Zweite aktualisierte Auflage
Entwicklungsgerechtigkeit im Klimaregime
Der Greenhouse-Development-Rights-Ansatz (GDR)
Ein Bericht von Paul Baer und Tom Athanasiou von EcoEquity und Sivan Kartha vom Stockholm Environment Institute, mit Unterstützung von Christian Aid und der Heinrich-Böll-Stiftung
Aktuell: Neuauflage des Berichts im Rahmen der Schriftenreihe Ökologie 2008
- Zusammenfassung zur 2. Auflage des Berichts 2008: "The right to development in a climate constrained world" (PDF, 6 Seiten, 4.29 MB)
- Weitere Informationen und Downloads (in englischer Sprache)
- Der Greenhouse Development Rights-Ansatz auf Deutschland angewandt: "Deutschlands Vorreiter Rolle auf dem Prüfstand. Wie schützen wir das Klima im Treibhaus?" Ein Bericht von Tilman Santarius, Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie (pdf-Datei, 36 Seiten, 516 KB)
- Eine Studie von Niklas Höhne und Sara Moltmann von Ecofys Germany vergleicht das Greenhouse Development Rights-Modell mit anderen Ansätzen, die Klimaschutzanstrengungen zu verteilen: Distribution of emission allowances under Greenhouse Development Right and other effort sharing approaches (in englischer Sprache)
Download der ersten Auflage
Sie können die erste Auflage des vollständigen Berichts (2007) in zwei unterschiedlichen Qualitäten (mit Farbfotos) herunterladen:
- Hohe Qualität (PDF, 100 Seiten, 4,24 MB)
- Einfache Qualität (PDF, 100 Seiten, 1,02 MB)
- für eilige Leser: Eckpunke des Berichts
- Pressemitteilung zum Bericht (2007)
- Videostream der Veranstaltung "The right to development in a climate constrained world" am 10. Dezember 2007, Bali (Real Player)
Zusammenfassung
Die Dringlichkeit eines klimapolitischen Notprogramms
Der Konsens der internationalen Klimawissenschaftler, wie er zuletzt im Synthesis-Bericht des International Panel on Climate Change (IPCC) zum Ausdruck kam (s. Hinweis), besagt, dass wir den Punkt einer gefährlichen anthropogenen, d.h. durch den Menschen verursachten Veränderung des Klimasystems bald überschritten haben werden und nun am Rande einer Klimakatastrophe angelangt sind. In dieser Situation halten es die Verfasser für angebracht, einen Moment einzuhalten und jenseits des taktischen Verhandlungsgetümmels ungeschminkt die Frage zu stellen, was notwendig ist, um den Klimawandel abzubremsen und die Kosten der Anpassung an die jetzt schon unvermeidbaren Konsequenzen aufzubringen. In diesem Sinne plädieren sie für einen konsequenten und stringenten klimapolitischen Weg, gleichsam ein internationales klimapolitisches Notprogramm.
Mittels eines solchen Programms soll sichergestellt werden, dass die globale Erderwärmung gegenüber dem vorindustriellen Niveau unter der Schwelle von 2° Celsius bleibt. Angestrebt wird ein Entwicklungspfad, auf dem die globalen Emissionen im Jahre 2015 ihren Höhepunkt erreichen und danach um 6% pro Jahr fallen, um dann im Jahre 2050 80% unter dem Niveau von 1990 zu liegen. Auf diesem Weg würde die CO2-Konzentration in der Erdatmosphäre mit 425 ppm (bzw. das CO2-äquivalente Niveau mit 470 ppm) den Höhepunkt erreichen, bevor sie wieder zurück geht.
Der dem GDR-Ansatz zugrunde liegende Pfad der Klimapolitik stellt eine technische, vor allem aber eine politische Herausforderung dar, Denn die Klimakrise vollzieht sich in einer zutiefst gespaltenen Welt, die durch schreiende Armut auf der einen, und enormen und ständig wachsenden Wohlstand auf der anderen Seite gekennzeichnet ist. Der gängige Weg aus der Armut und zum Wohlstand besteht in einem Entwicklungsprozess, der dramatische Zuwächse im Pro-Kopf-Verbrauch von fossiler Energie beinhaltet. Doch genau dieser Pfad muss verlassen werden, argumentieren die GDR-AutorInnen. Denn wenn ein wesentlicher Teil der Armen der Welt in der Zukunft auf diesem Pfad seinem Elend entkommen wollte, hätten wir es mit dramatisch steigenden CO2-Emissionen zu tun, die jegliche klimapolitische Rhetorik ad absurdum führten.
Warum die Klimapolitik international in der Sackgasse ist
Klimapolitik, die ihren Namen verdient, hat also direkt und unvermeidbar mit der Wechselwirkung zwischen Klimakrise und Entwicklungskrise zu tun. Diese Wechselwirkung steht im Zentrum der klimapolitischen Herausforderung: Die wohlhabende Minderheit hat für die arme Mehrheit nur sehr wenig Raum in der Atmosphäre übrig gelassen. Tatsächlich ist dieser Raum bereits geringer als allgemein angenommen: Selbst wenn die Industrieländer ihre eigenen Emissionen sofort und unverzüglich stoppen würden, müssten die Entwicklungsländer – klimapolitisch betrachtet – den CO2-Ausstoß ihrer eigenen Ökonomien zurückfahren, obwohl sie zugleich noch mit dem Kampf gegen die Armut befasst sind. Diese Crux ist auch der Haupt(hinter)grund der Sackgasse, in der die internationalen Klimaverhandlungen stecken.
Wenn ein klimapolitisches Notprogramm also eine Realisierungschance haben soll, muss sichergestellt werden, dass es die sehr großen Ungleichheiten bei Wohlstand und Einkommen nicht verewigt. Ganz im Gegenteil: Ein muss auch bei abnehmenden globalen Emissionen gewährleistet werden, dass die Lebenslage der Armen verbessert werden kann und darüber hinaus ehrgeizige Entwicklungsziele verfolgt werden können. Dazu müssen die Emissionen der bereits Wohlhabenden gekürzt und gleichzeitig verhindert werden, dass die Emissionen im Süden im Zuge der Überwindung der Armut ins Bodenlose wachsen – und dies alles, ohne die Entwicklungsambitionen des Südens zu beeinträchtigen. Der Anspruch des GDR-Ansatzes besteht darin, einen Weg aufzuzeigen, wie dies gelingen kann.
Ein Problem, mit dem sich die Klimapolitik konfrontiert sieht, liegt darin, dass die wohlhabenden Bewohner dieses Globus derzeit nicht bereit sind, mehr als eine triviale Summe für den Klimaschutz auszugeben, und wenn diese Ausgaben für Bürger und Projekte in „anderen Ländern“ anfällt, ist die Bereitschaft in der Regel noch geringer. Deshalb, so heißt es in der Studie, könne man es den Verhandlungsführern des Südens nicht verdenken, dass sie befürchten, ein stringentes globales Klimaabkommen würde ihre Länder mit unvertretbar hohen Kosten belasten und ihre Entwicklungschancen dauerhaft einschränken. Jedenfalls werden sich die armen Länder scheuen, einem solchen Abkommen zuzustimmen, wenn sie den Eindruck haben, dass finanzielle Ressourcen von der Entwicklung und Armutsbekämpfung abgezogen werden. Genau deshalb werden die Verhandlungsführer des Südens sich erst dann hinter ein klimapolitisches Programm stellen, wenn sie sehen, dass dieses explizit den Schutz des Rechts auf Entwicklung vorsieht.
Solange also kein ernsthafter Vorschlag zur Lastenteilung auf dem Tisch liegt, der sicherstellt, dass Klimapolitik möglich ist, ohne die Entwicklung im Süden zu behindern, werden die Verhandlungsführer der Entwicklungsländer schlussfolgern, dass ihre Länder von einem ernsthaften Engagement in dieser Frage mehr verlieren als gewinnen würden. Der GDR-Ansatz bietet einen Referenzrahmen für ein Klimaregime an, das einen Ausweg aus der Sackgasse weisen will.
Entwicklungsschwelle, Verantwortung und Kapazität
Der GDR-Ansatz erkennt das Recht auf Entwicklung nicht nur an, sondern stellt es in sein Zentrum. Er ist bestrebt, für die Entwicklungsländer einen relevanten Anteil an dem knappen verbleibenden Raum der Atmosphäre zu sichern, der Entwicklung ermöglicht. Zu diesem Zweck konstruiert er eine „Entwicklungsschwelle“, ab der von „Entwicklung“ die Rede sein kann: Unterhalb dieser Schwelle kann von den Individuen kein relevanter Beitrag zur Lösung des Klimaproblems erwartet werden. Die angenommene Entwicklungsschwelle liegt über dem Niveau der bloßen Befriedigung der Grundbedürfnisse, aber deutlich unter dem Überflusskonsum von heute. Menschen, die ihr Leben unterhalb dieser Schwelle fristen müssen, sind für die Klimaprobleme kaum verantwortlich zu machen und verfügen auch nur über wenig Möglichkeiten („Kapazität“), um sich finanziell an ihrer Lösung zu beteiligen. Im Grunde ist Entwicklung ihre eigentliche Priorität, und während sie für die Erreichung eines akzeptablen Niveaus des sozialen Wohlergehens kämpfen, können sie vernünftigerweise nicht mit Kosten belastet werden, die notwendig sind, damit die Gesellschaft als Ganzes ihr limitiertes CO2-Budget nicht überschreitet.
Auf der anderen wird davon ausgegangen, dass Menschen, die oberhalb der Entwicklungsschwelle leben, ihr Recht auf Entwicklung bereits realisiert haben und folglich Verantwortung dafür tragen, dass dieses Recht auch für andere gewahrt bleibt. Es sind sie, die – in Übereinstimmung mit dem Grundprinzip der UN-Klimarahmenkonvention der „gemeinsamen, aber differenzierten Verantwortung und Fähigkeiten“ – die Last der Finanzierung des globalen klimapolitischen Notprogramms tragen müssen. Und es sind sie, die nicht nur die Kosten für die Reduzierung der durch den eigenen Konsum verursachten Emissionen tragen müssen, sondern die auch einen Beitrag dazu leisten müssen, dass diejenigen unterhalb der Entwicklungsschwelle auf einem nachhaltigen, durch niedrige Emissionen gekennzeichneten Pfad diese Schwelle erreichen und überwinden können.
In diesem Zusammenhang sind „Verantwortung“ und „Kapazität“ nicht nur schöne Worte, die im GDR-Ansatz Verwendung finden, weil sie auch in der Klimarahmenkonvention stehen. Sie sind vielmehr integrierter Bestandteil des vorgeschlagenen Lastenteilungssystems, weil sie auf ganz pragmatische Weise eine praktikable und akzeptable Grundlage für ein Klima-Notprogramm liefern. Das Lastenteilungssystem des GDR trägt letztlich (ähnlich wie die meisten Einkommenssteuersysteme) progressiven Charakter – sowohl in Bezug auf die Verantwortung für den Klimawandel als auch in Bezug auf die Fähigkeit, einen Beitrag zu seiner Zurückdrängung zu leisten. Beides wird definiert im Verhältnis zur Entfernung von der Entwicklungsschwelle.
Eine globale Mittelklasse
Die GDR-Autoren schlagen vor, die Entwicklungsschwelle bei einem Jahreseinkommen, gemessen in Kaufkraftparität (PPP), von 9.000 Dollar festzulegen und zu quantifizieren. Dieser (sicherlich zu diskutierende) Wert spiegelt ihrer Ansicht nach ein Lebenshaltungsniveau wider, bei dem insgesamt der ständige Kampf gegen Entbehrungen überwunden ist. Die Bezieher eines Einkommens ab dieser Größenordnung können in gutem Glauben als Angehörige der globalen Konsumentenklasse angesehen werden. (Der Wert sei auch aussagekräftiger im klimapolitischen Kontext als die oftmals zitierten Zahlen von einem oder zwei Dollar pro Tag als globale, absolute Armutsgrenze.) 9.000 Dollar, das ist höher als das derzeitige weltweite jährliche Durchschnittseinkommen (von etwa 8.500 Dollar) und kann vernünftigerweise als Einkommensniveau einer „globalen Mittelklasse“ angesehen werden, wobei dies allerdings nicht verwechselt werden darf dem wesentlich höheren Mittelklassenstandard in den Industrieländern. In Bezug auf das Problem, ab welchem Punkt auch ärmere Menschen in die klimapolitische Lastenteilung einbezogen werden sollten, gibt er eine nachvollziehbare Grenze an.
Die Fähigkeit („Kapazität“), einen Beitrag zu einem klimapolitischen Notprogramm zu leisten, ist nach dem GDR-Ansatz somit definiert durch das weltweit erzielte Einkommen, ausgeschlossen das Einkommen derjenigen unterhalb der Entwicklungsschwelle. Die Verantwortung für den Klimawandel bemisst sich auf ähnliche Weise nach den kumulierten Kohlendioxidemissionen, wobei wiederum die Emissionen ausgeschlossen werden, für die der Konsum unterhalb der Entwicklungsschwelle verantwortlich ist. Die Logik dieser Argumentation liegt darin, dass jedes Lastenteilungssystem, das das Recht auf Entwicklung gewährleisten will, notwendigerweise die „Überlebenseinkommen“ ebenso ausschließen muss wie die „Überlebensemissionen“.
Teilung der Kosten nach dem RCI-Index
Zentral und entscheidend für den GDR-Ansatz ist darüber hinaus, Fähigkeit und Verantwortung auf individueller Basis zu definieren, und zwar so, dass die – ungleiche – Verteilung von Einkommen und Emissionen innerhalb der Länder explizit in Rechnung gestellt wird. Sich dabei nur auf das durchschnittliche nationale Pro-Kopf-Einkommen zu stützen, würde aus dieser Sicht weder den entwicklungspolitischen Erfordernissen gerecht werden, noch die nationalen Einkommensverhältnisse adäquat widerspiegeln. „In der Vergangenheit“, so heißt es in der Studie, „haben die südlichen Verhandlungsführer erfolgreich argumentiert, dass die Entwicklungsländer von jeder Zahlungsverpflichtung für die Minderung des Klimawandels überhaupt ausgenommen werden sollten. Doch dieses Argument verliert schnell an moralischer Kraft, und zwar völlig zu Recht, weil es den ‚Norden innerhalb des Südens‘ ignoriert, also jene schnell wachsende Konsumentenklasse in der Entwicklungswelt, die mehr mit ihren Brüdern und Schwestern im Norden gemeinsam hat als mit der armen Mehrheit in ihrem eigenen Land. Mit anderen Worten: Wenn man sich nur auf das Pro-Kopf-Einkommen stützt, verwischt das die Einkommensunterschiede innerhalb der Länder, die aber genauso wichtig sind wie die Einkommensunterschiede zwischen den Ländern.“ Das Plädoyer für das Recht auf Entwicklung ist für den GDR-Ansatz somit kein Plädoyer für das Recht der „Länder“ auf ungebremstes und rücksichtsloses Wirtschaftswachstum, sondern für das Recht der Menschen innerhalb der Länder auf Teilhabe an einer nachhaltigen menschlichen Entwicklungsperspektive.
Auf der Basis der hier skizzierten Grundsätze haben die Vertreter des GDR-Ansatzes „Verantwortung“ und „Fähigkeit/Kapazität“ für alle Länder berechnet. Um die jeweiligen nationalen Verpflichtungen zu quantifizieren, also um zu berechnen, in welcher Höhe Anpassungs- und Klimaschutzkosten übernommen werden müssen, haben sie die Ergebnisse in einem nationalen Verantwortungs- und Kapazitätsindex (RCI: Responsibility and Capacity Indicator) zusammengefasst. Die Zuordnung der Lasten entlang dieser Linien ergab, dass auf die USA etwas mehr als ein Drittel der globalen klimapolitischen Lasten entfallen würde und auf die EU-Länder etwa ein Viertel, während China weniger als ein Fünfzehntel und Indien weniger als drei Hundertstel tragen müsste.
Ginge man beispielsweise davon aus, dass sich die Gesamtkosten eines klimapolitischen Notprogramms auf 1% des Weltsozialprodukts belaufen, dann würde sich die jährliche Verbindlichkeit der USA auf 780 Dollar pro Person über der Entwicklungsschwelle belaufen, für die EU 372, für China 142 und für Indien 51 Dollar. Wenn die Kosten des Klimaprogramms 3% des Weltsozialprodukts wären, müsste man diese Beträge entsprechend verdreifachen.
Beim Studium der Tabelle ist zu berücksichtigen, dass bei der Messung der Fähigkeit/Kapazität das Einkommen der Armen ausgeschlossen wird, so dass die Kapazität eines reichen Landes, zum Klimaschutz beizutragen, größer ausfällt als sein prozentualer Anteil am globalen Einkommen; entsprechend liegt die Kapazität eines armen Landes unter seinem globalen Einkommensanteil. In ähnlicher Weise wird die Maßzahl für die Verantwortung eines reichen Landes höher ausfallen als sein Anteil an den Emissionen.
Ein bemerkenswertes Resultat der Studie besteht darin, dass auf die USA sowohl bei der Kapazität als auch bei der Verantwortung sowie beim Verantwortung-Kapazitäts-Index weltweit der höchste Anteil entfällt, so dass sie – wie immer man das Prinzip der „gemeinsamen, aber geteilten Verantwortung“ umsetzt – den höchsten Anteil an der globalen „Klimarechnung“ zu übernehmen hätten. In diesem Zusammenhang weisen die AutorInnen auf das Problem hin, dass die Klimaschutzbewegungen inzwischen zwar Erfolge bei der Mobilisierung für die Übernahme klimapolitischer Verpflichtungen im Innern zu verzeichnen haben. Die Kosten für die globale Dekarbonisierung und ein robustes Anpassungsprogramm bzw. die internationalen Verpflichtungen zur Übernahme von Kosten sind bislang jedoch weder in den USA noch in Europa ausreichend thematisiert worden, geschweige denn Gegenstand entwickelten Kampagnen.
Die GDR-Autoren gehen davon aus, dass der von ihnen vorgeschlagene progressive Rahmen zur Teilung der Kosten auf der Basis von Verantwortung und Kapazität für alle Menschen fair und tragbar ist. Sie betonen: „Je höher die Kosten sein werden, desto wichtiger wird es sein, sie gerecht zu teilen. Zugleich stellen wir dankbar fest, dass die Situation noch nicht so schlimm ist, dass wir gezwungen sind, wirklich schwere Belastungen und drakonische Entscheidungen in Betracht zu ziehen. Das heißt, noch ist es möglich, die Klimakatastrophe abzuwehren und zugleich – guten Gewissens und auf globaler Stufenleiter – einen Weg der nachhaltigen, menschlichen Entwicklung zu verfolgen. Unsere Welt ist so reich, dass uns trotz der Klimakrise und einer noch umfassenderen Umweltkrise gangbare Optionen bleiben.“
Eine Frage des politischen Willens
Dennoch glauben die GDR-AutorInnen nicht, dass sich ihr Ansatz gleichsam im Selbstlauf durchsetzt. Erstens gilt es, den politischen Willen dafür zu mobilisieren, einen signifikanten Anteil des Weltsozialprodukts – 1% oder vielleicht sogar 3% - für die Umsetzung eines klimapolitischen Notprogramms bereit zu stellen. Zweitens muss sichergestellt werden, dass die Lasten des Programms mehr oder weniger entlang der vorgeschlagenen „progressiven globalen CO2-Steuer“ geteilt werden. Nur wenn die relativ Wohlhabenden und folglich die relativ Verantwortlichen, und zwar sowohl in den reicheren als auch in den ärmeren Ländern, die zusätzlichen Kosten der Anpassung und des Umstiegs auf saubere Energie bezahlen, werden es möglich sein, das Recht auf Entwicklung für diejenigen zu schützen, für die es absoluten Vorrang haben muss.
Der GDR-Ansatz impliziert keine einseitige Parteinahme für „den Süden“ und schon gar nicht für die Verhandlungsführer des Südens. Letztere sind für die AutorInnen sogar ein Teil des Problems: „Während das dringend erforderliche Handeln buchstäblich unmöglich ist ohne ein System der Lastenteilung“, schreiben sie, „hat der Süden zahlreiche Gelegenheiten verpasst, ein solches System am Verhandlungstisch vorzuschlagen. Dies muss klar gesehen werden, denn wenn es eine wirkliche Chance gibt, aus Verhandlungssackgasse herauszukommen, dann wäre es ein Vorschlag des Südens für eine Klimaarchitektur, der die großen Entwicklungsländer zustimmen könnten.“
In einer gespaltenen Welt darf ein praktikables Klimaregime dem Fortschritt der Armen zumindest keine weiteren Barrieren in den Weg stellen. Darin liegt die Ratio des GDR-Ansatzes. Gerade deshalb reklamieren seine Verfechter, dass es sich um einen realistischen Ansatz handelt. Letztlich läuft der Ansatz darauf hinaus, die Kosten für die Bekämpfung des Klimawandels und die Anpassungskosten über eine (bescheidene) Steuer auf den Luxuskonsum der relativ Wohlhabenden zu finanzieren. Was könnte realistischer sein unter den Bedingungen eines geteilten, aber endlichen Planeten? so fragen die AutorInnen.
Stellenwert in der aktuellen Debatte
Vor diesem Hintergrund ist die Frage von Interesse, in welcher Beziehung der GDR-Ansatz zu anderen Entwürfen für ein neues globales Klimaregime steht. Vergleicht man ihn mit dem soeben erschienenen Human Development Report, der erstmals das Thema Klimawandel zu seinem Schwerpunkt macht und ebenfalls versucht, Auswege unter Beachtung von Imperativen „menschlicher Solidarität in einer gespaltenen Welt“ (s. Hinweis) aufzuzeigen, so zeigt sich weitgehende Übereinstimmung in Bezug auf die notwendigen klimapolitischen Pfade und die Notwendigkeit, die besonderen Interessen der Armen in einer praktikablen klimapolitischen Strategie zu berücksichtigen.
Auch der neue Human Development Report betont die herausragende Verantwortung der Industrieländer für den bereits eingetretenen Klimawandel und seine Konsequenzen. Auch er plädiert für eine Doppelstrategie der Eindämmung und Zurückdrängung der Erderwärmung und von mehr internationaler Zusammenarbeit bei der Bearbeitung der Anpassungslasten. Weitgehende Gemeinsamkeit herrscht auch in Bezug auf die wichtigsten Kennziffern der wünschbaren Klimaentwicklung in der Zukunft: dass die Erderwärmung im 21. Jahrhundert auf 2° C beschränkt und dass die Treibhausgas-Emissionen weltweit bis zum Jahr 2050 um mindestens 80% reduziert werden müssen und die Industrieländer hierfür eine besondere Verantwortung zu übernehmen haben. In diesem Sinne plädieren die HDR-Autoren für einen Mix aus CO2-Besteuerung, besserer Regulierung von Energieverbrauch und -produktion und internationaler Zusammenarbeit zur Förderung eines umweltfreundlicheren Technologietransfers. In diesem Zusammenhang wird die Schaffung eines Globalen Klimaschutzfonds („Climate Change Mitigation Facility – CCMF) vorgeschlagen, der jährlich 25-50 Mrd. Dollar bereitstellen und vornehmlich aus dem Norden finanziert werden soll.
Doch bei aller Anerkennung der besonderen Betroffenheit der Armen vom Klimawandel und der besonderen Verantwortung der Reichen für die Lösung der Klimakrise bleibt der Human Development Report einer nationalstaatlichen Perspektive verhaftet, die das Problem der innergesellschaftlichen Einkommensungleichheit ausspart. Gerade hier jedoch liegt die besondere Stärke des GDR-Ansatzes. Indem er das Recht auf Entwicklung nicht auf Nationen, sondern auf Menschen bezieht, bricht er nicht nur mit einem auch in der Klimapolitik weit verbreiteten Tabu. Würde dies allgemein anerkannt, wären die praktischen Konsequenzen erheblich. Nicht zuletzt könnten sich die Verhandlungsführer des Südens nicht mehr auf das Recht auf Entwicklung berufen, um die eigenen Eliten vor der Übernahme klimapolitischer Verantwortung zu schützen. Umgekehrt würde der vor allem in Washington beliebten Rede „Und was ist mit China?“ viel von ihrer Wirksamkeit genommen. Die spezifische Bedeutung des GDR-Ansatzes liegt somit nicht zuletzt darin, dass er dem stillschweigenden Zusammenspiel der Wohlhabenden in Washington, Shanghai, Neu Delhi oder wo auch immer die Grundlage entzieht und damit wesentliche Hindernisse beiseite räumt, die klimapolitischen Fortschritten immer noch im Wege stehen.
Die Zusammenfassung des Frameworks ist auch als Hintergrund-Ausgabe des Informationsbriefs Weltwirtschaft & Entwicklung erschienen.
| The Greenhouse Development Rights Framework - Entwicklungsgerechtigkeit im Klimaregime |
|
| Herausgeber/in | Heinrich-Böll-Stiftung, Christian Aid, EcoEquity, Stockholm Environment Institute |
| Erscheinungsort | Berlin |
| Erscheinungsdatum | Januar 2008 |
| Seiten | 116 |
| ISBN | 978-3-927760-71-4 |
| Bereitstellungs- pauschale |
kostenlos |






