TTIP: Die unsichtbare Genderproblematik

Teaser Bild Untertitel
Die Genderproblematik ist in der Diskussion um TTIP unsichtbar. Demonstrant/innen im Juni 2013

Was hat das vermeintlich größte Freihandelsabkommen der Welt mit Geschlechtergerechtigkeit zu tun? Ziemlich viel, denn die negativen Auswirkungen der Handelsliberalisierung bekommen vor allem Frauen zu spüren.

Ökonomen der Generaldirektion Handel der EU-Kommission haben nach ihren eigenen Berechnungen das ökonomische Potential und die angeblich signifikanten wirtschaftlichen Gewinne durch die Einführung der Transatlantischen Handels- und Investmentpartnerschaft (TTIP) wie folgt dargestellt: Mit der Öffnung der Märkte wird eine Steigerung des Bruttoinlandproduktes (BIP) in der EU von 0,5 Prozent erwartet. Dies würde - so die Ökonomen - umgerechnet das verfügbare Einkommen für eine europäische Durchschnittsfamilie um jährlich 545 Euro erhöhen. Des Weiteren wird angenommen, dass die EU-Exporte in die USA um 28 Prozent wachsen würden, dass steigende Löhne für hochqualifizierte und gering qualifizierte Beschäftigte auf beiden Seiten des Atlantiks zu erwarten sind, sowie eine Erhöhung des BIP von ungefähr 100 Milliarden Euro für die übrige Welt. Diese wirtschaftlichen Gewinne sollen natürlich ohne Absenkung der europäischen Standards oder Einschränkung der Regulierungsspielräume vonstattengehen. Demnach suggerierten die Freihandelsbefürworter eine Win-win-Situation, zumal es den ersehnten ökonomischen Aufschwung auf beiden Seiten des Atlantiks garantieren würde.

Keine gender-neutrale Bestandsaufnahme von Effizienzgewinnen

Abgesehen davon, dass die Berechnungen auf teilweise fraglichen wirtschaftlichen und intransparenten Modellrechnungen beruhen, deren Annahmen nicht offengelegt werden, gehen die Befürworter des Handelsabkommens von hohen Zugewinnen gerade für europäische Durchschnittsfamilien aus. Dass Durchschnittswerte keine Aussagekraft haben, scheint in dieser Kalkulation keine Rolle zu spielen. Wie aber bereits das NAFTA-Freihandelsabkommen und viele andere bilaterale und regionale Abkommen gezeigt haben, gibt es einige wenige Gewinner der Handelsliberalisierung, aber vor allem viele Verlierer/innen. Gerade unter diesem Gesichtspunkt möglicher Verlierer/innen kann nicht von einer gender-neutralen Bestandsaufnahme von Effizienzgewinnen die Rede sein. Das TIPP sieht nicht nur vor, regulatorische Harmonisierung in der Automobilbranche, chemischen Industrie und Finanzdienstleistungen und für medizinische Produkte auszuhandeln. Es soll auch den Marktzugang für den Handel von Dienstleistungen, ebenso wie die Liberalisierung von öffentlichen Dienstleistungen vorantreiben. Gerade in diesen, noch immer stark von Frauen dominierten Berufssektoren wie zum Beispiel Gesundheits- und sozialen Dienstleistungen, könnte es durch die weitere Marktöffnung zu erheblichen beschäftigungspolitischen Auswirkungen mit Absenkungen von Standards und erhöhtem Lohndruck kommen.

Absenkung der Standards und Verzicht auf gemeinwohlorientierte Regelungen

Natürlich betrifft eine Marktöffnung und damit verbundene mögliche Absenkung regulativer Standards auch Sektoren, in denen vor allem Männer tätig sind. Deshalb haben auch Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen und zivilgesellschaftliche Akteure das TTIP aufgrund mangelnder demokratischer Einflussnahme und Gestaltungsmöglichkeiten in Bezug auf soziale, verbraucher- und umweltpolitische Ziele heftig kritisiert. Dies betrifft vor allem das im TTIP vorgesehene Investor-Staat-Streitschlichtungsverfahren (ISDS), das Unternehmen die Möglichkeit geben würde, Staaten auf Entschädigung vor angeblich unabhängigen nicht-öffentlichen Schiedsgerichten zu verklagen. Denn die Befürchtung liegt nahe, dass Regierungen aufgrund möglicher Klagen bereits im Vorfeld auf gemeinwohlorientierte Regelungen verzichten und dadurch die demokratischen Gestaltungsmöglichkeiten einschränken. Letzteres gilt im besonderen Maße den öffentlichen Dienstleistungen, die in den 28 europäischen Mitgliedsstaaten sehr unterschiedlich definiert werden. Gleichwohl hat die EU-Kommission bereits 2004 eine wettbewerbsorientierte Regelung signalisiert, die weitere Deregulierungen und Privatisierung nicht ausschließen würde. Die Kommerzialisierung der öffentlichen Dienstleistungen könnte negative Effekte auf das Beschäftigungsniveau, sowie einen erhöhten Lohndruck für viele meist (aber nicht nur) niedrig-qualifizierte Frauen erzeugen.

Handelsbeziehungen und Investitionen beeinflussen die Geschlechtergerechtigkeit

Die Geschlechterproblematik ist deshalb in der TTIP-Diskussion unsichtbar, zumal in neoklassischen Theorien die Handelsliberalisierung nur als ökonomisches Phänomen dargestellt wird. In der Weltwirtschaft hingegen beeinflussen Handelsbeziehungen und Investitionen, ob eine soziale- und damit verbundene Geschlechtergerechtigkeit im Rahmen der geöffneten Märkte zu realisieren ist. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Transformation des Weltmarktes auf geschlechtlicher Ungleichheit basiert, die sowohl in Form von Normen und Werten, als auch in Institutionen gesellschaftlich verankert ist. Mit anderen Worten: Die Rahmenbedingungen für die staatliche Gemeinwohlorientierung werden den globalen Wettbewerbsregeln unterworfen und die öffentlichen Dienstleistungen entweder kommerzialisiert oder wieder in den häuslichen (nicht-monetarisierten) Bereich reprivatisiert. Es ist zu befürchten, dass öffentliche Dienstleistungen, wie die Gesundheits- , Wasser- und Energieversorgung,  Bildung und Kulturgüter, durch die weitere Öffnung der Märkte unter einem „disziplinierenden Druck“ geraten, da die Staatengemeinschaften durch die Kapitalmärkte und die in der EU eingeführte Schuldenbremse die Investitionen für den sozialen Zusammenhalt weiter begrenzen könnten. Die negativen Erfahrungen mit den Strukturanpassungsprogrammen und deren Auswirkungen auf ärmere soziale Schichten (vor allem Frauen) in Entwicklungsländern soll als Mahnung und auch Skepsis gegenüber jeglicher euphorischer Versprechungen von hohen Wohlstandsgewinnen der bilateralen Handelsliberalisierung zwischen der EU und den Vereinigten Staaten von Amerika dienen.