Nach Sichtung der Akte und Rücksprache mit Daniel Cohn-Bendit wurde der Sperrvermerk für die im Archiv Grünes Gedächtnis vorhandenen Dokumente zur Kontroverse um das Buch „Le Grand Bazar“ (1975) aufgehoben.
Zur Vorgeschichte: Bei der Auflösung des Frankfurter Büros von Dany Cohn-Bendit im Jahr 2001 wurden die Akten in das Archiv Grünes Gedächtnis gegeben. Darunter war auch eine Dokumentensammlung, die unter anderem Unterlagen zur Debatte um die strittigen Äußerungen aus dem Buch „Le Grand Bazar“ enthielt. Diese Akte wurde von der damaligen Mitarbeiterin Cohn-Bendits mit einem Hinweis auf den privaten Charakter von darin enthaltenen Schreiben versehen. Dementsprechend erhielt sie einen Sperrvermerk. Das gilt auch für weitere Akten, die persönliche Unterlagen und Korrespondenz Dritter enthalten. Diese Praxis entspricht der Rechtslage. Dies wurde vom Leiter des Archivs auch Journalistinnen und Journalisten gegenüber mitgeteilt.
Daniel Cohn-Bendit hat mittlerweile erklärt, dass er mit einer Freigabe der einschlägigen Unterlagen einverstanden ist. Nachdem eine Prüfung durch den Leiter des Archivs ergab, dass keine Datenschutzrechte Dritter tangiert sind, haben wir uns entschieden, die Dokumente zum Komplex „Le Grand Bazar“ zur Einsicht freizugeben.
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