Was Gerechtigkeit kommenden Generationen geben kann

Zwei Hände - alt und jung
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Alt und jung

In den letzten Jahren steht die „Generationengerechtigkeit“ zunehmend im Zentrum öffentlicher Debatten. Eine wissenschaftliche Reflexion zu diesem Thema gibt es ebenfalls erst seit relativ kurzer Zeit. Die politische wie wissenschaftliche Aktualität hat ihre Ursachen in den gegenwärtigen neuen Herausforderungen. Die Menschheit verfügt heute über mehr wissenschaftliche und technische Möglichkeiten als jemals zuvor, und sie weiß auch – zumindest prinzipiell – um die Gefahren des Einsatzes der Technik.

Unter dem Gesichtspunkt der Gerechtigkeit zwischen den Generationen werden zurzeit verschiedene gesellschaftspolitische Themen kontrovers diskutiert. In den öffentlichen Debatten in Deutschland geht es unter diesem Stichwort meist um finanzielle Probleme zwischen den Generationen. Welche Auswirkungen hat der demografische Wandel? Wie werden Alt und Jung zusammenleben, wenn Deutschland in die Jahre kommt? Wie meistern wir die ökologischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Herausforderungen, die sich daraus ergeben? So wird um die Finanzierung des heutigen Konsums durch finanzielle Schulden gestritten. Für den sozialen Bereich ist eine generationengerechte Ausgestaltung der sozialen Sicherungssysteme von herausragender Bedeutung, einschließlich der Frage, was der Staat garantieren und was etwa in Familien oder sozialen Netzwerken generationengerecht organisiert werden kann. Das neue, bis vor kurzem kaum wahrgenommene Problem des Klimawandels wirft die Frage nach den Folgen auf, die vor allem zukünftige Generationen tragen müssen.

In all diesen Fällen geht es um die Achtung moralischer Rechte und die Erfüllung von Pflichten über Generationengrenzen hinweg. Diese Bestimmung und die angegebenen Beispiele machen jedoch zwei Probleme deutlich: Zum einen ist mehrdeutig, was genau unter einer „Generation“ zu verstehen ist. Hier gibt es grob vereinfacht zwei sinnvolle Definitionsmöglichkeiten. Entweder man versteht unter einer „Generation“ alle in einer gewissen Zeitspanne gleichzeitig Lebenden. Dann geht es um die Frage, was die gegenwärtig Lebenden den zukünftig Lebenden moralisch schulden. Oder man versteht „Generation“ im Sinne der Abfolge von Großeltern, Eltern, Kindern. In diesem Sinn von „Generation“ leben zwei, drei oder vier Generationen gleichzeitig. Dieses Verständnis von „Generation“ wird verwendet, wenn es um Fragen der Gerechtigkeit zwischen Jung und Alt geht, etwa beim „Generationenvertrag“ in der Sozialpolitik.

Während die zweite Bedeutung, im Sinne der gleichzeitig Lebenden, ein weiterer Fall der Gerechtigkeit zwischen Gruppen ist, wie etwa der der Geschlechter-, Rassen- oder Klassengerechtigkeit, stellen sich bei der ersten Bedeutung von „Generation“ spezifische Probleme.

Bei der Gerechtigkeit zwischen nicht gleichzeitig Lebenden stellt sich zum einen die Frage nach dem Umgang mit historischem Unrecht. Zum anderen ist sie eine Bestimmung substantieller intergenerationeller Pflichten insbesondere distributiver Gerechtigkeit gegenüber künftigen Generationen. Dies ist der Aspekt intergenerativer Gerechtigkeit, an den zu denken ist, wenn vom neuen Generationenvertrag die Rede ist.

Auf der Suche nach dem generationengerechten Minimalkonsens

Mit Blick auf die Zukunft bezieht sich Generationengerechtigkeit auf die Gerechtigkeit der Verteilung von Lebenschancen, materiellen Ressourcen oder Lebensqualität unter den Generationen. Nun ist schon strittig, was die richtige Gerechtigkeitskonzeption zwischen den gegenwärtig Lebenden sein sollte. Bereits für das gesellschaftliche Miteinander unter gleichzeitig Lebenden gibt es konkurrierende Gerechtigkeitstheorien. Wenn man die allgemeine Debatte über Gerechtigkeit nicht einfach nur auf die Zeitspanne zwischen den Generationen ausweiten will, gilt es Gründe für eine Auffassung von Generationengerechtigkeit zu suchen, die einen Minimalkonsens in der Frage der Generationengerechtigkeit möglich machen könnten. Noch scheint sich ein solcher Minimalkonsens allerdings nicht herauszuschälen.

Die Frage nach der Gerechtigkeit verschärft sich denn auch zunächst, wenn man sich auch auf zukünftig Lebende bezieht. Denn in fast allen Gerechtigkeitstheorien sind die qualifizierten (zum Beispiel autonomen) Interessen oder das qualifizierte Wohlergehen der betroffenen Individuen der zentrale Aspekt der Person, dem wir Achtung und Berücksichtigung schulden. Wir können jedoch über die Art und Weise der Existenz sowie über die Identität und Interessen zukünftig Lebender nur beschränktes Wissen haben. Je später die zukünftigen Generationen leben, umso geringer ist unser Wissen um ihre Lebenssituation, ihre Möglichkeiten und ihre daran wohl angepassten Interessen. Die zentrale moralische Rücksicht auf die Interessen der Betroffenen bleibt also mit Bezug auf zukünftige Generationen wenn nicht unbestimmt, so doch unterbestimmt.

Einige wichtige Positionen zur Gerechtigkeit gegenüber zukünftigen Generationen seien kurz angerissen: Eine Extremmöglichkeit wäre, die gleiche Verteilung von Lebenschancen, materiellen Ressourcen oder Lebensqualität unter den Generationen zu fordern. Strikte Gleichverteilung aber ist schon unter Lebenden eine unplausible Forderung, weil damit nicht auf die spezifischen Bedürfnisse und Fähigkeiten der Betroffenen reagiert werden kann, was ungerecht wäre. Angewandt auf zukünftige Generationen ist es zudem praktisch unmöglich, für unbekannt viele Mitglieder unbekannt vieler zukünftiger Generationen gleiche Ressourcen bereitzustellen. Damit bliebe für die jetzige Generation wohl sehr wenig zur Erfüllung der eigenen Lebensprojekte übrig.

Zudem ist für weiter in der Zukunft lebende Generationen ungewiss, welche Ressourcen sie wie verwenden können. So könnte es unsinnig sein, beispielweise Kohle für die im 22. Jahrhundert Lebenden aufzubewahren, damit sie ihren gleichen Anteil an dem Rohstoff haben, weil es gut sein kann, dass in der Zukunft Energie viel sauberer, effizienter und nachhaltiger als durch das Verwerten fossiler Brennstoffe gewonnen werden kann. Anderseits könnte es auch sein, dass man in der Zukunft diesen Rohstoff mit einer viel größeren Wertschöpfung für ganz andere Dinge einzusetzen gelernt hat, so dass es doch gerecht wäre, zukünftigen Generationen etwas von dem Gut aufzubewahren. Das alles hängt von der wirtschaftlichen und technologischen Entwicklung zukünftiger Gesellschaften und der Größe ihrer Bevölkerungen ab, die uns nicht ausreichend bekannt sind.

Gleiche Mindeststandards für alle künftigen Generationen

Wegen dieser und weiterer Schwierigkeiten werden oft gleiche oder zumindest ausreichende Chancen auf ein gelingendes Leben für zukünftige Generationen gefordert. Diese auf den ersten Blick allgemein zustimmungsfähige Forderung verliert die ihr entgegengebrachte Anfangszustimmung des Common Senses meist, wenn ausbuchstabiert wird, was unter gleichen Chancen verstanden werden soll. Je anspruchsvoller und inhaltlich substanziell bestimmter der Kriterienkatalog für „gleiche Chancen“ wird, wenn er etwa das mit Kosten und Umverteilung verbundene Bereitstellen von Möglichkeiten und Entwickeln von Fähigkeiten für alle enthält, desto unplausibler wird die Auffassung. Denn ein Vergleich und eine Bilanz der Vor- und Nachteile, die die Geschichte, die technische Entwicklung, die Veränderungen der natürlichen Umwelt, wirtschaftliche und demographische Entwicklungen sowie historische Ereignisse, wie Kriege und Revolutionen den nicht gleichzeitig lebenden Generationen bringen, scheint praktisch unmöglich.

Deshalb beschränkt sich eine in diesem Zusammenhang der Generationengerechtigkeit oft vertretene Auffassung der Gerechtigkeit auf die Forderung gleicher Mindeststandards für alle zukünftigen Generationen. Schon John Rawls, der Großmeister der modernen Gerechtigkeitstheorie, betrachtet in seinem bahnbrechenden Buch „Eine Theorie der Gerechtigkeit“ von 1971 das Verhältnis der ungleichzeitig lebenden Generationen zueinander von einem Standpunkt der Unparteilichkeit aus. Rawls stellt ein Gedankenexperiment an, in dem die Beteiligten hinter einem „Schleier des Nichtwissens“ unter anderem nicht wissen, in welcher Generation sie leben, so dass sie ihre eigene Generation nicht bevorzugen können. Nach Rawls werden die Beteiligten in diesem gedachten Urzustand festlegen, wie viel die Mitglieder einer Generation für zukünftige sparen sollen, um den zukünftigen Generationen auch weiterhin die Errichtung und dauerhafte Aufrechterhaltung einer gerechten Grundstruktur der Gesellschaft zu ermöglichen. Allerdings kann „Sparen für zukünftige Generationen“ kaum sinnvoll das Zurücklegen von Geld bedeuten, weil das der aktuellen und damit auch der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung Finanzmittel entzöge. Sinnvoll scheint vielmehr das Anlegen, also Investieren von Geld, um den zukünftigen Generationen bessere, d.h. auch nachhaltigere, stabilere etc. wirtschaftliche Verhältnisse zu hinterlassen.

Eine meines Erachtens recht plausible Auffassung bestimmt Mindeststandards intergenerationeller Gerechtigkeit so, dass mindestens die unvermeidlichen anthropologischen Bedürfnisse von Menschen erfüllt sein müssen. Man orientiert sich daran, was zu der Ausübung einer menschlichen Lebensform mit all den charakteristischen Tätigkeiten, Praktiken und Verletzbarkeiten notwendig gebraucht wird. Unterstellt man, dass die menschliche Lebensform über Generationen hinweg charakteristische Grundzüge beibehalten wird, so kann man mit Bezug auf menschliche Grundbedürfnisse das zu bestimmen versuchen, was wir zukünftigen Generationen mindestens schulden. So dürfte die Vermutung nicht falsch sein, dass auch zukünftige Generationen Luft atmen, Wasser trinken und Nahrungsmittel essen. Die Erhaltung natürlicher Lebensgrundlagen, zumindest in einem Maße, dass ihre gesundheitserhaltenden Funktionen für den Menschen bestehen bleiben, gehört also mit Sicherheit zu dem, was kommende Generationen von den vorhergehenden moralisch verlangen dürfen.

Zugleich haben sie Anspruch darauf, dass die vorhergehenden Generationen ihnen so viel an Gütern (insbesondere Kapital, aber auch Techniken, Allzweckressourcen, Bildung, Wissen) sowie an geordneten politisch-sozialen Strukturen (insbesondere Frieden und Gerechtigkeit) hinterlassen, dass sie mindestens ihre Grundbedürfnisse erfüllen können und so die Fähigkeiten und die Chance erhalten, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Der ungezügelte Verbrauch nicht erneuerbarer Ressourcen, die zu wenig gebremsten Treibhausgasemissionen, die steigende Staatsverschuldung in vielen Ländern und die große globale Ungleichheit sind damit nur schwer zu vereinbaren.

Demokratien, so gut, richtig und notwendig sie sind, haben die Tendenz, die Interessen derjenigen nicht ausreichend zu berücksichtigen, die nicht aktual oder nicht mit genügend Stimmgewicht bei Wahlen vertreten sind. Um die Interessen zukünftiger Generationen bemerkbar in den parlamentarischen Prozess einzubringen, wird eine advokatorische Interessensvertretung z.B. in einem Nachhaltigkeitsrat vorgeschlagen. Auch hier könnten sich die Stellvertreter/innen nur auf die angenommenen Grundbedürfnisse zukünftiger Generationen in ihrem Argumentations- und Abstimmungsverhalten beziehen, wissen sie doch auch nicht mehr über die Interessen der von ihnen vertretenen als die restlichen Abgeordneten. Aber eigentlich sind alle demokratisch gesinnten Bürgerinnen und Bürger und entsprechend auch ihre Repräsentant/innen auf das Gemeinwohl verpflichtet und niemand nur auf die Interessensvertretung einer bestimmten Klientel, selbst wenn es sich um die sonst Unterrepräsentierten und Ausgeschlossenen handelt. Insofern sollten alle Demokratinnen und Demokraten die Interessen zukünftiger Generationen mitberücksichtigen.

Zusammengefasst verlangt Generationengerechtigkeit also, dass die heutige Generation einen solchen Zustand für zukünftige Generationen hinterlässt, dass diese ihre Grundbedürfnisse vorhersehbar erfüllen können.

 

Hinweis: Dieser Artikel erscheint im nächsten Böll.Thema "Schwerpunkt Generationenvertrag" am 27. Juni 2014.

 

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