Die nächsten Bewerbungsfristen:
Zum 1. März 2012 (Poststempel) können sich bewerben:
A. Bewerber/innen für ein Studienstipendium
1. Studierende aller Fächer im ERSTSTUDIUM, die in Deutschland eine Hochschulzugangsberechtigung erworben haben:
1.1 Studienstipendien allgemein
- Die Bewerbung ist vor Aufnahme des Studiums bis einschließlich zum 3. Fachsemester zum Zeitpunkt der Bewerbung möglich.
- Besondere (aber nicht ausschließliche) Zielgruppen sind: Studierende der Ersten Generation, Studierende mit Migrationshintergrund oder aus Fachhochschulen.
- Weitere (aber ebenfalls nicht ausschließliche) Schwerpunkte in der Studienförderung liegen auf bestimmten Fächern: Dazu gehören insbesondere MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik- bzw. Ingenieurwissenschaften), hier vor allem solche im Bereich der Umweltforschung (z.B. Umweltschutz, regenerative Energien, Klima u.a.)
1.2 Studienstipendienprogramm „Medienvielfalt, anders: Junge Migrantinnen und Migranten in den Journalismus“
- Die Bewerbung ist vor Aufnahme des Studiums bis einschließlich zum 3. Fachsemester zum Zeitpunkt der Bewerbung möglich.
2. Studierende aller Fächer im MASTER-Studiengang, die außerhalb Deutschlands eine Hochschulzugangsberechtigung erworben haben und in Deutschland studieren bzw. studieren möchten:
2.1 Studierende aller Fächer besonders aus folgenden Regionen: Mittel-/Osteuropa, EU-Nachbarschaft/GUS; Naher Osten/Nordafrika; Tansformations- und Schwellenländern sowie Konfliktregionen weltweit.
- Die Bewerbung ist vor Aufnahme des Masterstudiums bzw. bis einschließlich zum 1. Fachsemester des Masters zum Zeitpunkt der Bewerbung möglich. Ein abgeschlossenes Erststudium ist Voraussetzung.
- Gute bis sehr gute Deutschkenntnisse werden erwartet. Die Auswahlworkshops finden i.d.R. in deutscher Sprache statt. Bei Aufnahme in die Förderung können ggf. Deutsch-Intensivkurse finanziert werden.
2.2. „Internationales Studienstipendienprogramm für tunesische und ägyptische Studierende“
- Förderdauer: zwischen 6 Monaten und 24 Monaten für Studienaufenthalt in Deutschland
- Formale Voraussetzungen wie oben unter Pkt. A.2.1
B. Bewerber/innen für ein Promotionsstipendium
1. Promovierende aller Fächer, die außerhalb Deutschlands eine Hochschulzugangsberechtigung erworben haben und in Deutschland promovieren / promovieren möchten:
- Stipendium für Promovierende aller Fächer.
- Besondere regionale Schwerpunkte: Mittel-/Osteuropa EU-Nachbarschaft/GUS; Naher Osten/ Nordafrika; Transformations- und Schwellenländer sowie Konfliktregionen weltweit.
- Die Zulassung zur Promotion an einer deutschen staatlich anerkannten Hochschule muss zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen.
- Dissertationsthemen mit Bezug zu den Arbeitsschwerpunkten der Heinrich-Böll-Stiftung haben Vorrang.
- Gute bis sehr gute Deutschkenntnisse werden erwartet. Die Auswahlworkshops finden i.d.R. in deutscher Sprache statt. Bei Aufnahme in die Förderung können ggf. Deutsch-Intensivkurse finanziert werden.
2. Promotionsstipendium: Förderschwerpunkt "Transformationsforschung"
- Promovierende aus dem In- und Ausland, die sich für den Forschungsschwerpunkt "Transformationsforschung" bewerben möchten.
- Formale Voraussetzungen wie oben unter Pkt. B.1 oder unten unter D.1.
Zum 1. September 2012 (Poststempel) können sich bewerben:
C. Bewerber/innen für ein Studienstipendium
Studierende aller Fächer im ERSTSTUDIUM, die in Deutschland eine Hochschulzugangsberechtigung erworben haben:
1. Studienstipendien allgemein
- Die Bewerbung ist vor Aufnahme des Studiums bis einschließlich zum 3. Fachsemester zum Zeitpunkt der Bewerbung möglich.
- Besondere (aber nicht ausschließliche) Zielgruppen sind: Studierende der Ersten Generation, Studierende mit Migrationshintergrund oder aus Fachhochschulen.
- Weitere (aber ebenfalls nicht ausschließlicher) Schwerpunkte in der Studienförderung liegen auf bestimmten Fächern: Dazu gehören insbesondere MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik- bzw. Ingenieurwissenschaften), hier vor allem solche im Bereich der Umweltforschung (z.B. Umweltschutz, regenerative Energien, Klima u.a.)
2. Studienstipendienprogramm „Medienvielfalt, anders: JungeMigrantinnen und Migranten in den Journalismus“
- Die Bewerbung ist vor Aufnahme des Studiums bis einschließlich zum 3. Fachsemester zum Zeitpunkt der Bewerbung möglich.
D. Bewerber_innen für ein Promotionsstipendium
1. Promovierende aller Fächer, die in Deutschland eine Hochschulzugangsberechtigung erworben haben:
- Die Zulassung zur Promotion an einer deutschen staatlich anerkannten Hochschule oder im EU-Ausland ist Voraussetzung.
- Dissertationsthemen mit Bezug zu den Arbeitsschwerpunkten der Heinrich-Böll-Stiftung haben Vorrang.
2. Promotionsstipendium: Förderschwerpunkt "Transformationsforschung"
- Promovierende aus dem In- und Ausland, die sich für den Forschungsschwerpunkt "Transformationsforschung" bewerben möchten.
- Formale Voraussetzungen wie oben unter Pkt. B.1 oder D.1.
Informationen zur Bewerbung für
Studierende
» Informationen zur Bewerbung: Infoblatt A1-1 (PDF)
» Bewerbungsbogen: Infoblatt A1-2 (PDF)
» Formular Fachgutachten: Infoblatt A1-3 (PDF)
» Informationen zur Bewerbung: Infoblatt A2-1 (PDF)
» Bewerbungsbogen: Infoblatt A2-2 (PDF)
» Formular Fachgutachten: Infoblatt A2-3 (PDF)

