ABSTRACT
Die Menschenrechtssysteme in den EU-Beitrittsländern und ihre Vereinbarkeit mit den Menschenrechtsklauseln der Kopenhagener Kriterien
Desislava Koleva, Universität Hamburg
Das Objekt der vorliegenden Doktorarbeit ist das politische Teil der sog. Kopenhagener Kriterien zum Beitritt zu der Europäischen Union (EU). Die Kriterien gelten als entscheidende Voraussetzung, die alle Beitrittsländer erfüllen sollen, sind allerdings sehr vage formuliert.Es stellt sich daher als Aufgabe, den Inhalt der politischen Kopenhagener Kriterien zu konkretisieren und ihre einheitliche Anwendung zu ermöglichen. Die Kriterien können nur Standards zum Schutz der Menschenrechte umfassen, die in der EU bzw. ihre Mitgliedsstaaten selbst gelten. Diese Standards sollen identifiziert werden und ihr konkreter Inhalt soll geklärt werden. Sie werden sich aus den Verfassungen der Mitgliedsstaaten und ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen – vorwiegend Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), aber auch UN-Pakte und Konventionen – ergeben.
Das Ergebnis der Arbeit soll ein Katalog der Standards hergestellt werden, welche ein Staat erfüllen soll, um die Beitrittsvoraussetzungen der EU zu genügen. Es wird dadurch eine „Anweisung“ zur Handhabung der politischen Kopenhagener Kriterien entstehen, auf die bei den Verhandlungen mit zukünftigen Beitrittsstaaten zurückzugreifen ist.

