Der Energiewende eine Richtung geben

"Energiewende retten - Demo", am 30.11.2013 in Berlin
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"Energiewende retten - Demo", am 30.11.2013 in Berlin

Ein Aufruf von Regine Günther

In der kommenden Legislaturperiode steht die nationale, europäische und auch internationale Energie- und Klimapolitik vor wichtigen Weichenstellungen. Im nationalen Kontext kommt der Gestaltung der Energiewende eine herausragende Bedeutung zu. Die Energiewende in Deutschland steht weltweit als das Modell der energiepolitischen Umgestaltung einer Industrienation in Richtung eines postfossilen Wohlstandsmodells im Fokus der Aufmerksamkeit. In der Europäischen Union werden Entscheidungen für den Zeithorizont bis 2030 und darüber hinaus getroffen. Und auf der Ebene der Weltgemeinschaft richten sich die Augen der Öffentlichkeit darauf, ob es der Staatengemeinschaft gelingen wird, einen glaubwürdigen und ambitionierten Klimaschutzvertrag zu schließen. In allen drei Feldern hat Deutschland eine wichtige Rolle zu spielen.

Nationale Herausforderungen

Bei der Energiewende handelt es sich um das Generationenprojekt einer Gesellschaft, die bis 2022 vollständig auf die Kernenergie und bis 2050 nahezu vollständig auf die Emission von Treibhausgasen verzichten wird, ohne dass dabei deren prosperierende Volkswirtschaft zu Schaden kommen darf. Es geht um eine Transformation, die alle Sektoren umfassen soll – nicht nur den Sektor des Stroms. Es geht darum, Impulse für Veränderungsprozesse zum Klimaschutz in der Industrie zu senden, den Verkehrssektor zu dekarbonisieren und die Gebäude in den kommenden Dekaden doppelt so schnell wie heute zu sanieren. In allen Sektoren muss die Energieeffi¬zienz drastisch steigen und der Wechsel zu erneuerbaren Energien vollzogen werden.

In den vergangenen beiden Jahren stand fast ausschließlich die Umgestaltung des Stromsektors im Zentrum der öffentlichen Debatte. Und das nicht ganz unbegründet, handelt es sich doch um einen Sektor, der einerseits gewaltigen Veränderungen unterworfen ist und der, sollte er seine Leistungen nicht aufrechterhalten können, die Versorgungsicherheit und die Finanzen der gesamten Wirtschaft und sämtlicher Privathaushalte in Mitleidenschaft ziehen würde.

Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich auch dieser Beitrag wesentlich mit dem Stromsektor, dessen Transformation die größte Herausforderung darstellt.

Zur Bewertung der heutigen Situation in der Energiewirtschaft ist es wichtig zu verstehen, dass die sogenannte Energiewende nicht erst im Jahr 2010 mit dem Energiekonzept der schwarz-gelben Bundesregierung bzw. nach dem Nuklearunfall 2011 im japanischen Fukushima begann. Die Energiewende war ein Prozess, der mit der Liberalisierung des europäischen Energiemarktes 1998 seinen Anfang nahm, in Deutschland mit der Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2000 und dem Atomausstieg im Jahr 2002 Dynamik erhielt, ergänzt wurde durch die Einführung des europäischen Emissionshandels im Jahr 2005 und die Verabschiedung des europäischen Energie- und Klimaschutzpaketes 2008. All dies waren Meilensteine in Richtung einer Energieversorgung, die sich von fossilen und nuklearen Energieträgern hin zu erneuerbaren Energien entwickelt, die auf die Steigerung der Energieeffizienz abzielt, deren Versorgungssicherheit sich von teuren ausländischen Energieträgern abkoppeln möchte und die sich mehr in Richtung dezentraler Energieversorgungsstrukturen bewegt.

Bei der Entscheidung in den Jahren 2010 und 2011 zum Energiekonzept und den Gesetzesbündeln nach Fukushima handelte es sich deshalb um eine gesellschaftliche und teilweise auch juristische Konsolidierung dieses schon laufenden Prozesses. Das eigentlich Spektakuläre war, dass eine konservativ-liberale Regierung diese Schritte vollzogen hat. Substanziell neu an den Entscheidungen von 2010 und 2011 war, dass dem vor 15 Jahren begonnenen Umgestaltungsprozess eine verlässliche Langfristperspektive bis 2050 gegeben wurde. Die mühsame Startphase liegt heute hinter uns. In der kommenden Legislaturperiode wird es darum gehen, die Dynamik in strukturierte Bahnen zu lenken. Es geht einerseits darum, Institutionen zu schaffen, die den Veränderungsprozess transparent und zielführend begleiten, und andererseits, den Umgestaltungsprozess weitgehend auch europäisch einzubetten und die (Infra-)Strukturen der kommenden zehn Jahre so zu gestalten, dass die Erreichung der Ziele 2030, 2040 und dann 2050 unterstützt und nicht verbaut werden. Dabei darf der Ausbau der erneuerbaren Energien nicht an Dynamik verlieren. Eine komplexe, aber lösbare Aufgabe.

Klimaschutzgesetz einführen, Strommarktdesign reformieren

Die notwendigen Veränderungen im nationalen Kontext stehen unter der Prämisse, dass sie Klimaschutz, geringe Belastungen der Verbraucherinnen und Verbraucher und Versorgungssicherheit kurz-, mittel- und langfristig garantieren.
Große Umwelt- und Entwicklungsorganisationen haben die Einführung eines Klimaschutz- und Energiewenderahmengesetzes zu einer der zentralen Forderungen an die neue Bundesregierung erhoben. Der Kerngedanke der Energiewende – die Minderung der Treibhausgasemissionen bis 2050 um 80 bis 95 Prozent durch den Umbau der Energieversorgung hin zu erneuerbaren Energien und Energieeffizienz – ist bisher im Energiekonzept der Bundesregierung vom Herbst 2010 verankert. Um der Gesellschaft und Wirtschaft aber die notwenige Planungs- und Investitionssicherheit zu geben, ist die Weiterentwicklung dieses Konzeptes zu einem rechtsverbindlichen Rahmengesetz erforderlich. Nur dann lassen sich die benötigten Institutionen, Verantwortlichkeiten und Monitoringverfahren verlässlich bestimmen, sodass möglichen Verschiebungen oder Verzögerungen auf dem Zielpfad schnell und kosteneffizient begegnet werden kann.

Die erneuerbaren Energien haben durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine bemerkenswerte Wachstumsdynamik hinter sich. Ihr Anteil am Strommix stieg von knapp 5 Prozent im Jahr 1998 auf 25 Prozent im Jahr 2013. Mit diesem Fördersystem konnten die Lernkurven der Technologien (Offshore bisher ausgenommen) weitgehend durchlaufen werden. Trotzdem sind Veränderungen dieses Erfolgsmodells notwendig:

1. Die jetzige Fördersystematik setzt keinerlei Anreize, die erneuerbaren Energien so auszubauen, dass die Folgekosten im Bereich der Infrastruktur und der Speicherung möglichst gering bleiben werden (sogenannte systemdienliche Auslegung und Betrieb) und Einspeisespitzen so weit wie möglich vermieden werden (gerade bei der Photovoltaik).

2. Bei der Anpassung des Fördersystems wird es auch um eine Kostenbegrenzung gehen in einer Situation, in der die wesentlichen Kostenreduktionen (mit Ausnahme der Offshore-Windenergie) bereits erzielt werden konnten.

Es gilt, ein am Ausbau der erneuerbaren Energien und den notwendigen Flexibilitätsoptionen ausgerichtetes Marktdesign zu entwickeln und in den europäischen Prozess einzubringen.

Auch zukünftig wird die Nutzung erneuerbarer Energien durch Backup-Kraftwerke, nachfrageseitige Flexibilität und Speicher ergänzt werden müssen, um die Versorgungssicherheit umfassend zu gewährleisten. Der heutige Strommarkt kann erkennbar die notwendige Finanzierung dieser Flexibilitätsoptionen nicht sichern. Es muss also ein System von Einkommensströmen geschaffen werden, das neben der Koordination des Betriebs und der vielfältigen Stromerzeugungsoptionen auch deren Finanzierung auf eine robuste und langfristige nachhaltige ökonomische Basis stellt. Der WWF hat das Modell der fokussierten Kapazitätsmärkte vorgeschlagen, das darauf abzielt, Versorgungssicherheit, Klimaschutz und Kostenbegrenzung für den Verbraucher zu verbinden.

EU-Klima- und Energiepaket 2030: Zieltrias gewährleisten, Emissionshandel sanieren

In den kommenden zwei Jahren werden die europäischen Klimaschutz- und Energieziele bis 2030 festgelegt. Die Bundesregierung ist hier gefordert, sich für eine Zieltrias im Bereich der Emissionsminderung, des Ausbaus der erneuerbaren Energien und der Steigerung der Energieeffizienz einzusetzen. Denn nur mit klaren europäischen Ausbauzielen für erneuerbare Energien können die notwendigen, grenzüberschreitenden Konzeptionen einer angepassten Infrastruktur verfolgt und europäische Optimierungspotentiale erschlossen werden. Zudem kann nur mit transparenten Zielen für erneuerbare Energien und Energieeffizienz die Abstimmung zwischen dem europäischen Emissionshandel und den komplementären Politiken in diesen Bereichen gelingen, die von einigen Mitgliedsstaaten in jedem Fall verfolgt und umgesetzt werden. Im Kontext dieser neuen Ziele für 2030 und der bereits bis heute erreichten Emissionsminderung soll sich die Bundesregierung dafür einsetzen, die Emissionen in Europa bis 2020 (gegenüber 1990) um mindestens 30 Prozent zu reduzieren und den Emissionshandel grundlegend zu sanieren.

Hinweis: Der Beitrag erschien zunächst in der Ausgabe 3/2013 von Böll.Thema „Grüne Zeitenwende“.