Behörden tun sich weiterhin mit Informationsfreiheit schwer

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Diese Einkaufsliste eines Essens (Auschnitt) von Josef Ackermann im Bundeskanzleramt 2008 wurde mittels Informationsfreiheitsgesetz vor Gericht erstritten

Mehr als acht Jahre nach Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes hat sich noch keine Kultur der Transparenz etabliert. Bürger/innen und Journalisten wehren sich dagegen - vor Gericht und mit gut gemachten Online-Tools.

Mit dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) können Bürgerinnen und Bürger Informationen von Behörden und Ministerien erhalten. Das Gesetz ist in Deutschland im Jahr 2006 in Kraft getreten.

Andere Länder haben schon viel früher ähnliche Gesetze erlassen. Das erste bekannte Gesetz dieser Art gab es in Schweden, es stammt aus dem Jahr 1766. In den USA gibt es den Freedom of Information Act (FOIA) seit 1966, in der Europäischen Union ein Informationsfreiheitsgesetz seit 2001.

Vorreiter in Deutschland ist mittlerweile die Stadt Hamburg. Am 13. Juni 2012 hat die Bürgerschaft das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) beschlossen. Die Kernelemente des Gesetzes sind eine Veröffentlichungspflicht für alle Informationen von öffentlichem Interesse, eine Ausweitung des Behördenbegriffs z.B. auf Unternehmen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen sowie eine deutliche Einschränkung der Ausnahmetatbestände. Damit geht das Transparenzgesetz deutlich über bestehende IFGs hinaus. Das Portal transparenz.hamburg.de ist seit ein paar Tagen online.

Gebührenbescheide statt Kultur der Transparenz

In Sachen Informationsfreiheit ist zu beobachten, wie schwer sich Behörden mitunter mit dem noch recht jungen Gesetz tun. Einige Fälle zeigen, dass eine Kultur der Transparenz erst noch etabliert werden muss. So hatte beispielsweise das Bundesinnenministerium Anfragen des Journalisten Daniel Drepper mit Gebührenbescheiden in Höhe von über 14.000 Euro gekontert. Der Journalist wollte herausbekommen, wie das Ministerium Sportförderung betreibt. Im Juli 2014 entschied nun das Verwaltungsgericht Berlin (Aktenzeichen VG 2 K 232.13 / Urteil als PDF), dass die Praxis des Ministeriums unzulässig sei.

Im Urteil berufen sich die Richter auf Paragraf 10, Absatz 2 des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), wonach Gebühren auch unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes so zu bemessen sind, dass der Informationszugang "wirksam in Anspruch genommen werden kann". Der Gesetzgeber bringe mit dieser Bestimmung zum Ausdruck, "dass die Gebührenerhebung in einem Rahmen stattfinden soll, der bei objektiver Betrachtung eine prohibitive Wirkung für potentielle Antragsteller vermeidet".

Das Innenministerium von Thomas de Maizière will das Urteil jedoch nicht akzeptieren, geht in die nächste Instanz und "kämpft weiter gegen das Informationsfreiheitsgesetz", wie die neue NGO Correctiv berichtet.

Erschwerung von IFG-Anfragen kein Einzelfall

Diese Erschwerung von Informationsfreiheitsanfragen ist kein Einzelfall. So wollte der grüne Politiker Malte Spitz Zugang zu den regelmäßigen repräsentativen Umfragen des Bundespresseamtes, die dieses für die Bundesregierung erhebt. Das Bundespresseamt verweigerte die Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Erst nachdem Spitz einen Anwalt einschaltete und vor dem Verwaltungsgericht klagte und Recht bekam, tröpfelten bei ihm die Umfragen ein.

Und auch das Blog Netzpolitik.org erhält regelmäßig Bescheide über eine Ablehnung von Informationsfreiheitsabfragen. Diese kommen so häufig vor, dass die Redaktion mittlerweile schon eine Rubrik „Ablehnung des Tages“ eingerichtet hat. Eine weitere Methode der Behörden ist es, mit dem Verweis auf das Urheberrecht den Zugang zu Informationen und deren Veröffentlichung zu erschweren. Der Journalist Daniel Drepper hat in seiner Diplomarbeit (130 Seiten / PDF) diese Probleme aufgezeigt und Verbesserungsvorschläge für eine Novelle des Gesetzes gesammelt.

FragDenStaat.de – ein Portal hilft bei der Erstellung der Anfragen

Um die Anfragen nach dem deutschen Informationsfreiheitsgesetz bürgernah und einfacher gestalten zu können, hat die Open Knowledge Foundation die Seite FragDenStaat.de ins Leben gerufen. Auf der Seite werden Anfragen und Antworten transparent dokumentiert, so können Anfragen gebündelt und die Antworten für alle veröffentlicht werden. Ziel ist es, nach eigener Aussage

  • den Besucher/innen das Stellen eines Antrags zu erleichtern;
  • Anfragen und Antworten öffentlich zu dokumentieren;
  • positive wie negative Antwortpraxis einzelner Behörden transparent zu machen;
  • durch die transparente Abbildung des Anfrage- und Antwortprozesses das Thema Informationsfreiheit insgesamt zu stärken.

Informationsfreiheit & Frag den Staat - Sam Muirhead

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Europaweit gibt es mit www.asktheeu.org einen ähnlichen Dienst.

Informationsfreiheitsgesetze haben sich als starkes Recherche-Instrument für Presse und Nichtregierungsorganisationen etabliert. Die durch Informationsfreiheitsgesetze befreiten Daten und Informationen schaffen Transparenz und damit eine Grundlage für mehr Beteiligung und Partizipation. Eine Plattform wie FragDenStaat macht die Anfragen jetzt auch für Nicht-Expert/innen einfacher zugänglich.