Häufig gestellte Fragen zu den Bewerbungsvoraussetzungen

Was bedeutet „Hochschulzugangsberechtigung“?

Studierende aus dem Inland („Bildungsinländer/innen“) sind jene, die ihre "Hochschulzugangsberechtigung" in Deutschland erworben haben. Gemeint ist der schulische Abschluss, der zu einem Studium befähigt. Die Hochschulzugangs- oder Studienberechtigung wird durch ein entsprechendes Zeugnis belegt. Gemeinhin ist das Abitur ("allg. Hochschulreife") gemeint, aber nicht nur dieses: Neben der allgemeinen Hochschulreife unterscheiden wir die fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder die Studienberechtigung von beruflich Qualifizierten, sind beispielsweise Meister/innen, Techniker/innen, Fachwirte und/oder Inhaber/innen gleich gestellter Abschlüsse, die ein Fach ihrer Wahl studieren können, ohne eine Eignungsprüfung ablegen zu müssen. Damit ist ihr Abschluss der allgemeinen Hochschulreife gleichgesetzt.

Mit „Hochschulzugangsberechtigung“ ist also immer der Schulabschluss und nicht ein Studienabschluss in Deutschland gemeint, der zu einer Promotion befähigt.

„Bildungsinländer/innen“ sind sowohl Deutsche als auch Studierende mit ausländischem Pass, die – im Unterschied zu „Bildungsausländer/innen“ -  in Deutschland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben.

Kann ich während eines kompletten Studiums im Ausland gefördert werden?

Studienstipendiat/innen („Bildungsinländer/innen“) können nach Aufnahme in die Förderung mehrere Semester im Ausland studieren und bekommen dafür eine zusätzliche Förderung neben dem Grundstipendium. Auch die Förderung kompletter Bachelor-Studiengänge innerhalb der EU ist mit zusätzlicher finanzieller Förderung  möglich. Das Vorhaben (Studienortwahl, -fach) sollte in der Bewerbung ausführlich begründet werden. Studiengebühren können (teil-)erstattet werden.

Eine zusätzliche finanzielle Förderung für ein Auslandsstudium ist auf max. 12 Monate pro Studiengang begrenzt.
Kann eine komplette Promotion im Ausland gefördert werden?

Die Förderung einer kompletten Auslandspromotion innerhalb der EU ist mit zusätzlicher finanzieller Förderung neben dem Grundstipendium möglich. Das Vorhaben (Studienortwahl, -fach, Dissertationsthema) sollte in der Bewerbung ausführlich begründet werden.

Eine zusätzliche finanzielle Förderung für eine Auslandspromotion ist auf max. 12 Monate begrenzt.

Kann ich mich als „Bildungsinländerin“ ausschließlich für die Förderung eines Masterstudiums bewerben?

Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben („Bildungsinländer/innen“), können sich NICHT für eine Förderung des Masterstudiums bewerben, sofern sie noch nicht im Bachelorstudium von uns gefördert wurden. Unser Ziel ist vielmehr, Studierende längerfristiger zu fördern und zu begleiten.

Im Falle von Bachelor-Studierenden, die in die Förderung aufgenommen werden, ist jedoch eine Weiterförderung im Masterstudium möglich.

Anders ist es bei Studierenden aus dem Ausland („Bildungsausländer/innen“); sie dürfen sich ausschließlich um eine Förderung des Masterstudiums (resp. Förderung des Hauptstudiums im Diplom oder Staatsexamen) bewerben und müssen einen ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss (z.B. einen BA-Abschluss resp. eine Zwischenprüfung bzw. das Vordiplom) mit ihrer Bewerbung bereits nachweisen.

Ausnahmen von diesen Regelungen sind geflüchtete Studierende oder Promovierende, die sich unabhängig von Staatsangehörigkeit, Studienabschluss oder Semesterzahl sowohl für die Förderung im Bachelor- als auch im Masterstudium (oder Diplom-, Staatsexamensstudiengang) als auch für eine Promotionsförderung bewerben können.

Welche Staatsangehörigkeit wird zugrunde gelegt bzgl. des zu fördernden Studiums / der zu fördernden Promotion, falls ich eine doppelte Staatsangehörigkeit habe?

Dies setzt eine Einzelfallprüfung je nach Kombination der Staatsbürgerschaften voraus. Prinzipiell gilt: Wenn Sie die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, gelten die Regelungen wie für Bildungsausländer/innen; wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben, gelten die Regelungen wie für Bildungsinländer/innen (s.o.). Wir möchten Sie ermuntern, sich auf jeden Fall zu bewerben, selbst wenn diese Voraussetzungen nicht zutreffen. Wir entscheiden im Einzelfall.

Wann können sich Absolvent/innen von Auslandsschulen bewerben

Absolvent/innen von deutschen Auslandsschulen können sich in jedem Auswahlverfahren (zum 1. März oder zum 1. September) unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit für ein Studium in Deutschland bewerben. Es gelten die Regelungen wie für Bildungsinländer/innen. Sehr gute Deutschkenntnisse werden vorausgesetzt.

Für welche Studiengänge können sich Absolvent*innen von Auslandsschulen bewerben?

Absolvent*innen von deutschen Auslandsschulen können sich ebenfalls für die Förderung eines Erststudiums in Deutschland bewerben. Es gelten dieselben Regelungen wie für Bildungsinländer*innen. Gute Deutschkenntnisse werden vorausgesetzt.

Habe ich aussichtsreiche Chancen auf eine Förderung, wenn ich sehr gute Noten in der Schule und beim Studium nachweisen kann, aber mich gesellschaftlich nicht engagiere und politisch nicht interessiere, oder umgekehrt?

Nein, alle drei Kriterien – hervorragende Leistung und gesellschaftliches Engagement und politisches Interesse – müssen erfüllt sein und sind notwendige Bedingungen für eine erfolgreiche Bewerbung.

Welchen Abitur-Durchschnitt - bzw. bei Promovierenden auch welche Studienabschlussnote - sollte ich haben, um aussichtsreiche Chancen auf ein Stipendium der Heinrich-Böll-Stiftung zu haben?

Wir erwarten hervorragende, d.h. sehr gute Schul- und Studienleistungen. Wir geben dafür aber keinen Mindestnotendurchschnitt vor. Wir begutachten jede Bewerbung und beurteilen sie in ihrem Gesamtzusammenhang. Je besser die Leistungen in der Schule und im Studium, desto größer die Chancen auf ein Stipendium und umgekehrt.

Was ist mit „gesellschaftlichem Engagement“ gemeint?

Wir erwarten von den Bewerberinnen und Bewerbern und zukünftigen Stipendiat/innen, dass sie die Ziele der Stiftung unterstützen und sich für eine gerechte, demokratische und ökologische Welt aktiv einsetzen.

Wir erwarten, dass Stipendiat/innen gesellschaftliche Verantwortung übernehmen und über den eigenen fachlichen Tellerrand schauen. Ein Stipendium verstehen wir nicht als Belohnung für gute Leistungen, die in der Vergangenheit erbracht wurden, sondern als Ausdruck einer hohen Erwartung an unsere Stipendiat/innen, ihr Studium zielgerichtet zu verfolgen, erfolgreich abzuschließen und auch in Zukunft weiterhin gesellschaftlich aktiv zu sein.

Beispiele für gesellschaftspolitisches Engagement können sein: Mitarbeit in der Fachschaft, Schulsprecher/in, Leitung internationaler Jugendcamps, Mitarbeit in der Grünen Jugend, Engagement in Verbänden und NGOs, wie z.B. in einem Migrationsverein, beim BUND, bei Terre des Femmes, bei amnesty international u.v.m.

Muss ich Parteimitglied bei Bündnis 90/Die Grünen sein, um ein Stipendium zu bekommen?

Nein.

Gibt es eine Altersgrenze für die Bewerbung um ein Studien- oder Promotionsstipendium?

Wir schreiben keine Altersgrenzen für Bewerberinnen und Bewerber vor. Auch beispielsweise diejenigen, die ihr Abitur auf dem zweiten Bildungsweg erworben haben oder vor dem Studium eine Ausbildung gemacht haben, sind uns willkommen.

Wir verstehen unsere Studien- und Promotionsförderung als Nachwuchsförderung für jene, die damit den beruflichen Ein- oder Aufstieg bzw. eine Weiterqualifizierung anstreben. 

Kann ich mich bewerben, wenn ich berufsbegleitendes Masterstudium aufnehmen will?

Nein, Studierende in berufsbegleitenden Studiengängen können nicht gefördert werden.

Werden ein duales Studium, ein Fernstudium oder ein Teilzeitstudium gefördert?

Nein, in der Regel nicht; es werden analog zu BAföG nur Vollzeitstudien gefördert, sofern dies in der Studienbescheinigung nach § 9 BAföG bestätigt wird.

Kann ich mich nur für die ideelle Förderung bewerben, wenn ich beispielsweise bereits durch eine andere Stiftung materiell gefördert werde oder wenn ich berufstätig bin?

Nein.

Kann ich zusätzlich die ideelle Förderung eines anderen Förderwerks in Anspruch nehmen, wenn ich ein Stipendium von der Heinrich-Böll-Stiftung erhalte?

Nein, eine ideelle Doppelförderung ist nicht möglich.

Kann ich zusätzlich ein Stipendium von der Heinrich-Böll-Stiftung bekommen, wenn ich bereits BAföG oder ein Deutschlandstipendium oder ein Stipendium von einem anderen Förderwerk beziehe? 

Nein, eine mehrfache Finanzierung für denselben Förderzweck schließt sich gegenseitig aus. Vor Förderbeginn muss der BAföG-Bezug oder das Stipendium von Dritten beendet werden.

Bei Promovierenden werden etwaige Vorförderzeiten durch andere auf die Förderhöchstdauer angerechnet.

Können sich auch ausländische Studierende aus Herkunftsländern außerhalb der EU um ein Stipendium bewerben?

Ja, das Studienwerk fördert auch Studierende und Promovierende aus Nicht-EU-Ländern, vorausgesetzt, sie wollen in Deutschland studieren und sind an einer staatlich anerkannten deutschen Hochschule eingeschrieben bzw. zur Promotion zugelassen. Für internationale Stipendiat/innen ist eine zeitlich befristete Auslandsförderung in einem Drittland in einem zeitlich eingeschränkten Maße ebenfalls möglich.

Wann und zu welchem Zeitpunkt kann ich mich bewerben?

Alle Interessierte - ob Studierende oder Promovierende, ob Bildungsin- oder -ausländer/innen - können sich zwei Mal im Jahr (zum 1. März und zum 1. September) bei uns bewerben.

Studierende:
Deutsche bzw. Bildungsinländer/innen, auch Geflüchtete können sich bereits unmittelbar vor Aufnahme des Studiums bis zum vierten Fachsemester für die Förderung eines Erststudiums - beispielsweise mit dem Ziel, einen Bachelor- oder Diplom-Abschluss zu erwerben - bewerben. Im Fall von BA-Absolvent/innen ist die Weiterförderung für ein Master-Studium nur dann möglich, wenn das Bachelor-Studium bereits von uns gefördert wurde.

Studienanfänger/innen empfehlen wir, sich unmittelbar vor dem Studienbeginn,  d.h. z.B. zum 1. September mit Studienbeginn 1. Oktober - zu bewerben, wenn Fach und Hochschulstandort bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung feststehen.

Internationalen Studierende aus EU- und Nicht-EU-Ländern können sich um eine Förderung bewerben, wenn sie bereits einen ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss, beispielsweise mit Bachelor- oder Diplom-Abschluss, vorweisen können. Förderungsfähig sind hier ausschließlich Masterstudiengänge.

Promovierende:
Promovierende bewerben sich dann, wenn sie das Forschungsthema festgelegt haben, ein Exposé vorlegen können,  ein/e Betreuer/in gefunden haben und erste Vorarbeiten abgeschlossen sind. Die Hochschulzulassung zur Promotion sollte vorliegen, zumindest beantragt und von der Betreuerin/vom Betreuer bestätigt sein.  Die schriftliche Bestätigung zur Hochschulzulassung zur Promotion kann ggf. während des Auswahlprozesses noch nachgereicht werden

Kann ich mich um eine Förderung eines zweiten Bachelor-Studiengangs bewerben, wenn ich bereits einen ersten Bachelor-Studiengang begonnen habe und diesen auch fortsetzen werde?

Nein, die Förderung bezieht sich auf den ersten Bachelor-Studiengang; die Bewerbung muss vor Studienbeginn bzw. bis zum 4. Fachsemester erfolgen wie oben beschrieben.

Kann ich mich um eine Förderung eines zweiten Studiums bewerben, wenn ich bereits ein Studium erfolgreich abgeschlossen habe, beispielsweise eines zweiten Masterstudiums?

Die Förderung von Zweitstudien ist i.d.R. ausgeschlossen; für Ausnahmen gelten dieselben Bedingungen wie im BAföG bzgl. einer möglichen Förderung eines Zweitstudiums. 

Kann ich mich um ein Stipendium für die Förderung eines zweiten Studiums bewerben, wenn ich bereits ein erstes Studium abgebrochen habe?

Dies ist prinzipiell möglich, wenn das abgebrochenen Studium nicht länger als ein oder zwei Semester gedauert hat. Der Abbruch und die Neuorientierung sollten ausführlich begründet werden. Es gelten die Förderbedingungen analog zu den BAföG-Regelungen bzgl. eines Studienabbruchs.

Kann ich mich um die alleinige Förderung eines Meisterschülerstudiums bewerben?

Nein, eine alleinige Förderung eines solchen Aufbaustudiums ist nicht möglich. Die Förderung eines Aufbaustudiums wie das eines Meisterschülerstudiums ist nur dann  möglich, wenn der/die Stipendiat/in bereits im Master- bzw. Diplomstudium von uns gefördert wurde.

Muss ich als ausländische Bewerberin/ausländischer Bewerber bzw. als Nicht-Muttersprachler/in Deutschkenntnisse nachweisen, auch wenn ich einen englischsprachigen Studiengang in Deutschland absolvieren möchte?

Ja, wir erwarten, dass unsere Stipendiatinnen und Stipendiaten über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen; sie sollen an unserem umfangreichen Veranstaltungsprogramm aktiv teilnehmen können. Im Bewerbungsprozess muss bereits das Level B2 bzw. DSHII nachgewiesen werden. Die Auswahlgespräche und die Gruppendiskussion im Auswahlworkshop werden i.d.R. in deutscher Sprache durchgeführt.

Kann ich mich für die Abschlussfinanzierung meiner Promotion bewerben?

Nein, eine reine Abschlussfinanzierung von Promotionsprojekten (bis zu 12 Monaten) ist nicht möglich.

Habe ich mit einem "grünen" Promotionsthema größere Chancen auf ein Stipendium?

Nein, nicht automatisch, denn wir möchten Persönlichkeiten unterstützen und nicht nur Themen fördern. Wir freuen uns aber besonders über solche Dissertationsthemen, die die Schwerpunktthemen der Stiftung berühren.

Vergibt die Heinrich-Böll-Stiftung Postdoc- oder Habilitationsstipendien?

Nein. Auch Studienvorhaben von bereits Promovierten werden nicht gefördert.

Kann ich mich ausschließlich für eine Förderung für einen Studien- oder Forschungsaufenthalt im Ausland bewerben, selbst wenn ich noch nicht Stipendiat/in bin?

Studierende und Graduierte, die einen Auslandsaufenthalt planen, aber noch keine Stipendiatin/kein Stipendiat der Heinrich-Böll-Stiftung sind, können nicht separat für einen Auslandsaufenthalt gefördert werden.

Kann ich im Studienwerk der Heinrich-Böll-Stiftung Druckkostenzuschüsse oder eine Projektförderung (z.B. für Studienreisen) beantragen, auch wenn ich keine Stipendiatin bzw. kein Stipendiat bin?

Nein, wir können externen Antragstellerinnen und Antragstellern weder Druckkostenzuschüsse gewähren noch Projektmittel zur Verfügung stellen.