Gleichberechtigung und Religionsfreiheit – die Menschenrechte verlangen nach beidem

4. Juni 2009
Von Barbara Unmüßig
Von Barbara Unmüßig

Im Dezember letzten Jahres feierte die internationale Staatengemeinschaft das 60-jährige Bestehen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. In ihr verbrieft sind die Religionsfreiheit – festgehalten in Artikel 18 – und die Gleichberechtigung. Artikel 2 legt ausdrücklich fest, dass niemand aufgrund seiner Herkunft, seiner Hautfarbe oder seines Geschlechts diskriminiert werden darf. Damit sind Frauen seit 1948 auf völkerrechtlicher Ebene gleichgestellt. Völkerrechtliche Verankerung bedeutet jedoch nicht, dass die Umsetzung auf dem Fuße folgt. Personen werden noch immer – 60 Jahre nach Inkrafttreten der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte – auf Grund ihrer Religionszugehörigkeit und Frauen auf Grund ihres Geschlechts benachteiligt, verfolgt, getötet. Bei der Implementierung ist die Politik gefragt, und mit ihr der Staat.

Religionsfreiheit und Gleichberechtigung zugleich – eine Herkulesaufgabe

So offensichtlich die Verbindungen von Religion, Gender und Politik sind, sie sind zugleich komplex und verwoben. Sind Religionsfreiheit – und damit das Recht zur Ausübung von Religion in einer entsprechenden Religionsgemeinschaft – und Gleichberechtigung gleichzeitig zu haben? Die Vereinbarkeit von Gleichberechtigung und Religionsfreiheit, das zeigen Geschichte und Gegenwart, ist eine Herkulesaufgabe, die sich nicht von alleine herstellt; sie muss erstritten werden. Gewiss ist: Der Staat muss sich dieser Aufgabe annehmen, wenn er die Menschenrechte ernst nehmen will.

Religionen, insbesondere die monotheistischen Religionen, sind im Allgemeinen nicht dafür bekannt, dass sie die Gleichberechtigung der Geschlechter befördern. Im Gegenteil: Das durch die Religionen tradierte Patriarchat befördert die Benachteiligung der Frauen auf unterschiedliche Weise und schreibt diese fest. Benachteiligung äußert sich – je nach religiösem, politischem und regionalem Kontext – in mannigfaltiger Form: Frauen werden der häuslichen Sphäre zugeschrieben, Fertilität durch Männer kontrolliert, die Möglichkeiten von Frauen zur politischen Partizipation eingeschränkt, deren finanzielle Abhängigkeit der eigenständigen Existenzsicherung vorgezogen und die Gewalt gegen Frauen – bis hin zum Tode – legitimiert.

Johan Galtung, ein bekannter Friedensforscher und Erfinder der Begriffe des „positiven und negativen Friedens“ definiert Frieden über den Gewaltbegriff. Dabei markiert der negative Frieden die bloße Abwesenheit von Gewalt und der positive Frieden - den Zustand der Kooperation und des Miteinanders. Galtung identifizierte drei Gewalttypen: die direkte Gewalt, die strukturelle Gewalt und die kulturelle Gewalt. Letztere tritt in Form von Ideologie und Religion auf und kann strukturelle und direkte Gewalt legitimieren. Die Relevanz von Religion für Gewalt – Diskriminierung von Frauen ist Gewalt gegen Frauen – ist auch der Friedensforschung als Forschungszweig der Internationalen Beziehungen bekannt. Weitgehend unbekannt sind die vielfältigen Kausalzusammenhänge, also die Bedingungen, unter denen die Religion friedens- oder gewaltfördernd wirkt.

Religionsfreiheit bedeutet, eine Wahl zu haben

Die Politik, der Staat, kann Religion begrenzen, einhegen, muss dies sogar tun, wenn Religion Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen legitimiert und die Gleichberechtigung unterminiert. Denn Religionsfreiheit kann und darf nicht auf Kosten der Gleichberechtigung gewährleistet werden. Artikel 18 Abschnitt 3 des UN-Zivilpaktes hält daher auch fest, dass „die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekunden, […] nur den gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden [darf], die zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, Ordnung, Gesundheit, Sittlichkeit oder der Grundrechte und -freiheiten anderer erforderlich sind.“

Ausnahmen bestätigen die Regel: Die Grundrechte und -freiheiten dürfen in einigen Fällen durch religiöse Normen beschnitten werden –  sofern die Zustimmung der Person vorliegt. Dennoch: Die Benachteiligung und Diskriminierung von Frauen durch religiöse Normen und Praktiken ist auch dann als problematisch einzustufen, wenn die Zustimmung der jeweiligen Frau vorliegt. Denn Zustimmung zu geben, muss bedeuten, eine Wahl zu haben, und eine Wahl basiert immer auf der Möglichkeit aus unterschiedlichen Alternativen, die bekannt sind, wählen zu können. Eine Rechnung mit vielen Unbekannten. Es ist schließlich die Pflicht des Staates, dafür zu sorgen, dass Alternativen vorhanden und bekannt sind und wahrgenommen werden können.

Religion – Politik - Gleichberechtigung – ein kompliziertes Zusammenspiel

Nun sind Religion und Politik nicht immer voneinander zu trennen, sie sind miteinander verflochten. Die Einhegung der einen – der Religion – im notwendigen Falle durch die andere – die Politik – ist nicht immer gegeben. Religiös basierte Normen nehmen Einfluss auf Politik und Gesetzgebung. Sei es nun die „Moral Majority“ in den USA, der noch immer große politische Einfluss der katholischen Kirche in Polen oder die Islamisierungsprozesse in Pakistan, um nur einige Beispiele zu nennen. In diesem Zusammenhang wird häufig von der Rückkehr der Religionen gesprochen – auch wenn diese in den meisten Staaten weltweit nie ganz aus dem öffentlichen Leben verschwunden waren. Aber die Frage nach der Einmischung und Partizipation religiöser Führungen und Argumente in die Politik scheint neue Brisanz erlangt zu haben. In Deutschland sind christlich-konservative Kräfte eine starke Stimme, wenn es um die gesetzliche Regelung von Abtreibungen und Spätabtreibungen geht; in der Türkei löste die Kandidatur des AKP-Mitgliedes und frommen Muslimen Abdullah Gül – dem heutigen Staatspräsidenten – eine innenpolitische Krise um den Säkularismus im türkischen Staat aus. Und die internationale Öffentlichkeit wartet mit Spannung auf die Parlamentswahlen im Libanon, bei der sich neben der schiitischen Amal auch die Hisbollah zur Wahl stellen und in Koalition mit den christlichen Kräften die Mehrheit erlangen könnten.

Der Staat hat zwar den Menschenrechten entsprechend die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Religionsfreiheit gewährleistet wird, aber auch, dass sie eingehegt wird, wenn Grundrechte und -freiheiten bedroht sind. Da die Politik aber kein von der Religion freier Bereich ist, kommt sie dieser Wächterfunktion nicht uneingeschränkt nach. Dass Gleichberechtigung nicht durch religiöse Normen und Praktiken beschnitten oder verweigert wird, ist auch an das Zusammenspiel von Politik und Religion geknüpft – in einigen Fällen geht es gut, in vielen anderen nicht.

Der Frage, inwieweit Religion Politik beeinflusst und schließlich auf gendersensible Bereiche einwirkt, muss von Land zu Land, von Region zu Region nachgegangen und beantwortet werden. Erst wenn Ursachen und Wirkung bekannt sind, können negative Implikationen auf die Geschlechterpolitik adressiert werden.

Herausforderungen für Staat und Politik

Wie muss ein politisches System beschaffen sein, um die Balance zwischen Religionsfreiheit und Gleichberechtigung im Sinne der Menschenrechte herstellen und schützen zu können?

Zum Verhältnis von Politik und Religion vertritt Heiner Bielefeldt, Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, eine eindeutige Position: „Es gibt keine volle Verwirklichung der Religionsfreiheit außerhalb einer säkularen rechtsstaatlichen Ordnung.“  Dabei geht er von einer Pluralität religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen aus, die eine moderne Gesellschaft ausmacht, sei es die Säkularität des Rechtsstaates, die es erlaubt, Freiheit und Gleichberechtigung unter diesen pluralen Anschauungen zu ermöglichen. „…Aus Respekt vor den unterschiedlichen Bekenntnissen ist es“ – so Bielefeldt – „dem Rechtsstaat verwehrt, sich mit einer bestimmten Religion oder Weltanschauung zu identifizieren oder diese gar zur normativen Basis seiner eigenen Ordnung zu erheben.“ Der auf die Menschenrechte verpflichtete Staat muss – so schlussfolgert Bielefeldt – religiös und weltanschaulich „neutral“ sein.

Die Trennung von Staat und Religion ist ein Gemeinplatz, der irreführend ist und deshalb präzisiert werden muss. Denn dass Religionsgemeinschaften sich zu politischen Fragen äußern – also nicht nur in der privaten Sphäre verortet sind – entspricht gerade der Auffassung eines säkularen Rechtsstaates, da Öffentlichkeit ein elementarer Bestandteil der demokratischen Teilhabe ist. Bielefeldt argumentiert daher, dass es vielmehr um die institutionelle Trennung von Religionsgemeinschaften und Staat gehen muss.

Diesen Diskurs führte Heiner Bielefeldt bezogen auf den bundesdeutschen Kontext und die dort lebende muslimische Religionsgemeinschaft. Es ist ein Plädoyer, den Säkularismus nicht als ausschließliches Erbe des christlichen Abendlandes zu deuten und nicht-christlichen Religionsgemeinschaften die gleichberechtigte Anerkennung zu Teil werden zu lassen. Und die israelische Wissenschaftlerin und Feministin Frances Raday vertritt die Position, dass es ohne eine Beendigung des religiösen Patriarchats und ohne Verfassungsstaat auch keine Gleichberechtigung der Geschlechter geben kann.

Ein säkulares Staats- und Rechtssystem ist notwendig, um die Rechte aller Menschen gleichermaßen zu fördern; dies gilt nicht nur für Religionsfreiheit, sondern auch für die Gleichberechtigung. Da Religion nicht nur Privatangelegenheit ist, sondern in Form von Öffentlichkeit Politik mit gestaltet, ist die Verflechtung von Politik und Religion auch in einem säkularen Rechtsstaat evident. Die Kunst ist, Geschlechtergerechtigkeit und Religionsfreiheit gleichermaßen zu fördern; Säkularismus bietet den geeigneten Rahmen, dies zu ermöglichen. Aber die Frage nach dem „wie“ wird in vielen Staaten sicherlich unterschiedlich beantwortet werden müssen.

Da es um nicht weniger als die Menschenrechte geht, ist es eine stetige Aufgabe, sich um die Balance zu bemühen und nicht zu riskieren, dass universelle Frauenrechtsstandards im Namen kultureller Vielfalt und religiöser Normen und Praktiken leichtfertig aufgegeben werden. Und um Religionsfreiheit zu schützen und zu vermeiden, dass Religion unnötig diskreditiert wird, muss stets kritisch reflektiert werden, wo Religion aufhört und ihre politische Instrumentalisierung zur Legitimierung von Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen anfängt.

Portrait: Barbara Unmüßig

Barbara Unmüßig

Barbara Unmüßig ist Vorstand der Heinrich-Böll-Stiftung. Sie hat zahlreiche Zeitschriften- und Buchbeiträge zu Fragen der internationalen Finanz- und Handelsbeziehungen, der internationalen Umweltpolitik und der Geschlechterpolitik veröffentlicht. 

Interview mit Barbara Unmüßig, Vorstand Heinrich-Böll-Stiftung und Shahra Razavi, Research Coordinator, UNRISD vor der Konferenz "Religion Revisited - Frauenrechte und die politische Instrumentalisierung von Religion"
4. Juni 09
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