Schriftenreihe Gunda-Werner-Institut

Human Security = Women’s Security?

4. Februar 2008

Schriftenreihe Gunda-Werner-Institut, Band 2:
Human Security = Women’s Security?
Keine nachhaltige Sicherheitspolitik ohne Geschlechterperspektive 

Dokumentation der Tagung "Human Security = Women’s Security"
Hrsg. von der Heinrich-Böll-Stiftung
(überarbeiteter und aktualisierter Nachdruck aus dem Jahr 2004)
Berlin, Dezember 2007, 224 Seiten,
ISBN 978-3-927760-74-5



Inhalt
  • Gitti Hentschel:
    Vorwort
  • Astrid Ritter-Weil:
    Gender-Mainstreaming in der Sicherheitspolitik – eine Aufgabe der Friedrich-Ebert-Stiftung
  • Ilse Lenz:
    Globale Geschlechterpolitik, Geschlechterdemokratie und Human Security
  • Elmar Altvater:
    Menschliche Sicherheit – Entwicklungsgeschichte und politische Forderungen
  • Claudia von Braunmühl:
    Human Security versus Human Development
  • Tobias Debiel:
    Erweiterte versus menschliche Sicherheit? Zur Notwendigkeit eines integrierten Sicherheitskonzepts
  • Viviene Taylor:
    Putting Human Security at the top of the Agenda
  • Gisela Notz:
    Von den Anfängen des Sozialstaats bis zu seiner aktuellen Krise: Das Beispiel der Bundesrepublik Deutschland
  • Bernedette Muthien:
    Engendering Security
  • Roman Waschuk:
    Human Security as an Instrument of Canadian Foreign Policy
  • Rosalind Boyd:
    The Canadian Human Security Approach – A Gender Sensitive Strategy?
  • Georg Witschel:
    Bundesdeutsche Außenpolitik im Spannungsverhältnis neuer Sicherheitskonzepte
  • Cornelia Ulbert:
    Human Security – ein brauchbares Konzept für eine geschlechtergerechte ... Strategie?





Seit den Anschlägen vom 11. September 2001 steht "Sicherheit" ganz oben auf der politischen Tagesordnung. Konzepte der Nato und der Bundeswehr setzen auf eine "vorbeugende Sicherheitspolitik". Ein anderer Ansatz, dem sich Staaten wie Kanada und Schweden verschrieben haben, geht von einer "menschlichen Sicherheit" aus und berücksichtigt, dass es konkurrierende Sicherheitsbedürfnisse gibt, die bei der Bedrohungsanalyse bedacht werden müssen. Die UNO schlägt vor, bei der Bewertung von Sicherheit darauf zu achten, inwieweit Menschen in "Freiheit von Mangel" und in "Freiheit von Angst" leben können. Der feministischen Forschung ist es in den letzten Jahren gelungen, bei den Diskussionen um unser Sicherheitsverständnis auch die Belange der Frauen ins Spiel zu bringen. So wird immer öfter bei sicherheitsrelevanten Konzepten und Handlungsansätzen die Geschlechterperspektive mit einbezogen. Trotzdem müssen gerade die sicherheitspolitischen Konzepte der EU noch weiterentwickelt werden. Die Beiträge der Tagung "Human Security = Women’s Security" machen dazu Vorschläge.


Auszug aus dem Vorwort:

Innerhalb der letzten 10 Jahre haben sich die friedens- und sicherheitspolitische Konzepte und Strategien der Bundesrepublik Deutschland – analog zu denen der Europäischen Union - rasant verändert. Auch in weiten Bevölkerungskreisen hat sich das Verständnis von Sicherheit und Sicherheitspolitik erheblich gewandelt. 2002 lösten die Äußerungen des damalige Bundesverteidigungsminister Peter Struck „Die Sicherheit der Bundesrepublik wird auch am Hindukush verteidigt“ noch massive Kritik und Empörung in der Öffentlichkeit aus. Auch die ersten Bundeswehreinsätze, etwa im Rahmen der NATO in Bosnien-Herzegowina, von KFOR in Kosovo und von ISAF in Afghanistan führten in Parlament wie bundesdeutscher Öffentlichkeit zu heftigen Kontroversen. Doch diese Aufregung um die Beteiligungen deutscher Soldaten an Militäreinsätzen in inner- wie außereuropäischen Ländern hat sich inzwischen weitgehend gelegt. Beteiligungen an dem UN-Einsatz im Libanon UNFIL ebenso wie an EUFOR im Kongo 2006 stießen sogar auf große Akzeptanz. Es wird kaum noch darüber debattiert und gestritten, dass die Bundeswehr nicht mehr nur und in erster Linie Verteidigungsarmee bei Angriffen von externen Feinden auf das eigene Staatsgebiet ist, sondern  vor allem für die „internationale Konfliktverhütung und Krisenbewältigung – einschließlich des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus“ eingesetzt wird. Entsprechend wird auch kaum noch hinterfragt, dass die Bundeswehr zunehmend zur schnell einsatz- und reaktionsfähigen Interventionsarmee umgebaut wurde.

Zwar nimmt die kritische Haltung gegenüber den Einsätzen in Afghanistan insbesondere in letzter Zeit zu. Doch diese Kritik berührt nicht mehr die grundsätzliche Rollenveränderung der Bundeswehr und das generelle Sicherheitsverständnis, sie resultiert aus den mangelnden Erfolgen der Intervention, der zunehmend katastrophalen Sicherheitslage für die afghanische Bevölkerung und der um sich greifenden Gewalt, Armut und Verelendung dort. Eine Rolle spielt außerdem, dass auch beim deutschen Engagement in Afghanistan militärische Aspekte die Hauptrolle spielen, und der zivile Aufbau immer weiter ins Hintertreffen gerät.

Dieser sicherheitspolitische Paradigmenwechsel, der sich in den letzten 15 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland und in der Europäischen Union vollzogen hat, ist u.a. in den „Verteidigungspolitischen Richtlinien“ des Bundesministeriums der Verteidigung von 21. Mai 2003 und in der europäischen Sicherheitsstrategie der EU vom Dezember 2003 nachzulesen. Ihm liegt ein sehr weit gefasstes und zugleich diffus bleibendes Sicherheitsverständnis zugrunde, das sich an möglichen Gefährdungen und Bedrohungen und an zu entwickelnde Abwehrmaßnahmen fest macht.

In dem Bedrohungsszenario der europäischen Staatengemeinschaft gelten als „Hauptbedrohungen“ der internationale Terrorismus, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, regionale Konflikte, der Zerfall von Staaten in einzelnen Weltregionen und die sich dort entwickelnde organisierte Kriminalität. Dabei ist unzweifelhaft klar: „Bei den neuen Bedrohungen wird die erste Verteidigungslinie oftmals im Ausland liegen.“(1) Im Sinne dieser Strategie wird davon ausgegangen, dass „keine der neuen Bedrohungen mit rein militärischen Mitteln angegangen werden“(2) kann, sondern auch auf „vorbeugende Sicherheitspolitik“ gesetzt werden soll. Sie findet insbesondere in der zivil-militärischen Zusammenarbeit (CIMIC Civil Military Cooperation) ihren Ausdruck. Dieser Ansatz wird im „Aktionsplan der Bundesregierung „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ von 2004 ausgeführt. Allerdings erscheint er wenig glaubwürdig, da hierfür die erforderlichen Ressourcen nicht bereit gestellt, sondern weiterhin v.a. militärische Maßnahmen finanziert werden.  Er ist auch insofern problematisch, als die Entscheidungskompetenz für CIMIC beim Militär liegt, sie damit ein Instrument von Militärstrategien bleibt, Aufgaben des Militärs in den Zivilbereich und in das Aufgabengebiet von Entwicklungs- und Außenpolitik hinein erheblich erweitert und die Grenzen zwischen zivilen und militärischen Aktivitäten und Einsätzen verwischt werden. In Afghanistan zeigt sich gegenwärtig in der Vermischung der zivil-militärischen Einsätze von ISAF und der Kampfeinsätze von OEF (Operation Enduring Freedom) deutlich diese Problematik. Die zivile Konfliktbearbeitung verliert dadurch ihr friedenspolitisches Profil und ihre präventive Orientierung. Für die Bevölkerung wird eine Unterscheidung nicht mehr möglich und das Vertrauen auch in externe zivile AkteurInnen erheblich geschwächt.

Dieses Sicherheitskonzept wurde mit dem Ende der Ost-West-Konfrontation und im Zuge der Globalisierung im Kontext verschiedener Sicherheitsdiskurse seit den 90er Jahren entwickelt. Es geht auf die Veränderung des internationalen Machtgefüges und der Gewichtsverschiebung nationaler Staaten zurück, durch die die Bedeutung von Militär und Militärbündnissen wie der NATO fragwürdig geworden war und bildet zugleich ihre neue Legitimationsgrundlage. Durch die Terroranschläge des 11.9. 2001 sowie der Anschläge in Spanien 2004 und der verhinderten Anschläge in England 2006 hat es noch einmal eine Zuspitzung erfahren. Es konzentriert sich auf globale Probleme, die die Stabilität der europäischen Staatenwelt möglicher Weise bedrohen. Aus eurozentristischer Perspektive werden ihnen ebenso globale Abwehrstrategien entgegengesetzt, ohne dass jedoch eine differenzierte Ursachenanalyse erfolgt. Inwieweit diese die Sicherheit der dafür eingesetzten bzw. der in anderen Ländern betroffenen Menschen gefährden, bleibt außen vor. Eine Perspektive der AkteurInnen und Akteure jenseits staatlicher Akteure fehlt in diesem Bedrohungs- und Sicherheitsszenario vollständig.

Ein anderer, ebenfalls in den 90er Jahren entwickelter Sicherheitsansatz, dem der „menschlichen Sicherheit“, geht von den Bedürfnissen der Individuen nach Sicherheit aus und stellt deren Sicherheitsbelange in den Mittelpunkt der Analyse und von Handlungskonzepten. Dieser Ansatz entstand im Kontext der Entwicklungspolitik und nimmt eine universalistische und zugleich relative Perspektive ein. Sie berücksichtigt, dass das, was als Sicherheit bzw. die Bedrohung von Sicherheit erlebt wird, erheblich von den jeweiligen Lebensbedingungen der Individuen abhängt, von ihrer Zugehörigkeit zum Geschlecht oder zu einer ethnischen Gruppe und von der jeweiligen Gesellschaft, von deren sozialer und politischer Verfasstheit ebenso wie von ökonomischen und ökologischen Faktoren. Das impliziert, dass es miteinander konkurrierende Sicherheiten und Sicherheitsbedürfnisse gibt und für Lösungsansätze die Frage aufzuwerfen ist: Um welche und wessen Sicherheit geht es? Für wen soll Sicherheit hergestellt werden, gegen wen ist sie gerichtet?

Im Unterschied zu den europäischen Staaten und den USA haben skandinavische Länder sowie Kanada und Japan das Konzept der „Human Security“ zur Grundlage ihrer Sicherheitspolitik gemacht.

Im Mai 2003 legte eine von der UN eingesetzte Kommission „Commission on Human Security“ einen Abschlußbericht vor(3), in dem das Konzept der „Human Security“ als handlungsleitend entwickelt wird. Bewertungskriterium von Sicherheit ist hier, inwieweit Menschen ein Leben in „Freiheit von Mangel“ („freedom from want“ und Freiheit von Angst“ („freedom from fear“) führen können.

Die Geschlechterverhältnisse ebenso wie die jeweiligen Geschlechterkonstruktionen in einer Gesellschaft spielen sowohl für die Entstehung als auch für den Verlauf gewaltsamer Konflikte eine bedeutsame Rolle. - Darüber hinaus ist die Sicherheit von Frauen nicht nur in gesellschaftlichen Konfliktsituationen bedroht, unter Kriegs- und Nachkriegsverhältnissen, sondern in vielen Ländern auch im "Normalfall", etwa durch häusliche Gewalt oder durch die sogenannten Ehrenmorde. - Diese Erkenntnis ist der Feministischen Forschung zu verdanken, die bereits seit Jahren den Zusammenhang von Innen- und Außenpolitik, von individueller, kultureller und struktureller Gewalt herausgearbeitet und damit ein „erweitertes“ Sicherheitsverständnis formuliert hat. Seit langem ist es ein Postulat feministischer Wissenschaftlerinnen und frauen- und friedenspolitischer AkteurInnen, bei der Analyse von Sicherheitsrisiken und Gefährdungen ebenso wie in der Entwicklung sicherheitsrelevanter Konzepte und Handlungsansätze die Geschlechterperspektive zu berücksichtigen.

Entsprechend ist sowohl das „erweiterte“ Sicherheitsverständnis von Europäischer Union und Bundesrepublik Deutschland als auch der Human-Security-Ansatz der UN-Kommission und anderer Länder wie Kanada und auf ihren jeweiligen geschlechteranalytischen Gehalt und die geschlechterpolitischen Implikationen zu hinterfragen. 

Was ist von dem vorliegenden EU- und BRD-Konzept der erweiterten Sicherheit zu halten, wie tragfähig ist das Konzept der „Human Security“ der UN-Kommission im Hinblick auf seine politische Umsetzung? Welches Verständnis von Sicherheit kommt in diesen Konzepten zum Ausdruck? Welchen Stellenwert hat darin eine geschlechterpolitische Perspektive? Welche Ansprüche sind aus feministischer Sicht überhaupt an ein Sicherheitskonzept zu stellen? Welche Möglichkeiten und Grenzen bietet der Human Security-Ansatz im Vergleich zu dem der erweiterten Sicherheit, die Geschlechterperspektive zu integrieren? In welchem Verhältnis stehen entwicklungspolitische Ansätze zu den unterschiedlichen Konzepten? Was bedeutet die Verfolgung sicherheitspolitischer Konzepte für die Frauen/Menschenrechtsdebatte und für die darin von der Frauenbewegung erreichten Standards? Und was bedeutet das für die frauenpolitische Einmischung in die nationale, bundesdeutsche, wie auch internationale Sicherheitspolitik?

Um sich mit diesen und anderen weiterführenden Fragen- und Problemstellungen im Bereich internationaler Friedens- und Sicherheitspolitik differenziert auseinander zu setzen, veranstaltete das frühere Feministische Institut der Heinrich-Böll-Stiftung in Kooperation mit dem Frauensicherheitsrat und der Friederich-Ebert-Stiftung im Oktober 2003 eine internationale Fachtagung in Berlin. In öffentlichen Diskussionsrunden, verschiedenen Panels und Arbeitsgruppen erörterten WissenschaftlerInnen gemeinsam mit PraktikerInnen aus friedens- und entwicklungspolitischen Arbeitsbereichen, mit RepräsentantInnen internationaler Organisationen und Regierungsvertretern die vorgestellten Konzepte und eine Vielzahl der aufgeworfenen Fragen. Das ehrgeizige Ziel: nach Klärung und Erörterung der verschiedenen Sicherheitskonzepte und –begriffe in ihrer Unterschiedlichkeit und (Un)Vereinbarkeit ein Modell menschlicher Sicherheit weiterzuentwickeln, das sich an seiner sozialen und politischen Relevanz orientiert, normativen, feministischen Vorstellungen gerecht wird und gleichzeitig ein wirksames Mittel der Politik darstellen kann.

...

Die vorliegende Publikation erscheint nun in ihrer 2. unveränderten Auflage. Sie stellt zentrale Inhalte und Ergebnisse der Fachtagung zur Verfügung und zur weiteren Diskussion, die auch im Jahr 2008 noch Aktualität besitzen.

(1) Europäische Sicherheitsstrategie, II. S.7
(2) Europäische Sicherheitsstrategie, II. S. 7
(3) Commission on Human Security 2003: Human Security now. Im Internet unter http://www.humansecurity-chs.org/finalreport/index.html.


Keine nachhaltige Sicherheitspolitik ohne Geschlechterperspektive -
Human Security = Women’s Security?
   
Herausgeber/in Heinrich-Böll-Stiftung
Erscheinungsort Berlin
Erscheinungsdatum Februar 2008
Seiten 224
ISBN 978-3-927760-74-5
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