücksichtigt.

Werden Stipendien für Promovierende auch in Abhängigkeit vom Einkommen der Eltern berechnet?

Nein, die Promotionsstipendien haben eine feste Höhe und sind  unabhängig vom Einkommen der Eltern.   

Können sich auch ausländische Studierende aus Herkunftsländern außerhalb der EU um ein Stipendium bewerben?

Ja, das Studienwerk fördert auch Studierende und Promovierende aus Nicht-EU-Ländern, vorausgesetzt, sie wollen in Deutschland studieren und sind an einer staatlich anerkannten deutschen Hochschule eingeschrieben bzw. zur Promotion zugelassen. Für diese Stipendiat/inn/en ist eine zusätzliche Auslandsförderung in einem Drittland nur in sehr eingeschränktem Maße möglich.

Wann kann ich mich bewerben?

Deutsche und Bildungsinländer/innenkönnen sich vor Aufnahme des Studiums bis zum dritten Fachsemester für die Förderung eines Erststudiums, beispielsweise mit Bachelor- oder Diplom-Abschluss, bewerben. Die Weiterförderung für ein Master-Studium ist nur dann möglich, wenn wir dem Stipendiaten bzw. der Stipendiatin bereits das Bachelor-Studium gefördert haben.

Anders ist es bei internationalen Studierenden aus EU- und Nicht-EU-Ländern: Sie können sich erst dann um eine Förderung bewerben, wenn sie bereits einen ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss, beispielsweise mit Bachelor- oder Diplom-Abschluss, vorweisen können. Förderungsfähig sind ausschließlich Masterstudiengänge. Man sollte sich möglichst schon ein halbes Jahr vor Aufnahme des Studiums bewerben, um dann mit Beginn des Masterstudiums ein Stipendium bekommen zu können.

Kann ich mich um ein Stipendium für die Förderung eines zweiten Studiums bewerben, wenn ich bereits ein Studium erfolgreich abgeschlossen habe? 
 
Nein, wir fördern keine Zweitstudien.

Muss ich als ausländische Bewerberin/ausländischer Bewerber Deutschkenntnisse nachweisen, auch wenn ich einen englischsprachigen Studiengang in Deutschland absolvieren möchte?

Ja, wir erwarten, dass unsere Stipendiatinnen und Stipendiaten über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Level B2) verfügen, auch damit sie an unserem umfangreichen Veranstaltungsprogramm teilnehmen können. Zudem werden die Auswahlgespräche und die Gruppendiskussion im Auswahlworkshop, der dritten Auswahletappe, in deutscher Sprache durchgeführt.

Muss die Mindestlaufzeit eines Studienstipendiums immer eineinhalb Jahre sein?

Ja, zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Förderung muss die Regelstudienzeit Ihres Studiums noch mindestens eineinhalb Jahre (3 Semester)  betragen, denn wir wollen unsere Stipendiatinnen und Stipendiaten im Rahmen der ideellen Förderung über einen längeren Zeitraum begleiten. Dies bedeutet, dass man sich spätestens zwei Jahre vor Ablauf der Regelstudienzeit bei uns um ein Stipendium bewerben muss, da die Bearbeitungszeit zwischen Bewerbung und Aufnahme i.d.R. ein halbes Jahr dauert. 
Die Förderung von Studierenden in einjährigen Masterstudiengängen ist aus diesem Grund nur im besonderen Ausnahmefall möglich.

Wie gut sind meine statistischen Chancen, ein Stipendium zu bekommen?

Sowohl unter den Studierenden als auch unter den Promovierenden können etwa 10 - 20 Prozent aller Bewerberinnen und Bewerber ein Stipendium bekommen.

Kann ich mich für die Abschlussfinanzierung meiner Promotion bewerben?

Nein, eine reine Abschlussfinanzierung von Promotionsprojekten (bis zu 12 Monaten) ist nicht möglich.

Habe ich mit einem "grünen" Promotionsthema größere Chancen auf ein Stipendium?

Nein, nicht automatisch, denn wir möchten Persönlichkeiten fördern und nicht nur Themen befördern. Wir freuen uns aber besonders über solche Dissertationsthemen, die die Schwerpunktthemen der Stiftung berühren.

Vergibt die Heinrich-Böll-Stiftung Postdoc- oder Habilitationsstipendien?

Nein. Auch Studienvorhaben von bereits Promovierten werden nicht gefördert.

Kann ich für ein komplettes Studium im Ausland gefördert werden?

Ja, deutsche Studierende und Promovierende einschließlich Bildungsinländer/innen und EU-Angehörige können auch dann gefördert werden, wenn sie im EU-Ausland studieren bzw. promovieren möchten. Studierende und Promovierende erhalten max. ein Jahr eine Auslandsförderung zusätzlich zum Stipendium, ggf. werden auch Studiengebühren im Ausland erstattet.  

Kann ich mich ausschließlich für ein Stipendium für einen Studien- oder Forschungsaufenthalt im Ausland bewerben?

Studierende und Graduierte, die einen Auslandsaufenthalt planen, aber noch keine Stipendiatin/kein Stipendiat der Heinrich-Böll-Stiftung sind, können nicht separat für einen Auslandsaufenthalt gefördert werden.

Kann ich im Studienwerk der Heinrich-Böll-Stiftung Druckkostenzuschüsse oder eine Projektförderung (z.B. für Studienreisen) beantragen, auch wenn ich keine Stipendiatin bzw. kein Stipendiat bin?

Nein, wir können externen Antragstellerinnen und Antragstellern weder Druckkostenzuschüsse gewähren noch Projektmittel zur Verfügung stellen.

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