Dokumentation

Der Aktionsplan „Zivile Krisenprävention“ der Bundesregierung auf dem Prüfstand

Musterknabe oder Sorgenkind?

1. Oktober 2008
Gemeinsame Veranstaltung von Heinrich-Böll-Stiftung und Welthungerhilfe, Dienstag, 23. September 2008, Berlin

Bericht

Zivile Krisenprävention ist, angesichts der Herauforderungen vor denen die internationale Gemeinschaft in vielen Krisengebieten steht, ein hoch brisantes Thema. Unmittelbar von der Entscheidung des Bundestages über die Verlängerung des ISAF-Mandates für Afghanistan und nach der Veröffentlichung des 2. Umsetzungsberichts der Bundesregierung zur Umsetzung des Aktionsplans „Zivile Krisenprävention“ hatten Heinrich-Böll-Stiftung und Welthungerhilfe am 23. September 2008 zur Veranstaltung „Musterknabe oder Sorgenkind? Der Aktionsplan „Zivile Krisenprävention“ der Bundesregierung auf dem Prüfstand“ eingeladen.
Dieser Einladung sind mehr als 90 Personen gefolgt. Sie haben mit Vertretern der Regierung, des Parlaments und von Nichtregierungsorganisationen über den gegenwärtigen Stand der Umsetzung des Aktionsplans, seine künftigen Schwerpunkte und Ausgestaltung diskutiert.

Plan und Ausgestaltung

In seinem Impulsreferat nahm  Prof. Dr. Christoph Weller von der Universität Augsburg den Titel der Veranstaltung auf und verwies darauf, dass der Aktionsplan sowohl Musterknabe als auch Sorgenkind sei: Musterknabe weil vier Jahre nach der Verabschiedung des Plans die Verankerung im Auswärtigen Amt abgeschlossen sei. Die Haushaltsmittel für zivile Krisenprävention hätten sich deutlich erhöht, und auch das Bewusstsein für das Thema sei in den Ministerien gestiegen. Sorgenkind sei der Aktionsplan aber dennoch, weil er die selbstgesteckten Ziele bei weitem noch nicht erreicht habe. Als Beispiele nannte Weller u.a. die Leerstelle im Umsetzungsbericht zu Frühwarnmechanismen, die fehlende systematische Auswertung der Erfahrungen mit zivil-militärischer Kooperation und die mangelhafte Einbeziehung der Privatwirtschaft.

Zum Abschluss formulierte Prof. Weller drei Anregungen für die künftige Umsetzung des Aktionsplanes: Um größere Kohärenz zu erreichen und zusätzliche Mittel effektiv umzusetzen sollten mehr zeitliche und personelle Ressourcen eingeplant werden, die unter anderem auch beim Beirat verankert sein könnten. Wesentlich mehr Anstrengungen müssten unternommen werden, um konzeptionelle Lücken wie z.B. im Bereich der zivil-militärischen Kooperation zu schließen. Weiterhin sollte eine Kommunikationsstrategie entwickelt werden, mit der die Thematik und vor allem auch die guten Erfahrungen mit den bisher umgesetzten Maßnahmen besser in der Öffentlichkeit verankert werden könnte.

Gemischte Bilanz

Auch in der anschließenden Podiumsdiskussion wurde deutlich, dass die bisherige Bilanz der Umsetzung des Aktionsplans gemischt ausfällt. Zwar gebe es eine Reihe von positiven Erfahrungen und eine Vielzahl von erfolgreichen Einzelmaßnahmen, die Abstimmung zwischen den Ressorts sei aber nach wie vor schwierig. Kritisiert wurde auch, dass Geschlechterperspektiven zwar beachtet aber nur punktuell und nicht als Querschnittsaufgaben umgesetzt würden. Eine wichtige Lücke im zweiten Umsetzungsbericht sei das Fehlen des „Do-no-harm“-Ansatzes – gerade für diesen Bereich von immenser Bedeutung. Aus der Arbeit der Welthungerhilfe in Afghanistan wurde berichtet, dass in der Praxis wenig von dem Aktionsplan zu spüren sei. In der zivil-militärischen Kooperation herrschten die militärischen Aspekten vor, und die Koordination zwischen den verschiedenen Akteuren – seien es staatliche oder zivilgesellschaftliche – weise erhebliche Mängel auf.

Ein umstrittener Punkt war die Rolle des Ressortkreises. Einerseits wurde darauf verwiesen, dass seine Funktion nicht darin bestehe, Strukturen zu verändern. Die  Hauptverantwortung für die Umsetzung von Maßnahmen liege in den einzelnen Ministerien. Anderseits wurde betont, dass angesichts der gewaltigen Herausforderungen Strukturreformen nötig seien und diese auch vom Ressortkreis angestoßen werden müssten.

Vom Panel und aus dem Publikum kam noch eine Reihe von weiteren Anregungen zur künftigen Stärkung dieses Politikfeldes, wie z.B. die Stärkung des Beirates, die Schaffung eines vom Ressortkreis zu verwaltenden Haushaltstitels für zivile Krisenprävention und die stärkere Konzentration der Arbeit auf Prävention statt wie bisher auf die Konfliktlösung und -bearbeitung.

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