Schriften zu Wirtschaft und Soziales, Band 7

Zukunft der sozialen Sicherungssysteme: Wege in eine inklusive Arbeitsgesellschaft

1. September 2011
Ute Brümmer, Andrea Fischer, Frank Nullmeier, Dieter Rulff, Wolfgang Schroeder und Helmut Wiesenthal

Vorwort

Ralf Fücks, Vorstand der Heinrich-Böll-Stiftung
Ute Brümmer, Referentin für Wirtschaft und Soziales

Die Zukunft der sozialen Sicherungssysteme im Spannungsfeld wirtschaftlicher, demographischer und klimapolitischer Entwicklungen ist das Generalthema des vorliegenden Berichts. Dem liegt die These zugrunde, dass der Status quo nicht einfach in die Zukunft fortgeschrieben werden kann, wenn sich die Rahmenbedingungen entscheidend verändern. Wer die soziale Demokratie zukunftsfest machen will, muss die Institutionen und Strategien der sozialen Inklusion neuausrichten.

«Unser Anliegen ist es, das Augenmerk auf mittel- und langfristig akut werdende Probleme der Arbeitsmarkt und Sozialpolitik zu lenken. Denn stärker als jemals zuvor geraten die Strukturen der Wirtschaft und das Beschäftigungssystem in den kommenden Jahren unter Anpassungsdruck, während gleichzeitig der finanzpolitische Spielraum der staatlichen Steuerung durch den wachsenden Budgetanteil des Schuldendienstes aufgezehrt wird,» stellen die Mitglieder der Kommission «Soziale Innovationen» der Heinrich-Böll-Stiftung in ihrem ersten Bericht fest.

Die Empfehlungen konzentrieren sich auf die Arbeitsmarktpolitik und hier insbesondere auf die Beschäftigungschancen von benachteiligten Gruppen. Wir folgen damit der begründeten Annahme, dass soziale Teilhabe auch in Zukunft vor allem über Erwerbsarbeit ermöglicht wird. Das Papier gibt Antworten auf die sich öffnende Schere zwischen Arbeitskraftnachfrage und Arbeitskräfteangebot. Dabei geht es nicht nur um quantitative Größen, sondern mindestens so sehr um die künftige Qualität von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt. Der forcierte wirtschaftliche Strukturwandel soll arbeitsmarktpolitisch begleitet werden, um Innovationsfähigkeit und Wertschöpfungspotential freizusetzen und gleichzeitig größtmögliche gesellschaftliche Teilhabe und Inklusion zu erreichen.

Die Empfehlungen rücken deshalb das Ziel in den Mittelpunkt, allen Erwerbsfähigen gesellschaftliche Teilhabe auf drei Ebenen zu ermöglichen: als Fähigkeit und Gelegenheit zur ökonomischen Existenzsicherung, in Gestalt der Zugehörigkeit zu sozialen Beziehungsnetzen und als reale Chance zur persönlichen Entfaltung durch Qualifizierung und beruflichen Aufstieg. Dieses Papier ist empirisch fundiert, erschöpft sich aber nicht in Zahlen und Daten, sondern stellt Zusammenhänge her und entwickelt politische Handlungsempfehlungen. Auch wenn sich die Autoren zunächst auf die Arbeitsmarktpolitik beschränken mussten, ist weiteres zu Sozialpolitik zu erwarten. Wir freuen uns darauf.

Unser Dank gilt dem Koordinator der Kommission, Helmut Wiesenthal, sowie seinen Mitautorinnen und -autoren Wolfgang Schroeder, Frank Nullmeier, Dieter Rulff, Andrea Fischer und Birgit Pfau-Effinger (bis September 2010). Wir hoffen, dass die Vorschläge für eine inklusive Arbeitsmarktpolitik die Aufmerksamkeit finden, die sie verdienen, und wünschen eine anregende Lektüre.


Zukunft der sozialen Sicherungssysteme: Wege in eine inklusive Arbeitsgesellschaft
   
Herausgeber/in Heinrich-Böll-Stiftung
Erscheinungsort Berlin
Erscheinungsdatum September 2011
Seiten 60
ISBN 978-3-86928-058-5
Bereitstellungs-
pauschale
kostenlos


Inhaltsverzeichnis

  • Vorwort
  • Zusammenfassung
  • Einleitung

Diagnosen

  • Die aktuelle Arbeitsmarktsituation in Deutschland
  • Rahmenbedingungen für eine künftige Beschäftigungs- und Sozialpolitik

Prinzipien

  • Orientierungslinien

Empfehlungen

  • Einheitliche Rahmenbedingungen für alle Beschäftigten
  • Soziale Integration als öffentliche Aufgabe
  • Bildungspolitische Innovationen
  • Resümee

Mitglieder der Kommission „Sozialpolitische Innovationen“

Zusammenfassung

Die Kommission «Sozialpolitische Innovationen» hatte sich zum Ziel gesetzt, den mittel- und längerfristigen Reformbedarf in zentralen Bereichen der sozialstaatlichen Regulation in knappen, um Politikempfehlungen ergänzten Analysen darzustellen. Dieser hier nun vorgelegte Bericht beschäftigt sich mit dem deutschen Arbeitsmarkt – und zwar im Hinblick auf die Wirkungen der bis in die Gegenwart umstrittenen Agenda 2010, die exorbitante Zunahme atypischer Beschäftigungsverhältnisse und die Problematik des sozialstaatlichen Umgangs mit Beziehern der SGB-II-Grundsicherung, die keine Aussicht auf (Wieder-)Eingliederung in den Ersten Arbeitsmarkt haben.

In einer Bestandsaufnahme des deutschen Arbeitsmarktes am Ende des Jahres 2010 wird die im Vergleich zur Jahrtausendwende durchaus positive Bilanz der letzten Arbeitsmarktreformen gewürdigt. Allerdings fallen selbst wohlwollenden Beobachtern bei genauerem Hinsehen zwei gravierende Probleme auf. Zum einen haben die atypischen Beschäftigungsformen, die inzwischen einen Anteil von 37 Prozent erlangt haben, zu einer sozial- und arbeitsmarktpolitisch höchst nachteiligen Verfestigung von sehr ungleichen Entlohnungs‑, Sicherheits- und Chancenstrukturen am Arbeitsmarkt geführt. Damit bleiben der Mehrzahl der Betroffenen sowohl die Chance zur Erzielung eines existenzsichernden Einkommens als auch Optionen der persönlichen Qualifizierung und des beruflichen Aufstiegs vorenthalten. Zum anderen hat die allgemeine Arbeitsmarktsituation mittlerweile einen Gestaltwandel erfahren, in welchem die jahrzehntelange Phase eines «Überflusses» an Arbeitskraft zu Ende gegangen ist und der Phase einer schleichenden Verknappung qualifizierter Arbeitskräfte Platz gemacht hat. Wenngleich das über längere Zeit von Arbeitgeberseite beklagte Defizit an Flexibilität und Differenzierung überwunden scheint, ist der Arbeitsmarkt nach wie vor von deutlicher Segmentierung und mangelnder Durchlässigkeit betroffen, die die Überwindung von Knappheitslagen behindern.

Eine zukunftsgerichtete Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik muss außer den vorgenannten Besonderheiten der aktuellen Situation vier weitere Trends in Rechnung stellen. Diese unterstreichen die Notwendigkeit eines Kurswechsels in der Arbeitsmarktregulation, da sie auf einen beschleunigten Strukturwandel der Wirtschaft und des Beschäftigungssystems hinwirken. Es handelt sich:

  1. um das durch den Aufstieg der neuen Industrieländer beschleunigte Wachstum der Weltwirtschaft,
  2. um das im Zuge des demografischen Wandels steigende Durchschnittsalter der Bevölkerung,
  3. um den Umbau der Produktions- und Verbrauchsstrukturen zu Gunsten einer Verringerung der CO2-Emissionen sowie
  4. um den kontinuierlichen Wandel von der Industrie- zur wissensbasierten Dienstleistungsgesellschaft.

Verstärkt durch diese Trends bildet sich ein gravierendes Missverhältnis zwischen den quantitativen und qualitativen Parametern der Arbeitskraftnachfrage auf der einen und dem in tradierten Bildungsgängen und Segmentationslinien gefangenen Arbeitskräfteangebot auf der anderen Seite aus. In der Folge dürfte es nicht nur zu einer Verringerung des Wertschöpfungspotentials der Volkswirtschaft und einem Verlust von Innovationsfähigkeit kommen, sondern auch vermehrt zu Phänomenen der gesellschaftlichen Desintegration, wenn weiterhin einem Drittel der Erwerbsbevölkerung die Chance auf umfassende gesellschaftliche Teilhabe vorenthalten bleibt.

Die im Bericht präsentierten Empfehlungen rücken deshalb das Ziel und die Aufgabe in den Mittelpunkt, allen Erwerbsfähigen die gesellschaftliche Teilhabe auf den drei Ebenen sozialer Inklusion zu ermöglichen: als Fähigkeit und Gelegenheit zur ökonomischen Existenzsicherung, in Gestalt des Zugangs zu bzw. der Mitgliedschaft in sozialen Beziehungsnetzen und als reale Chance zur persönlichen Entwicklung durch Qualifizierung und beruflichen Aufstieg. Die Gesamtheit dieser Bedingungen gesellschaftlicher Inklusion bleibt im Rahmen der Integrationshilfen des SGB-II – vor allem zum Nachteil von Langzeitarbeitslosen, Schulabbrechern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund – unerfüllt.

Als notwendige und fiskalpolitisch verantwortbare Maßnahmen werden im Teil III des Berichts empfohlen:

  1. die umfassende (Re-)Normalisierung der atypischen Beschäftigungsformen durch Aufhebung der verschiedenen Sonderregelungen und Sondertatbestände zu Gunsten eines einheitlichen Konzepts der abgabenpflichtigen Beschäftigung, und
  2. der Ausbau existierender Förderprogramme zu einem Sektor der öffentlichen Beschäftigung, der allen Personen, die keinen Zugang zum Ersten Arbeitsmarkt finden, die Chance der gesellschaftlichen Inklusion auf den drei oben genannten Ebenen gewährt: in ökonomischer, persönlichkeitsbezogener und sozialer Hinsicht. Insofern zielt die Einrichtung entsprechender Förderarbeitsplätze nicht in erster Linie auf die Verringerung eines Ungleichgewichts am Arbeitsmarkt, sondern begründet einen sozialen Arbeitsmarkt mit der Funktion, in gemeinschaftlichen Arbeitszusammenhängen Fortschritte hinsichtlich Bildung, Weiterbildung, Persönlichkeitsentwicklung und Sozialkompetenz zu ermöglichen. Weitere, kursorisch bleibende Empfehlungen
  3. betreffen Grundlinien der Reform des Bildungssystems im Hinblick auf die breite Vermittlung von kognitiv-analytischen Kompetenzen, die zur Übernahme von Tätigkeiten auf unterschiedlichen Qualifikationsniveaus befähigen. Entsprechende Reformen sind eine Grundvoraussetzung zur Bearbeitung der Angebotslücke am Arbeitsmarkt.

Reaktionen (2)

1_ Equal Pay plus10
1. September 2011, 17:49 Uhr

Arbeitsplätze für alle, sind durch den Rationalisierungs und Automatisierungswahn der Industrie und Wirtschaft bedingt durch den Druck der Globalisierung und der durch die kapitalmärkte ausgelöste Zwang ständig positive Meldungen verbreiten zu müssen, nicht mehr verfügbar.
Die Sozialsystem alter Prägung funktionieren nicht mehr und decken das eigentliche Problem nicht im geringsten.
Nur durch ein BGE, von ca1000€, ein Mindestlöhne nicht unter 11€ und die absolute Neuregulierung der Leiharbeit, kann der Großflächige Verarmung entgegnen.
Wer heute Rente mit 69 +X propagiert, muss auch erklären können, wie Menschen über fünfzig bis zum Renteneintritt, Ihr leben bestreiten sollen. - Mit einem. immer noch Verfassungswidrigen Hartz4, geht das bestimmt nicht.

2_ Dirk
9. September 2011, 09:34 Uhr

Hinzuverdienst bei ALG-II-Bezug soll sich nicht mehr lohnen, so die Kommission. Hinzuverdienste sollen komplett angerechnet werden (siehe S. 41). Dafür soll es zwar nicht workfare, aber educationfare geben: Alle ALG II-Beziehenden müssen (!!!) sich, nach den Vorstellungen der Kommission, weiterbilden. Wenn nicht, wird ALG II gekürzt.
Die finanzielle Armutsfalle, die durch bedürftigkeitsgeprüfte Systeme unvermeidlich, besonders wenn zudem jegliche Hinzuverdienstmöglichkeiten fehlen, automatisch entstehen, werden einfach nicht diskutiert, als ob sie nicht existieren würden. Der Mindestlohn ist sicher wichtig, aber der reicht nur gerade so (für die Altersversorgung allerdings auch nicht), wenn die Menschen vollzeitbeschäftigt sind. Von der verbreiteten Realität Teilzeitarbeit, die bei Familien vielleicht ja auch gar nicht das schlechteste Modell ist, taucht bei den Empfehlungen auch nichts auf.
Mir scheint hier wird eine sozialdemokratische Idealwelt erträumt, die es so leider nicht gibt.


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