Artenvielfalt in Gefahr

Der Schutz der Biodiversität ist ein bislang unerfülltes Versprechen

15. April 2008
Von Barbara Unmüßig
Von Barbara Unmüßig

Schätzungsweise fünf Millionen Tier- und Pflanzenarten gibt es mindestens auf unserem Globus – eine faszinierende Vielfalt. Doch der Artenverlust und die Zerstörung der Ökosysteme schreiten schnell voran. Der Rückgang der Biodiversität ist neben dem Klimawandel das zweite große Thema der globalen Umweltkrise.

Im Mai findet in Bonn das nächste Treffen der Vertragsstaaten der Konvention über biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) statt. Deutschland übernimmt dann für mehr als zwei Jahre die Präsidentschaft der Konvention. Für das federführende Umweltministerium ist das eine Chance zur politischen Gestaltung – und die muss es nutzen, um wichtige Versprechen der Konvention endlich zu erfüllen.

Eines davon betrifft internationale Schutzgebiete. Sie gelten als wirksames Mittel, den Schwund ganzer Ökosysteme zu bremsen – vor allem, wenn die lokale Bevölkerung in Schutzmaßnahmen einbezogen wird. Vor vier Jahren beschlossen die CBD-Vertragsstaaten, bis 2010 ein globales Netz solcher geschützter Räume zu schaffen und bis 2012 rund 40 Prozent der Ozeane als Schutzgebiete auszuweisen. Doch die Staaten wollen sich bis heute dazu nicht verbindlich verpflichten, sondern verstehen das Programm allenfalls als freiwilligen Auftrag.

Außerdem fehlen die notwendigen Finanzmittel. Insgesamt wären jährlich rund 30 Milliarden Euro für Schutzprogramme erforderlich. Aus öffentlichen und privaten Quellen kommen bislang aber lediglich 7 bis 10 Milliarden Euro zusammen. Gefordert wäre zum Beispiel ein Sofortprogramm zum Schutz der verbliebenen Urwälder. Die Entwicklungsländer müssten für den Verzicht auf Abholzung entschädigt werden, und dafür müssten in erster Linie Industrieländer aufkommen. Die Mittel dafür können aber nicht allein aus den Etats für Entwicklungshilfe aufgebracht werden. Nötig sind deshalb innovative Finanzierungsinstrumente wie zweckgebundene Abgaben und Steuern oder Erlöse aus der Versteigerung von Emissionszertifikaten. Leider wird der Gastgeber Deutschland hier kaum Impulse setzen – die Bundesregierung ist in dieser Diskussion in den vergangenen Jahren international eher als Bremserin aufgetreten.

Die Konvention über Biodiversität will auch die genetische Vielfalt auf unserem Planeten schützen. Sie enthält außerdem Regelungen, die eine gerechte Verteilung der Gewinne möglich machen sollen, die aus der Nutzung genetischer Ressourcen – zum Beispiel von Arzneipflanzen – entstehen. Dieses Thema wird in Bonn für erheblichen Zündstoff sorgen. Denn auch dieses Versprechen ist 16 Jahre nach Inkrafttreten der Konvention noch lange nicht verwirklicht.

Erfreulicherweise hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, bei der Konferenz im Mai die Weichen für ein völkerrechtsverbindliches Protokoll zu stellen, das Mindeststandards für Ausgleichsregelungen festhalten und das bis spätestens 2010 verabschiedet werden soll. Allerdings blockieren einige Industriestaaten wie Kanada, Australien, Neuseeland und Japan die Verhandlungen seit Jahren. Sie fürchten, dass eine völkerrechtliche Regelung den kostenlosen Zugang zu genetischen Ressourcen einschränken und ein gerechter Vorteilsausgleich dem Schutz von wirtschaftlichem Eigentum und von Patenten widersprechen könnte.

Längst gelten genetische Ressourcen als die wichtigsten strategischen Rohstoffe des 21. Jahrhunderts. Dass die Verfügbarkeit genetischer Codes und die Nutzungsrechte daran politisch heiß umstritten sind, ist kein Wunder. Es geht um Geschäfte von Milliarden Dollar. Ein einziger Wirkstoff aus einer tropischen Pflanze kann einer Pharma-, Agrar- oder Kosmetikfirma Millionengewinne bringen. Gegenwärtig gehen die Herkunftsländer – in der Regel in tropischen Regionen – und ihre Bevölkerung meistens leer aus. Dabei ist das Wissen um die pflanzlichen Wirkstoffe in diesen Ländern oft Jahrhunderte alt. Die Firmen der reichen Länder profitieren von diesem Erfahrungsschatz, ohne dafür zu bezahlen. In Bonn müssen die CBD-Vertragsstaaten Schritte unternehmen, diese Ungerechtigkeit endlich abzustellen.


Barbara Unmüßig ist Mitglied des Vorstands der Heinrich-Böll-Stiftung in Berlin.
Der Artikel ist erschienen in welt-sichten, Ausgabe 4/2008, S. 11.

Barbara Unmüßig

Barbara Unmüßig ist Vorstand der Heinrich-Böll-Stiftung. Sie hat zahlreiche Zeitschriften- und Buchbeiträge zu Fragen der internationalen Finanz- und Handelsbeziehungen, der internationalen Umweltpolitik und der Geschlechterpolitik veröffentlicht.