Studiengebühren im Inland können nicht finanziert werden. Im Ausland ist eine (anteilige) Studiengebühr-Finanzierung, i.d.R. bis zu einem Jahr, möglich.
Ist die Förderung eines Auslandsaufenthaltes möglich?
Wir ermuntern unsere Stipendiatinnen und Stipendiaten, internationale Erfahrungen zu sammeln. Deutsche Studierende, sogenannte Bildungsinländer/innen und EU-Angehörige können bis zu einem Jahr im Ausland mit einer zusätzlichen Auslandsförderung rechnen.
Deutsche Promovierende, sog. Bildungsinländer/innen und EU-Angehörige können im Rahmen ihres Promotionsprojekts für Forschungen im Ausland und für die Teilnahme an Kongressen, Tagungen usw. zusätzlich finanziell gefördert werden.
Aus zuwendungsrechtlichen Gründen werden Stipendiatinnen und Stipendiaten, die aus einem Nicht-EU-Land zum Studium oder zur Promotion nach Deutschland gekommen sind, ausschließlich für ihr Studium bzw. ihre Promotion in Deutschland gefördert.
Ein längerer Auslandsaufenthalt in einem Drittland, der über vier Wochen hinaus geht, kann i.d.R. nur mit Sonderantrag an den Mittelgeber, mit einem monatlichen Stipendium finanziert werden. Zusätzliche Auslandsförderung ist in diesem Fall ausgeschlossen.
Kann ich auch ohne Stipendium an den Veranstaltungen des ideellen Begleitprogramms im Studienwerk teilnehmen?
Nein, dies ist nicht möglich.
Was bedeutet ideelle Förderung?
Neben der sogenannten materiellen Förderung (Stipendium, Büchergeld, Auslandsförderung usw.) unterstützt die Heinrich-Böll-Stiftung ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten auch ideell. Gemeint sind damit beispielsweise Beratungsangebote zu Studium und Promotion, der Zugang zum grünen Netzwerk, die Vermittlung von Praktika in Auslandsbüros der Heinrich-Böll-Stiftung oder auch das vielfältige Veranstaltungsprogramm, das jährlich neu aufgelegt und von Stipendiatinnen und Stipendiaten oftmals selbst gestaltet wird. Die zentralen Bausteine dieses Programms sind politische Bildung, Ausbau von Schlüsselqualifikationen, Förderung des interdisziplinären Dialogs, Vorbereitung auf den Beruf und Ausbau von Selbstorganisation und Partizipation.
An welchen Veranstaltungen muss ich während der Förderung verpflichtend teilnehmen?
Die Heinrich-Böll-Stiftung erwartet eine kontinuierliche Teilnahme an den Veranstaltungen des Studienwerks bzw. der Stiftung oder Landesstiftungen. Dies bedeutete konkret, dass die Teilnahme an mindestens zwei Veranstaltungen eigener Wahl pro Jahr sowie die regelmäßige Teilnahme an den Treffen der Lokalen Initiativen am eigenen Hochschulort – mindestens zwei Mal jährlich – verpflichtend sind, um an dem einzigartigen Netzwerk aller Stipendiatinnen und Stipendiaten zu partizipieren. Darüber hinaus ist die Teilnahme an einem Einführungsseminar sowie für Promovierende an einem Promotionsforum während der Gesamtförderdauer ebenfalls verpflichtend. Gewünscht ist, dass jede Stipendiatin/jeder Stipendiat sich aktiv einbringt: Das kann etwa bei einem lokalen Treffen am Hochschulort, in einer der acht von Stipendiatinnen und Stipendiaten selbst organisierten Arbeitsgruppen, bei einer internationalen Fachtagung der Heinrich-Böll-Stiftung oder in einem Workshop zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen sein.

