Abstract

Medizin für Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus in Deutschland: Der Zugang zur Gesundheitsversorgung bei ansteckenden Infektionskrankheiten

Maren Mylius, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

14. Mai 2010
Infektionskrankheiten haben in der gesundheitliche Betreuung von „Menschen ohne Papiere“ eine besondere Bedeutung: Tuberkulose gehört nach wie vor zu der weltweit häufigsten Todesursache unter den Infektionskrankheiten. Zwar ist die Erkrankungsinzidenz in Deutschland rückläufig, doch die globalen Migrationsprozesse könnten zu einem neuerlichen Anstieg führen, denn zu den Risikogruppen gehören neben Menschen in sozial schwierigen Situation und Patienten mit einer Immunschwäche, MigrantInnen aus Ländern mit einer hohen Inzidenz und mangelnder medizinischer Versorgung. Nicht sehr viel anders ist die Situation bei der Inzidenz der HIV-Infektionen und gemeldeten AIDS-Erkrankungen. Mit etwa 1000 gemeldeten AIDS Fällen ist zwar die Zahl nicht so hoch wie bei der Tuberkulose, gilt aber durch frühe Diagnostizierung der Infektion und rechtzeitigen Behandlung als vermeidbar. Als besonders schwer zugängliche Gruppe sind die Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus in Deutschland zu betrachten. Während bei Asylbewerbern eine routinemäßige Untersuchung zu den Standardmaßnahmen gehört, sind MigrantInnen in aufenthaltsrechtlicher Illegalität von der medizinischen Versorgung weitestgehend ausgeschlossen. Zwar steht ihnen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und dem Infektionsschutzgesetz eine medizinische Behandlung zu, hierbei müssten sie jedoch durch die Regelungen des Aufenthaltsgesetzes eine Aufdeckung ihres Status befürchten. Dies macht eine Finanzierung solcher Leistungen durch das Sozialamt unmöglich. Hilfsorganisationen versuchen durch die ehrenamtliche Tätigkeit von ÄrztInnen und weiteren Helfern sowie durch Spenden, diese Lücke zu schließen. Bei bestimmten Infektionserkrankungen steht den Betroffenen die Möglichkeit der unentgeltlichen Behandlung durch die zuständigen Gesundheitsämter offen. Doch auch hier gibt es keine bundesweit einheitliche Regelung zur Übermittlungspflicht laut Aufenthaltsgesetz. Damit aber PatientInnen ohne Papiere diese Möglichkeit wahrnehmen können, muss Transparenz über den aufenthaltsrechtlichen Umgang bestehen und eine Vernetzung mit lokalen Hilfsorganisationen vorhanden sein.

Durch die Ratifizierung des Sozialpaktes der Vereinten Nationen verpflichtet sich Deutschland, einen ungehinderten Zugang zur medizinischen Versorgung unabhängig vom Status zu gewährleisten. Diesem Diskriminierungsverbot, das in ähnlicher Form seinen Niederschlag in der EU-Charta findet, kommt Deutschland mit der jetzigen gesetzlichen Regelung jedoch nicht nach. Neben dem menschenrechtlichen Aspekt gilt es auch den gesundheitsrelevanten Kontext zu beachten. Denn zu den wichtigsten Herkunftsorten bei legaler und so genannter illegaler Migration nach Deutschland spielen insbesondere Mittel- und Osteuropa sowie die Russische Föderation eine Rolle. Hier stieg zuletzt die Zahl der Neuerkrankungen mit dem HI-Virus. Bei der Tuberkulose treten Resistenzen gegen die eingesetzten Medikamente vor allem bei Erkrankten aus diesen Ländern auf, daher muss eine Weiterverbreitung resistenter Keime in Deutschland befürchtet werden. Um dieser Gefahr zu begegnen empfiehlt die WHO und die Internationale Union gegen Tuberkulose und Lungenkrankheiten die DOTS-Strategie. Diese beinhaltet neben einer standardisierten Erfassung und Behandlung von Tuberkulosefällen einen Zugang zur Gesundheitsversorgung für die gesamte Bevölkerung. Inwieweit das in der Praxis für Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus gegeben ist, soll das Promotionsprojekt analysieren. Anhand der meldepflichtigen Erkrankung Tuberkulose und der nicht namentlich zu meldenden HIV-Infektion sollen die Auswirkungen der aktuellen gesetzlichen Regelung untersucht werden. Die Hypothese der Promotionsarbeit lautet: Die Übermittlungspflicht für öffentliche Stellen führt zu einer Verunsicherung, aus der eine verspätete Behandlung für Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus resultiert. Eine zufrieden stellende Behandlung wird durch die uneinheitliche Regelung erschwert. Die Annahme soll anhand folgender Fragen kritisch analysiert werden:

  1. Wie gehen die Gesundheitsämter mit der Übermittlungspflicht um?
  2. Gibt es offizielle Regelungen, die diesen Umgang transparent machen?
  3. In welchem Stadium der Erkrankung (anhand der HIV- und Tuberkuloseerkrankten) gelangen die Patienten zum Gesundheitsamt oder zu einer Hilfsorganisation?
  4. Welche Möglichkeiten und Perspektiven der Behandlung bestehen langfristig?
Ihr Warenkorb

 

Lieferbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Heinrich-Böll-Stiftung (AGB hbs)
Hier finden Sie Informationen rund um die Bestellung: Porto-Kosten, Hinweise zum Datenschutz, Ausnahmeregelungen oder die Nummer der telefonischen Beratung. mehr»
Hilfe
So bestellen Sie auf boell.de
Der Bestellvorgang auf boell.de Schritt für Schritt erklärt: Hier erfahren Sie ausführlich, wie Publikationen auf boell.de bestellt werden. mehr»
www.entdecke.boell.de
Kontakt
Studienwerk der Heinrich-Böll-Stiftung
Fon: 030 - 28 534 - 400
telefonische Sprechzeiten:
Mo, Di, Do, Fr 10-13 Uhr
E-Mail: studienwerk@boell.de
Facebook
Studynet Förderung für MINT-Student/innen
Die Stiftung in Social Networks
Icon Facebook, CC-BY-SA jwloh01 at gmail dot com Facebook Icon Twitter, CC-BY-SA jwloh01 at gmail dot com Twitter
Icon YouTube, CC-BY-SA jwloh01 at gmail dot com YouTube Icon Flickr, CC-BY-SA jwloh01 at gmail dot com Flickr
Icon SoundCloud SoundCloud Icon RSS-Feed Feeds