Anwaltstätigkeit von Jurij Schmidt

16. Oktober 2008
Jurij Schmidt übernimmt seit Ende der achtziger Jahre viele Prozesse mit einem politischen Hintergrund.

1988/89 verteidigte er auf Bitte von Andrej Sacharow Arkadi Manutscharow, einen der armenischen Führer in Bergkarabach. 1991 verteidigte er auf Bitte von Sergej Kowaljow den Chef der Südossetischen Republik, Tores Kulumbekow, vor dem damals noch sowjetischen Obersten Gerichtshof Georgiens. 1992/93 vertrat er den bekannten Journalisten und Oppositionellen Abdumannob Pulatow vor dem Obersten Gerichtshof Usbekistans. 1996/97 übernahm er in Tallin das Mandat von A. Miroschnitschenko, eines russischstämmigen ehemaligen Offiziers der Sowjetischen Armee, den die estnsichen Behörden unrechtmäßig ausweisen wollten. Nach der Ermordung der Dumaabgeordneten Galina Starowoitowa setzte er sich im Auftrag der Familie erfolgreich für den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Ermordeten ein.

Freispruch Alexander Nikitins vom Vorwurf der Spionage

In der Russischen Föderation ist es in den vergangenen Jahren zu einer Reihe von Gerichtsprozessen gekommen, in denen Journalisten, Wissenschaftler, Umweltschützer und Diplomaten wegen Landesverrat, Spionage, und Offenbaren von Staatsgeheimnissen angeklagt wurden. Zu dieser als „Spionomanie“ bezeichneten Serie gehört der Prozess gegen Alexander Nikitin, der großes internationales Aufsehen erregte.

Im Februar 1996 übernahm Schmidt das Mandat des Marinekapitäns der Reserve Alexander Nikitin, der wegen Zusammenarbeit mit der norwegischen Umweltorganisation Bellona wegen Spionage angeklagt worden war. Nach seiner ursprünglichen Ablehnung durch den FSB konnte Schmidt im März 1997 vor dem Verfassungsgericht erreichen, dass er an Stelle eines vom FSB abgesegneten Pflichtverteidigers seinen Mandaten tatsächlich vor Gericht vertreten konnte. Dies und der Freispruch Nikitins vom Vorwurf der Spionage 1999/2000 stellten eine neue Qualität in der Rechtssprechung der Russischen Föderation dar. Zu diesem Fall veröffentlichte Schmidt den zweiten Band des Buches „Der Fall Nikitin. Die Strategie eines Sieges“, sowie 2003 in Zusammenarbeit mit der Stiftung zur Verteidigung der Glasnost den Sammelband „Fall Nr. 11 [Nikitin] – Der Gegenzug“.

Nikitin hatte für einen Bericht der norwegischen Umweltstiftung Bellona zur Russischen Nordmeerflotte einen Beitrag über Unfälle auf Atom-U-Booten geschrieben. Neben dem Freispruch für Nikitin, der im öffentlichen Bewusstsein als erster Freispruch in einem Spionagefall verankert ist, besteht die generelle Bedeutung des Falles darin, dass Schmidt es vor Gericht durchsetzen konnte, als Verteidiger zugelassen zu werden, ohne vom Inlandsgeheimdienst FSB den obligatorischen „Persilschein“ ausgestellt zu bekommen. Bis dahin wurden zu Verfahren mit Geheimdienstbeteiligung nur Verteidiger zugelassen, die vom FSB genehmigt worden waren. Von ebenso großer Bedeutung ist der Erfolg von Niktin und Schmidt, dass der geheime Befehl Nr. 055 des Verteidigungsministers für unwirksam erklärt wurde. Dieser hatte festgelegt, welche Informationen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums der Geheimhaltung unterliegen, und bildete die rechtliche Grundlage für die Anklage gegen Nikitin.

Jurij Schmidt über die Spionomanie

„Erst im Jahre 1995 kamen die „Organe“ [lies: die Staatssicherheit] wieder auf die Beine und begannen, ihren Kampf gegen „Feinde“ zu aktivieren. Gerade zu jener Zeit erhielten sie ihren heutigen Namen (FSB), und der früher ausgegliederte Ermittlungsdienst wurde ihnen wieder unterstellt. Sie glaubten nun dringend etwas unternehmen zu müssen, um die eigene Nützlichkeit unter Beweis zu stellen. Das Volk hatte sich ja in den paar Jahren der Demokratie völlig gehen lassen – insbesondere Journalisten, Menschenrechtler, Umweltschützer und Wissenschaftler. [...] Diese ganze Manie der Geheimhaltung ist völlig unverständlich. Welches Geheimnis soll vor wem geschützt werden – in Fällen, in denen diese Information bereits weitergegeben und sogar veröffentlicht wurde? Es ist ganz eindeutig, dass sie nicht vor „äußeren Feinden“ geheim gehalten werden soll, sondern – wie in alten Zeiten – vor den eigenen Bürgern.“
Aus einem Beitrag von Jurij Schmidt auf der Konferenz „Der KGB gestern, heute und morgen“ am 22./23. November 2002, veröffentlicht im Bulletin „Top Secret“ der Moskauer Helsinki-Gruppe (Nr. 3, 2003).

Der Fall Pasko

1997 wurde der Militärjournalist Grigorij Pasko verhaftet und später wegen Landesverrat und Spionage angeklagt, weil er einem japanischen Fernsehsender Materialien zur Umweltverschmutzung durch russische Militärabfälle überlassen hatte. 1999 wurde er von einem Militärgericht wegen Überschreitung der Dienstbefugnisse zu drei Jahren Lagerhaft verurteilt. Das Urteil wurde vom Militärkollegium des Obersten Gerichtes aufgehoben und an die erste Instanz zurückverwiesen. Diese verurteilte Pasko im Jahre 2001 wegen Spionage zu vier Jahren strenger Lagerhaft. Jurij Schmidt beriet die Verteidigung und arbeitete als Experte für das „Komitee zur Unterstützung von Grigorij Pasko“.

Staatsgeheimnisse und Medienfreiheit

2003 übernahm er erfolgreich die Verteidigung im Prozess gegen Konstantin Sterledew und Konstantin Bacharew, zwei Journalisten der Zeitung Swesda in Perm, die wegen Offenbarens von Staatsgeheimnissen angeklagt worden waren, weil sie über einen Drogenhändler berichteten, der von Ermittlungsbehörden als dubioser V-Mann angeworben worden war. Die beiden Journalisten wurden in beiden Instanzen freigesprochen.

Jurij Schmidt über den Fall Sterledew und Bacharew

„Der Fall Bacharew und Sterledew ist deshalb einmalig, weil die beiden Journalisten, ohne dass ihnen per Gesetz ein Staatsgeheimnis anvertraut gewesen wäre, wegen Offenbaren eines Staatsgeheimnisses in einer Zeitungspublikation strafrechtlich belangt wurden.“
(Aus einem Interview in der Zeitung „Nowaja Gaseta“ vom 3.10.2003)

Vorsicht – Religion!

2004 wurden Jurij Samodurow, der Leiter des Sacharow-Zentrums in Moskau, Ljudmila Wassilowskaja, die Kuratorin des Zentrums und die Künstlerin Anna Michaltschuk wegen „Anstachelung zu religiösem Hass“ angeklagt, weil sie die Kunstausstellung „Vorsicht – Religion!“ organisiert hatte. Jurij Schmidt übernahm die Verteidigung von Jurij Samodurow.   In erster Instanz wurden Samodurow und Wassilowskaja zu einer Geldstrafe von 100 tausend Rubel verurteilt. Das Urteil wurde im Berufungsverfahren bestätigt. Ende 2005 reichte die Verteidigung hiergegen Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein.

Jurij Schmidt über den Fall Samodurow

„Dies ist ein völlig unglaublicher und haarsträubender Fall aus dem finstersten Mittelalter.“
(Aus einer Vorlesung im Moskauer Klub ‚Bilingua’ am 27. Mai 2004)

„Die präzedentiale Bedeutung [des kommenden Urteils] ist heute noch nicht genau abzuschätzen. Wenn ich mich nicht täusche, ist dies in den 40 Jahren seit den Verfahren gegen Daniel und Sinjawski der einzige Prozess in Russland, bei dem jemand wegen des „kriminellen“ Inhalts eines Kunstwerkes vor Gericht steht.
Wenn es zu einer Verurteilung kommt, dann können wir sagen, dass eine neue Inquisition etabliert wurde. Das Strafverfahren wird von der Russisch-Orthodoxen Kirche vorangetrieben, von deren schärfsten Falken, die anscheinend hinreichend Einfluss haben. Dies würde bedeuten, dass wir die Freiheit des künstlerischen Ausdrucks, Meinungsfreiheit und die Freiheit der Überzeugung hätten, die Propagierung von Atheismus jedoch – entgegen der Verfassung – verboten wäre. Unser Staat läuft daher Gefahr, sich aus einem weltlichen in einen klerikalen und theokratischen zu verwandeln.“
(In der Zeitung „Moskowskije Nowosti“ (Nr. 9 vom 04.03.2005)

Die Verteidigung von Michail Chodorkowski

2004 gehörte Jurij Schmidt zu den Anwälten von Michail Chodorkowski. Kein anderes Gerichtsverfahren im postsowjetischen Russland hat im Lande selbst wie auch international für mehr Aufsehen gesorgt. Michail Chodorkowskij, Kopf und Großaktionär des Firmenimperiums um den Ölkonzern JuKOS wurde – wie sein Partner Platon Lebedew - wegen gemeinschaftlicher Steuerhinterziehung und Betruges angeklagt. Chodorkowskij wurde zu acht Jahren Freiheitsentzug in einer allgemeinen Strafkolonie verurteilt, die er jetzt in Krasnokamensk, im fernen Osten der Russischen Föderation abbüßt. Die Steuerforderungen gegen den Konzern wurden rigoros vollstreckt, so dass dieser praktisch zerschlagen ist. Der Prozess warf die Frage auf, wieweit hinter dem Vorgehen der Justiz die Abrechnung der Kremlführung mit einem potentiellen politischen Gegenspieler, der Versuch persönlicher Bereicherung und die Tendenz zur Renationalisierung strategischer Wirtschaftszweige steht. Neben diesen offensichtlichen politischen Implikationen stellt der Fall nicht zuletzt auch die Entwicklung des Rechtsstaates in Russland auf den Prüfstand.

Jurij Schmidt über den Fall Chodorkowskij

„Ich halte Chodorkowskij strafrechtlich gesehen für absolut unschuldig. [...] Das Verfahren gegen ihn ist eindeutig ein politischer Prozess.“
(Aus einer Vorlesung im Moskauer Klub Bilingua am 27. Mai 2004)

„Der Fall Chodorkowskij [...] ist in seiner Dimension nicht vergleichbar. Er ist einmalig, und er ist nicht nur rechtssetzend, sondern auch schicksalhaft für unser ganzes Land. Davon, wie der Fall ausgehen wird, hängt die weitere Entwicklung Russlands ab.“
(Aus einem Intwerview in der Zeitung „Moskowskije Nowosti“ (Nr. 14, 16. 04. 2004)

„Unsere Gerichte waren zu allen Zeiten vom Staat abhängig, von seiner politischen Führung. Zu Sowjetzeiten war diese Abhängigkeit absolut, und die Anwälte existierten nur als ein erzwungenes Zugeständnis an die öffentliche Meinung des „verfaulenden“ Westens. Nach einigen Jahren der Versuche, eine unabhängige Judikative aufzubauen, kehren wir derzeit zum Ausgangspunkt zurück. Und zwar in recht hohem Tempo. [...] Im Land der Reußen hat man die Reichen noch nie gemocht. Und bei der geschickt lancierten These „solch ein Vermögen kann der nicht auf ehrliche Weise erworben haben“ war die Reaktion der Gesellschaft unschwer vorherzusehen.“
(aus einem Interview der Zeitung „Komsomolskaja Prawda“ vom 3. August 2005)

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