In Deutschlands Wartezimmer

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Die im Sommer 2012 aufkommenden Proteste haben viele Geflüchtete ermutigt, für ihre Rechte zu streiten

450.000 Flüchtlinge werden in diesem Jahr in Deutschland erwartet. Doch wie wird entschieden, wer Asyl bekommt – und wer nicht? Ein Besuch in der Berliner Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.

Grüne Polster auf stapelbaren Holzstühlen, weiße Wände, ein Getränkeautomat: Das Warten auf Deutschland ist so trist und schmucklos wie die Umgebung im Spandauer Gewerbegebiet, eine viertel Stunde Busfahrt von der S-Bahn-Endstation entfernt. Und für die, die hier warten, ist es Stress pur. Nicht nur, weil Wartezimmer, Flur, das vergitterte Treppenhaus und der zusätzliche Bürocontainer draußen gleich morgens um acht berstend voll sind mit bis zu hundert vorgeladenen Asylbewerber/innen. Sondern weil es für die Geflüchteten hier und heute um alles geht. Sie sind im letzten Wartezimmer angekommen: Deutschland oder Nicht-Deutschland, bleiben oder gehen, Asyl oder Abschiebung - das ist in der Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge in Berlin-Spandau, genauso wie in bundesweit 27 weiteren Außenstellen, die alles entscheidende Frage.

Für ihre Beantwortung ist Katrin Dölz zuständig, 48 Jahre alt, resolut und rundlich, rosafarbener Strickpuli mit geblümten Halstuch, seit 25 Jahren im Beruf. Dölz ist eine von insgesamt rund 400 sogenannten Entscheider/innen, Beamtin des höheren Diensts, die im Auftrag der Bundesrepublik über Asylanträge urteilt. Sie sagt, 30 bis 50 Entscheidungen treffe sie, Monat für Monat.

Bevor sie entscheidet, hört sie sich die Geschichten der Flüchtlinge an. Persönlich, Face-to-Face. Dann sitzt sie in dem roten Klinkerbau in Berlin-Spandau hinter ihrem Schreibtisch aus Furnierholz, zwischen sich und dem Flüchtling nur eine Akte, eine Karaffe mit Wasser und die Sprachbarriere, die ein Sprachmittler, wie der nicht vereidigte Übersetzer beim Bundesamt heißt, überwinden soll. Aktenabgleich, Fragen zu Schulbildung, dem letzten Wohnsitz, dem Reiseweg. „Und dann lass ich mir die Asylgründe von dem Antragsteller erst einmal vollständig schildern und stelle dann entsprechende Nachfragen.“

Entsprechend heißt zweckdienlich. Der Zweck dieser einmaligen Anhörung ist für Dölz, herauszufinden, ob die gesetzlich anerkannten Asylgründe vorliegen: wie politische Verfolgung, Zugehörigkeit zu einer unterdrückten sozialen oder ethnischen Gruppe oder Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit – infolge willkürlicher Gewalt, wohlgemerkt. Denn Hunger, Armut, Perspektivlosigkeit sind keine Gründe, um in Deutschland Schutz zu bekommen.

Ein Viertel gelten als Armutsflüchtlinge

Das auszuschließen, gehört für Dölz zum Tagesgeschäft. Bei einem Viertel der Flüchtlinge nimmt die Bundesregierung offiziell an, dass es sich um Armutsmigrant/innen handelt. Unter Verdacht stehen die Menschen vom Westbalkan: Serbien, Bosnien und Mazedonien wurden von der Großen Koalition aus Union und SPD bereits als sogenannte sichere Herkunftsstaaten eingestuft. Das heißt: Die Bundesregierung geht davon aus, dass in diesen Ländern keine politische Verfolgung droht. Asylanträge dieser Flüchtlinge werden deshalb in einem vereinfachten Verfahren behandelt. Geht es nach der CSU, soll bald auch das Kosovo auf der Liste stehen.

„Die wirtschaftliche Lage ist schlecht, wir kriegen keine Arbeitsplätze“, bekomme sie von Flüchtlingen vom Westbalkan fast unisono zu hören, sagt Dölz. Dann frage sie meist: „Hatten Sie mit der Polizei einmal Schwierigkeiten oder mit anderen Leuten - gibt es ein Verfahren gegen Sie?“ Dann komme immer: Nein. Einmal frage sie noch, was der Geflüchtete befürchte, wenn er zurück müsse. Die Antwort laute dann: Alles werde so wie vorher sein. „Und, na ja, dann höre ich auf zu fragen.“

Die Konsequenz: Der Asylbewerber wird abgelehnt – wie 97,7, bis 99,8 Prozent der Westbalkanflüchtlinge, die 2014 keinen Schutz in Deutschland erhielten. „In den Entscheidungsgründen liest man dann: Die Antragsteller selbst haben nicht behauptet, jemals durch die Behörden ihres Landes verfolgt worden zu sein“, sagt Berenice Böhlo, die als Asylanwältin in Berlin sowohl die Akten als auch den Spandauer Klinkerbau kennt. Das Problem liegt laut ihr in der Fragestellung: Besonders für Roma sei die „vom Verständnis her so, als ob sie gefragt werden: Sind Sie mal mit dem Gesetz in Konflikt gekommen, das heißt, haben Sie geklaut oder so etwas.“ Das würden sie natürlich weit von sich weisen.

Um diese „offensichtlich unbegründeten“ Anträge – so der Fachjargon im Bundesamt – schneller zu entscheiden und die Antragsteller schneller wieder loszuwerden, wurden die Verfahren für die „sicheren Herkunftsstaaten“ – und in sechs Bundesländern auch die für Flüchtlinge aus dem Kosovo – beschleunigt, sprich vorgezogen. 5,5 Monate dauert das Verfahren damit durchschnittlich nur noch. Doch im Keller der Behörde gebe es schränkeweise Akten von Flüchtlingen, die noch nicht angehört wurden, sagt Dölz. Laut einer Berechnung von Pro Asyl warten die bis zu 14 Monate auf eine Entscheidung,

Die Frage nach der Polizei

Auch Oka wartet noch auf die Anhörung beim Bundesamt. Der 47-jährige Flüchtling aus dem Kosovo steht mit dem Rücken zur Wand in der Zentralen Erstaufnahmestelle des Landes Berlin, die elektronische Anzeigetafel gegenüber im Blick. In der Hand hält er einen Zettel mit der Wartenummer 1597. Wann er dran ist? Er weiß es nicht: „Ab und zu geht 1539 zum Beispiel, dann kommt 5000, dann kommt 2118, das geht nicht in der Reihe.“

Ein Bild aus der Traglufthalle neben der Berliner Erstaufnahmestelle, in der Geflüchtete direkt nach ihrer Ankunft bis zu sieben Tage untergebracht werden
Die lange Schlange, die sich schon früh morgens vor dem zehnstöckigen grauen Plattenbau in Berlin-Moabit bildet,  das Warten mit bis zu 1500 weiteren Flüchtlingen, die immer wiederkehrende Tonfolge, wenn die nächste Wartenummer aufgerufen wird, begleiten Oka schon seit seiner Ankunft im Februar: Meldung, Unterkunft, Krankenschein, Taschengeld - für all das sind die Länder und Kommunen zuständig, bis das Bundesamt über den Asylantrag entschieden hat. Oka kam mit seiner vierköpfigen Familie nach Berlin. Er habe „ein paar Probleme gehabt da unten“, erklärt er kurz, aber vor allem sei er wegen seiner jüngeren Tochter hier. Die Kleine sei sehr krank, und im Kosovo gebe es keine Behandlungsmöglichkeit. Nun wartet er seit Stunden, um sich den Krankenschein für das zweite Quartal abzuholen.

Oka weiß, dass das Amt ihm mit Vorbehalten begegnen wird. Er habe einen Anwalt und warte, was kommt. Eine rechtliche Möglichkeit gäbe es zumindest: Wegen seiner Tochter könnte das Amt ein krankheitsbedingtes Abschiebeverbot feststellen. Allerdings nur, wenn unmittelbare Lebensgefahr droht, sagt Entscheiderin Dölz in Spandau. Wenn die Krankheit hier geheilt werden könne, im Herkunftsland aber nicht, sei das kein Grund für ein Abschiebeverbot.

Für Dölz zählt nicht nur das Gesetz, sondern auch, ob der Flüchtling die Wahrheit erzählt. Der Maßstab dafür klingt nach einer Mischung aus Willkür und Erfahrungswerten. Dölz aber betont, dass es Festlegungen vom Gericht gebe, was ein „glaubwürdiger Sachvortrag“ sei. Plausibel muss er sein – so werden sich Oka und seine Frau bei den getrennten Anhörungen etwa nicht widersprechen dürfen – und detailreich.

Die Verfahren werden beschleunigt

Dölz sagt, sie erlebe oft, dass zwei Flüchtlinge aus demselben Land ähnliche Geschichten berichteten. Doch der eine erzähle sie „ganz oberflächlich und pauschal, also wie man so was nacherzählt, wenn man es gehört hat“. Und ein anderer erzähle im Grunde ähnlich, aber anhand der Worte und der Details werde deutlich, dass er es selbst erlebt habe. „Ich diktiere das auch mit, wie die Körpersprache ist, also wenn er anfängt zu weinen oder wenn er zusammenbricht oder an seinem Taschentuch nestelt. Da sieht man dann schon auch die Unterschiede.“

Manchmal geht Dölz auch mit kriminalistischem Spürsinn vor, lässt Verbindungsbeamte im Ausland überprüfen, ob eine Wohnung wie angegeben, tatsächlich abgebrannt ist, oder ob der Friseursalon, in dem sich Oppositionelle getroffen haben wollen, überhaupt existiert. Oder sie gibt eine Sprach-Text-Analyse in Auftrag, um bei einem Flüchtling ohne Papiere anhand des Dialekts festzustellen, ob er tatsächlich aus dem angegeben Land stammt.

Das Amt schult die Entscheider/innen für bestimmte Länder. Dölz ist für Russland, Syrien, den Irak, die Türkei, Vietnam und die Westbalkanländer zuständig. Und „Somalia und Eritrea eigentlich, aber da kommen wir noch gar nicht dazu, die anzuhören.“ Das Bundesamt ist mit seinen Entscheidungen weit im Rückstand. Ende April 2015 lag die Zahl der anhängigen Verfahren bei insgesamt 209.700, doppelt so viel wie im Vorjahr. Zwar bewilligt die Koalition laufend neue Stellen, mit 2000 neuen Mitarbeiter/innen wird die Zahl in diesem und im kommenden Jahr mehr als verdoppelt. Doch auch die Anzahl der Flüchtlinge soll sich in diesem Jahr laut Prognosen mehr als verzweifachen. Bundesweit werden 450.000 Asylbewerber erwartet.

Die Taktik des Amtes, um schneller voran zu kommen: Neben den besonders aussichtslosen Fällen, wie die der Flüchtlinge vom Westbalkan, beschleunigt es auch die Asylverfahren für Flüchtlinge aus den laut Amtsleiter Manfred Schmidt „besonders unsicheren Herkunftsstaaten“ wie den Bürgerkriegsländern Syrien und Irak.

"Gute" und "schlechte" Flüchtlinge

Der Syrer Abdul hat das selbst erlebt. Schon eine Woche nach seiner Ankunft in Berlin hatte er seine Anhörung, erzählt er. Doch der Ablauf hat ihn verunsichert. Es sei sehr voll gewesen und der Übersetzer habe ihn gedrängt, schnell zu machen. „Ich konnte ihnen meine Geschichte nicht exakt erzählen“, sagt er. „Das war nicht gut für mich.“

Eigentlich sieht es für den 51-Jährigen gut aus: Von den über 20.000 Asylanträgen von Syrer/innen, über die das Bundesamt in diesem Jahr bereits entschieden hat (Stand Ende April), wurden nur drei als unbegründet abgelehnt. Allerdings wurde bei 15 Prozent der Anträge das Verfahren eingestellt, etwa weil laut der Dublin-Verordnung der Europäischen Union ein anderes EU-Land für den Flüchtling zuständig ist - das, wo der Geflüchtete erstmals europäischen Boden betreten hat.

Diese Angst treibt auch Abdul um. Er ist über den Landweg nach Deutschland geflohen, „es war sehr schwierig und sehr beschämend“, sagt er. In Ungarn hätten ihn Polizisten aufgegriffen und ihm mit Gewalt Fingerabdrücke abgenommen. Ein Treffer in der europaweiten Eurodac-Datenbank dokumentiere dann, dass „der Asylantrag hier in Deutschland nicht mehr zulässig“ sei, sagt die Entscheiderin Dölz.

Für Flüchtlingen, die über Griechenland nach Deutschland kommen, gilt das nicht. Mehrere Gerichte, darunter der Europäische Gerichtshof, hatten Abschiebungen wegen der menschenunwürdigen Zustände in dem Land verboten. Über die Anträge wird demnach in Deutschland entschieden.

Ansonsten sei es aber wenig transparent, wann das Bundesamt von dem sogenannten Selbsteintrittrecht Gebrauch mache – und wann nicht, kritisiert Asylanwältin Böhlo. Nach ihrer Erfahrung ist es eine politische Entscheidung, die zum einen Menschen vom Westbalkan treffe, um sich das langwierige Überstellungsprozedere in ein anderes EU-Land zu sparen und die Flüchtlinge schneller abzuschieben. Und zum anderen die Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien und Irak. In dem Fall zu ihren Gunsten. Böhlo aber kritisiert, dass sich damit im Asylverfahren eine zweigleisige Entwicklung abzeichne, die zwischen „guten und schlechten Flüchtlingen“ unterscheide.

Protest als letzte Chance

Zu den schlechten hat sich auch Muhammad gezählt gefühlt, im April 2012, als seine Vorstellung vom Asylrecht auf die Realität traf. „Ich dachte damals, Asyl heißt, dass ich geschützt werde“, sagt er rückblickend. „Aber ich wurde nicht geschützt. Sie haben mir von Anfang an gesagt, dass ich lüge.“ Der 34-jährige ist vor drei Jahren aus politischen Gründen aus dem Sudan geflohen, erzählt er. Details möchte er nicht nennen, überhaupt soll es möglichst wenig um ihn selbst gehen: Seine Erfahrung sei kein Einzelfall, er begreift seine Geschichte als die von vielen.

Die Behandlung erlebte er als rassistisch. Besonders für schwarze Flüchtlinge sei es schwierig, sagt er. „Sie halten dich für krank und ungebildet, nur hier, um Geld zu nehmen. Sie klassifizieren schwarze Flüchtlinge als Wirtschaftsflüchtlinge.“

Mit falschen Papieren kam er nach Frankfurt, noch am selben Tag wurde er nach Braunschweig überstellt – nur hier und in Bramsche werden Flüchtlinge aus dem Sudan angehört – und tags drauf begann seine Anhörung, die er als respektlos erlebt und ihn schockiert habe. Einer der Beteiligten habe ihm gesagt: „Glaube nicht, dass wir freundlich sind, das sind wir nicht“, erinnert er sich.

Ihm seien immer und immer wieder dieselben Fragen gestellt worden, er habe nichts als geantwortet, geantwortet und geantwortet. Trotz der Verständigungsprobleme mit dem Übersetzer, der nicht denselben arabischen Dialekt gesprochen habe wie er. Ein wiederkehrendes Problem, sagt Anwältin Böhlo: „Und dann steht im ablehnenden Bescheid: Auch auf Nachfrage war der Antragsteller nicht in der Lage, seinen Vortrag detaillierter vorzutragen.“

Zwei Tage nach der Ablehnung wird Muhammad nach Bramsche überstellt, ein Lager, das auf „Ausländer ohne dauerhafte Bleibeperspektive“ spezialisiert ist, weniger euphemistisch auch als Abschiebelager bezeichnet. Doch Muhammad bleibt. Nicht in Bramsche, aber in Berlin. Ihn rettet der Flüchtlingsprotest, der im Sommer 2012 bundesweit aufkeimt. Nach Demonstrationen in Münster und Osnabrück beschließt er, das Leben, das nur aus Essen, Schlafen und Warten besteht, zu beenden – und nach Berlin zu gehen. Der Protest hat ihm Selbstbewusstsein gegeben, sagt er, und Wissen um seine Rechte. Mithilfe der Anwältin Böhlo landetet sein Fall schließlich vor Gericht. Anders als das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entscheidet es: Muhammad hat ein Recht auf politisches Asyl in Deutschland.