Archiviert | Inhalt wird nicht mehr aktualisiert

Tagung: Dialog über Netzpolitik, Netzregulierung und Netzneutralität

Lesedauer: 9 Minuten
Foto (M):  Stephan Röhl / Redaktion.

13. Oktober 2010

Mit dem Appell an Vertreter/innen der Blogosphäre und Netzaktivsten, die Politik weder rechts noch links liegen zu lassen, machte Hans-Joachin Otto, Parlamentarischer Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, am vergangenen Samstag den Auftakt zum ersten netzpolitischen Dialog der Heinrich-Böll-Stiftung und des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien e.V.. Als Plattform für den Austausch von Wirtschaft, Politik und jenen, die immer gerne als  „Netzgemeinde“ tituliert werden, sei das neue Format gedacht, sagte Jan Engelmann von der Heinrich-Böll-Stiftung. BITKOM-Geschäftsführer Bernhard Rohleder betonte, es gehe auch darum den „genuin analogen Teil der Gesellschaft, der bislang weitgehend ausgeschlossen“ sei, besser in die Debatte um die Netzpolitik einzubeziehen.

Auch wenn es nicht so herauskomme, Netzpolitik habe für den Bundeswirtschaftsminister einen hohen Stellenwert, unterstrich Otto in einer von zwei Keynotes. Das Wirtschaftsministerium arbeite aktuell an der künftigen IKT-Strategie unter dem Motto „Deutschland Digital 2015“. Darin sollen die Themen Netzneutralität, Datenschutz und Datensicherheit, Verbraucherschutz und Urheberschutz und die Sicherheit des Netzes behandelt werden. Das zweite Großprojekt aus Sicht Ottos ist die anstehende Novelle des Telekommunikationsgesetzes.


Infrastrukturausbau

Unter anderem wolle die Bundesregierung dabei dem hinkenden Breitbandausbau mit weiteren Maßnahmen wie einem Breitband-Büro auf die Sprünge helfen, das Kommunen über die Möglichkeiten beim Ausbau informieren soll. Ob damit neue Ausgaben für den Ausbau in die so genannten weißen Flecken verbunden sind, ließ Otto offen. Die Gelder aus dem Konjunktur-Paket II seien schon ausgegeben, fügte Professor Bernd Holznagel von der Universität Münster diesem Thema in einer zweiten Eröffnungsrede hinzu.

Holznagel schlug vor, den Kommunen einen besseren Zugang zu den Informationen im Infrastrukturatlas zu verschaffen. Vorerst können nur Länder, Landkreise und kreisfreie Städte direkt auf den Infrastrukturatlas der Bundesregierung zugreifen. Kommunen müssten dort aktiv werden können, wo Unternehmen nicht innerhalb von zwei oder drei Jahren einen Ausbau planten, forderte Holznagel. Von Marktverstopfung durch die öffentliche Hand zu sprechen, wenn den Privaten nicht zehn Jahre Zeit gegeben werde, sei nicht angemessen.


Rechtliche Schnellschüsse ohne empirischen Unterbau: Beispiel Netzsperren


Holznagel begrüßte in seiner Keynote das Bemühen der Politik, auf einen Neustart der Netzpolitik in Deutschland hin zu arbeiten. Die ausführliche Würdigung netzpolitischer Themen im Koalitionsvertrag und der Start der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft seien Anzeichen für eine „Netzpolitik reloaded“. Holznagel forderte angesichts des vom Verfassungsgericht gestoppten Trends zu immer schärferen gesetzlichen Instrumenten, Forschung zu den geplanten Effekten und möglichen Nebenwirkungen neuer Maßnahmen. „Kein Mensch schaut auf die Empirie“, warnte der Jurist unter Verweis auf die erneut geführte Debatte um Netzsperren.

Netzsperren, mit denen Provider verpflichtet werden sollen, kinderpornographische Seiten per DNS-Sperre zu blockieren, würden aktuell nicht nur in Deutschland erneut diskutiert. Sie stehen auch in Europa in einer von Kommissarin Cecilia Malmström vorgelegten Richtlinie auf der Agenda. In einem der einstündigen Panels berichtete Jan Philipp Albrecht, Europaabgeordneter der Grünen, von der entsprechenden Diskussion im Brüssel. Hier habe die vorangegangene deutsche Debatte sehr wohl Wirkung gezeigt. Albrecht befürchtet allerdings, dass der Rat für Netzsperren stimmen werde. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger habe allerdings darauf gedrungen, so berichtete Albrecht, Sperrlisten zumindest nicht ohne Richterentscheide über die aufgenommenen Seiten zu erstellen. Das würde zumindest über die ausgesetzte deutsche Regelung hinaus gehen.

Holznagel warnte, in der Praxis sei bis heute unklar, wie effektiv Sperrung, beziehungsweise Löschung von Seiten aus dem Internet seien. Dies müsse neutral erhoben werden. Derzeit herrsche aber ein enormer Mangel an der entsprechenden Rechtsforschung.


Appell an die Community: Messt Netzneutralitätsverstöße!

Mit dem Appell, den Regulierer mit Daten, beziehungsweise Datenerhebungsmethoden zu füttern, wandte sich die Vizechefin der Bundesnetzagentur, Iris Henseler-Unger, an die technische Community. Henseler-Unger sprach in einem von zwei speziell dem Thema Netzneutralität gewidmeten Runden. Sie sagte, ihrer Behörde fehlten die Tools um die Verlangsamung von Datenverkehr oder Blockaden einzelner Dienste zu messen. Transparenzgebote nutzten wenig, wenn Zusagen bestimmter Qualitäten letztlich nicht überprüft werden könnten.

Auch für eine unabhängige Überprüfung von vereinbarten Datenvolumina fehlten technische Werkzeuge. Lutz Donnerhacke vom Provider IKS kritisierte in der Diskussionsrunde, dass die teilweise angebotenen Geschwindigkeitsmessungen nicht selten direkt mit den Datenbanken der jeweiligen Anbieter verlinkt seien. Der Kunde, der seine Leitung überprüfe, erhalte als Ergebnis genau die Rate, die für ihn in der Datenbank eingetragen sei. Henseler-Unger zeigt sich insgesamt zufrieden mit den im Rahmen der TKG Novelle vorgesehenen Bestimmungen zur Netzneutralität. Netzneutralität werde im TKG erstmals erwähnt, so dass die Bundesnetzagentur anfangen könne, damit zu arbeiten. Überdies würden ein Transparenzgebot und eine Möglichkeit, Mindestqualitäten für den Datenverkehr festzulegen, ins Auge gefasst.

Henseler-Unger sagte, eine Verpflichtung zur Netzneutralität im neuen TKG halte sie derzeit noch nicht für notwendig. Nützlich könnte es allerdings sein, wenn die Bundesnetzagentur auch nicht-marktbeherrschenden Unternehmen wegen Verstößen gegen die Netzneutralität „auf die Finger klopfen“ könnte. Die Vereinfachung des Wechsels von einem Provider zum anderen soll übrigens Nutzern erlauben, unbillige Praktiken selbst zu sanktionieren. Regeln zur Vereinfachung solcher Wechsel sind ebenfalls Gegenstand der TKG-Novelle. Der Nutzer, so fand Henseler-Unger, müsse im Mittelpunkt stehen.

„Im Augenblick hilft uns der Wettbewerb noch“, so die Behörden-Vizechefin. Die Preise im Markt seien eher zu niedrig, sagte sie und wurde darin von Donnerhacke bestätigt. Möglicherweise erübrigten sich Überlegungen der Netzbetreiber zum Management knapper Kapazitäten im Netz, wenn sie diejenigen, die das Netz stärker nutzten, stärker zur Kasse gebeten würden. Dean Ceulic vom Eco-Verband der deutschen Internetwirtschaft sagte, sein Verband sehe keine Engpässe in den Backbones. Wenn es Kapazitätsprobleme geben, dann eher im Zugangsnetz.

Wie Anbieter die Quality of Service (QoS) – also bestimmte Dienstgüten anstelle des klassischen Best-Effort-Prinzips – über Netzgrenzen hinweg garantieren wollten – sei übrigens noch ungeklärt. Über QoS-Angebote hatte ein weiteres Netzneutralitätspanel unter Beteiligung von Dr. Jan Krancke, Leiter Regulierungsstrategie und Ökonomie Deutsche Telekom AG, Nikolaus Lindner, Leiter Government Relations bei Ebay und Thomas Jarzombek, MdB CDU zu diskutieren.

Henseler-Unger und Donnerhacke warnten vor möglichen ausgeweiteten Monitoring-Aktivitäten durch die Provider, um Datenverkehre zu analysieren und zu kanalisieren. Bei der so genannten Deep Packet Inspection (DPI) gebe es klar diskriminierende Konzepte, warnte Henseler-Unger. Auch dazu forderte sie mehr Informationen durch die technische Community. Wo in welchem Maß aktuell DPI im Einsatz ist, darüber wird viel spekuliert. Donnerhacke sagte, es müsse klar sein, dass Provider ihre Finger aus den Datenpaketen heraus hielten.


Der Streit um Urheberrecht und Leistungsschutzrecht

Einen harten Schlagabtausch zum Urheberrecht und auch zum aktuell neu diskutierten Verlegerleistungsschutzrecht lieferten sich Vertreter von Rechteinhabern und Zeitungsbranche auf der einen und grüne Politiker und kritische Urheberrechtsexperten auf der anderen Seite. Christian Sommer, Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), warnte, Piraterie führe zum Wegbrechen der „Mittelschicht“ in der Filmproduktion. Das Risiko, Experimente zu wagen, sei für die Produzenten angesichts sinkender Erlöse zu groß. Großproduktionen, Blockbuster, große Stars, auf deren Einnahmen immer verwiesen werde, seien nicht das Maß.

Eine scharfe Erwiderung kassierte der Vertreter der Rechteinhaber dafür vom grünen Bundestagsabgeordneten und Mitglied der Enquete-Kommission Internet und Digitale Gesellschaft, Konstantin von Notz. Von Notz sprach von einer „total verkürzten Darstellung“ auf Seiten der Rechteinhaber. „Das sind Mondzahlen“, sagte von Notz. Natürlich gebe es Jugendliche, die zehntausende von Videos und Musikstücken herunterladen, weil sie das könnten. Es sei aber nicht redlich, zu suggerieren, dass daraus ein direkter monetärer Schaden für die Rechteinhaber entstehe. Kaufen würden die Jugendlichen, die nicht einmal mehr schaffen, alles, was sie heruntergeladen haben, auch anzusehen, aber eben nicht, weil sie das nicht könnten.

Von Notz hielt, wie auch Christopher Lauer von der Piratenpartei, weitere Änderungen im Urheberrechtsgesetz nicht für notwendig. Insbesondere eine Verfolgung einzelner und die Einschränkung von Grundrechten – etwa durch Zugangssperren – sei abzulehnen. Sommer hatte demgegenüber Änderungen nicht im materiellen Recht, aber bei der Durchsetzung von Ansprüchen zu machen. Jean-Pierre Crapet von der Deutschen Telekom (DTAG) mahnte an, vor allem ein besseres legales Angebot zu machen. Dafür gebe es aktuell noch immer zu viele Hürden für Anbieter wie die Deutsche Telekom. Auch Staatssekretär Hans-Joachim Otto forderte die Rechteinhaber und insbesondere die Musikindustrie auf: „Sie müssen sich umstellen.“ Die Branche müsse neue Geschäftsmodelle entwickeln.

Kaum Aussichten räumte von Notz, in einer von zwei Debatten um das umstrittene Leistungsschutzrecht, den Verlegern ein. Die im Koalitionsvertrag anvisierte Regelung soll nach dem Willen der Zeitungsverleger eine Vergütung für online frei angebotene Nachrichteninhalte einführen. Auch nach zwei Jahren fehle aber eine Absprache dazu, wie Journalisten daran beteiligt werden sollten, so von Notz. Einen endgültigen Vorschlag gebe es nicht. Er habe den Eindruck, dass das Leistungsschutzrecht „nicht zum Fliegen“ komme.

Michael Littger vom Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. verwarf die Vorschläge zum Leistungsschutzrecht als „marktfeindlich“. Littger nannte es widersprüchlich, Inhalte frei ins Netz zu stellen, aber deren unentgeltliche Nutzung zu verbieten und eine Gebühr für eine kommerzielle Nutzung zu verlangen. Littger sagte, es sei zu befürchten, dass der Handwerksmeister, der einen PC in seiner Werkstatt habe und darüber Nachrichten auf Online-Verlagsseiten lese, bereits zur Zahlung verpflichtet werde.

Christoph Fiedler, Geschäftsführer Europa- und Medienpolitik beim Verband deutscher Zeitschriftenverleger, nannte Littgers Äußerungen „widersprüchlich, pressefeindlich und irreführend“. Fiedler argumentierte, Zeitungsverlegern sollten genauso wie andere Branchen überlassen werden, das Recht auf Weiterverbreitung und Weiterleitung selbst wahr zu nehmen. Zur Kasse gebeten werde nur für die „Kopie“, nicht für das schiere Lesen. Das Zitatrecht bleibe unberührt. Guido Brinkel vom BITKOM fragte dazu, wo die Schutzlücke sei, wenn doch schon heute für Kopien von Online-Artikeln etwa in Pressespiegeln Geld an die Verwertungsgesellschaften abgeführt werde. Matthias Spielkamp von iRights.info erinnerte daran, dass freie Journalisten als Nutzer von Onlinemedien abgabepflichtig werden könnten. Letztlich, so warnte er, gehe es darum, wie das Lesen am Rechner kostenpflichtig gemacht werden solle. Noch liege aber kein Entwurf dazu auf dem Tisch.

Angesichts der hitzigen Debatten und der bevorstehenden Gesetzesentwürfe, von einem Entwurf für das Leistungsschutzrecht, über den bevorstehenden Entwurf zur TKG-Novelle bis hin zu den EU-Initiativen für Netzsperren gibt es also für die nächste Ausgabe eines solchen netzpolitischen Dialogs noch viel Stoff zur Debatte.

...
Monika Ermert ist IT-Journalistin, schreibt u.a. für heise.de

Galerie netz:regeln