Einführung: Die OEWG 2016 und der Weg zu Verbotsverhandlungen

In einer Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen hat die Mehrheit der beteiligten Staaten für ein rechtlich bindendes Instrument zur nuklearen Abrüstung gestimmt. Nun muss die Generalversammlung die Verhandlungen für einen Verbotsvertrag mandatieren.

Atomtest 1957 in Nevada, USA
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Atomtest 1957 in Nevada, USA

Spätestens mit dem Scheitern der Überprüfungskonferenz zum Atomwaffensperrvertrag (bzw. Nichtverbreitungsvertrag, kurz NVV) im letzten Jahr hat sich gezeigt, dass sich das nukleare Abrüstungsregime in einer tiefen Krise befindet, die auf „herkömmlichem“ Wege nicht mehr zu überwinden ist. Die Genfer Abrüstungskonferenz ist seit Jahren blockiert und konnte sich mit Ausnahme von zwei Sitzungen in 1998 und 2009 seit 1996 nicht auf ein Arbeitsprogramm einigen. Zwischen Russland und den USA herrscht ein so massiver Vertrauensverlust, dass Experten schon von einer Rückkehr zum Kalten Krieg sprechen und in den meisten Atomwaffenstaaten – auch in den europäischen Ländern unter der nuklearen Teilhabe – werden die Arsenale in den nächsten Jahren massiv modernisiert.

Seit der Entstehung der sogenannten humanitären Initiative bei der NVV-Überprüfungskonferenz 2010, die von den Atomwaffenstaaten und ihren Unterstützern sowie von der NATO effektive und rechtlich bindende Abrüstungsbemühungen fordert, ist in die Abrüstungsdebatte eine neue Dynamik gekommen. Ihr Fokus liegt auf den katastrophalen humanitären Konsequenzen, die jeder Einsatz von Atomwaffen – auch ein begrenzter – für einen großen Teil der Menschheit oder die Menschheit insgesamt hätte. Was als vager erster Schritt begonnen hat, das Ziel einer atomwaffenfreien Zukunft wieder auf die globale Agenda zu setzen und das grausame Spiel mit der atomaren Abschreckung sichtbar zu machen, hat sich in den vergangenen Monaten zu einem klar umrissenen Vorhaben entwickelt.

Auf den drei humanitären Konferenzen in Oslo, Nayarit und Wien in 2013 und 2014 haben sich abrüstungsbefürwortende Staaten, Expert/innen und die Zivilgesellschaft außerhalb des NVV-Rahmens über die Folgen atomarer Rüstung für Mensch und Natur ausgetauscht. Mit der „Humanitarian Pledge“ verpflichteten sich anschließend 127 Regierungen, aktiv für die Abschaffung von Atomwaffen einzutreten. Schließlich sprachen sich 138 Staaten in der Generalversammlung der Vereinten Nationen für die Einrichtung einer offenen Arbeitsgruppe (OEWG) als Unterorgan der Generalversammlung aus. Diese hatte den Auftrag, Möglichkeiten für effektive Abrüstungsschritte zu identifizieren – von Transparenzmaßnahmen über vertrauensbildende Maßnahmen bis hin zu rechtlich bindenden Regelwerken.

Unter dem Arbeitstitel der „effective legal measures“ wurden in der OEWG zunächst vier verschiedene Konzepte diskutiert: Eine umfassende Nuklearwaffenkonvention, ein „building blocks“-Ansatz (ein Paket sich gegenseitig verstärkender Maßnahmen), eine Rahmenvereinbarung und ein Verbotsvertrag. Wenngleich alle vier vorgeschlagenen Regelwerke die Abschaffung von Atomwaffen zum Ziel haben, unterscheiden sie sich hinsichtlich des Ablaufs und der Teilnahme von relevanten Akteuren. Bis auf den „building blocks“-Ansatz setzen alle Regelwerke ein Verbot von Atomwaffen an den Beginn des Prozesses. Gleichzeitig legt der Verbotsvertrag oder „ban treaty“ das Hauptaugenmerk auf die Nicht-Atomwaffenstaaten, während die anderen Vorschläge darauf abzielen, dass die Atomwaffenbesitzer an den Verhandlungen teilnehmen.

Innerhalb der OEWG hat sich der Fokus auf den Verbotsvertrag durchgesetzt und damit auch die Annahme, dass eine Teilnahme der Atomwaffenstaaten an den Verhandlungen in 2017 nicht ausschlaggebend ist für das Gelingen und den Erfolg eines Atomwaffenverbotes.

In der Empfehlung an die Generalversammlung ist allgemein von „effektiven rechtlichen Maßnahmen“ zum Verbot von Atomwaffen die Rede, welche auf einer Konferenz in 2017 verhandelt werden sollen und die offen für alle Staaten, internationale Organisationen und die Zivilgesellschaft ist. Über den OEWG-Report und die darin enthaltene Empfehlung wurde am letzten Sitzungstag der OEWG abgestimmt. 68 der anwesenden 104 Staaten stimmten dafür, 22 stimmten mit Nein und 13 Delegationen enthielten sich – darunter die Vertretungen Schwedens, der Schweiz, die Niederlande und Finnland. Neuseeland stimmte nicht ab. Gegen die Empfehlung stimmten unter anderem die deutsche Delegation, die Türkei, Kanada und Australien sowie weitere NATO-Staaten.

Im nächsten Schritt wird die Empfehlung, 2017 eine Konferenz abzuhalten, an die ab Ende Oktober in New York tagende Generalversammlung gehen. Dort muss sich eine Mehrheit der gesamten Staatengemeinschaft dafür aussprechen, um die Verhandlungen per Resolution zu mandatieren.

In den folgenden Beiträgen berichten unsere Autor/innen über die aktuellen Entwicklungen im Bereich der nuklearen Abrüstung. Sie erklären darin detailliert laufende Prozesse und veröffentlichen regelmäßige Updates.