Im Gegensatz zu den Konzepten zum Grundeinkommen sind die Ansätze, wie eine armutsfeste, Existenz sichernde bedarfsorientierte Grundsicherung ausgestaltet werden könnte, weniger prägnant als Modelle formuliert. Dies mag vor allem daran liegen, dass die bedarfsorientierte Grundsicherung keinen Systemwechsel verlangt wie das Grundeinkommen, sondern eher eine Weiterentwicklung des bestehenden Sozialsystems darstellt. Insofern werden die Leitgedanken der heutigen Grundsicherung – Leistung, Einsatzbereitschaft und soziale wie bürokratische Kontrolle der individuellen Lebenslage – nicht hinterfragt. Im Gegensatz zum bedingungslosen Grundeinkommen, dessen ideelle Grundlage die Anerkennung menschlicher Würde und der Respekt vor individuellen Lebensentwürfen sind, muss bei bedarfsorientierten Ansätze erst ein Nachweis der sozialen Lage erbracht werden – es findet also eine staatliche Kontrolle des Privatlebens statt. Der emanzipatorische Anspruch des Grundeinkommens als Gegensatz zum staatlichen „Fordern und Fördern“ der Grundsicherung ist der wesentliche ideelle Unterschied beider Konzepte.
Daher ist einer der zentralen Ausgangspunkte für die Entwicklung von Grundsicherungskonzepten oft die detaillierte Kritik an der derzeitigen Grundsicherung für Arbeitssuchende, bekannt unter dem Begriff der Hartz-Reformen. Um deutlich zu machen, an welchen Prämissen und Änderungsvorschlägen sich die Ideen einer bedarfsorientierten Grundsicherung ausrichten, sollen hier einige Teile dieser Debatte kurz vorgestellt werden.
- Das Bürgergeld-Konzept der FDP schließt deutlich an die aktuelle Hartz IV-Praxis an und ist weder libertär noch ansatzweise emanzipatorisch ausgerichtet.
- Die Grüne (bedarfsorientierte) Grundsicherung hingegen basiert auf der deutlichen Kritik am Hartz IV – System und versucht, emanzipatorische Aspekte und Empowerment-Ansätze der Grundeinkommensdebatte in das aktuelle, bedarfsorientierte System zu integrieren.
Die materielle Existenzsicherung soll demzufolge vor Armut bewahren und sanktionsfrei sein; dennoch sollen EmpfängerInnen durch positive Anreize wie z.B. ein besseres Zuverdienstsystem zu einer „Gegenleistung“ motiviert werden, wobei das Konzept vor allem auf Eigeninitiative setzt und auch ehrenamtliche Arbeit, Familienarbeit etc. anerkennt. Zur Ermittlung des Regelsatzes der bedarfsbedingten Hilfe, dessen Höhe derzeit 420€ betragen soll, wird ein transparentes Verfahren gefordert, das jährlich die Leistungshöhe an die aktuellen Lebenshaltungskosten anzupassen vermag. Weitere Maßnahmen sind die individuelle, also vom PartnerInneneinkommen unabhängige Bedarfsberechnung, die Anhebung der Regelsätze für Kinder, die Einführung einer Brücken-Existenzsicherung für bestimmte Lebenslagen, die sich v.a. aus den unsteten Erwerbsbiographien ergeben, sowie die Zuerkennung der Grundsicherung für AsylbewerberInnen an Stelle des Asylbewerberleistungsgesetzes. Besonderen Bedarfen ist je nach individueller Situation Rechnung zu tragen.
Zusätzlich sieht das Konzept eine aktive Arbeitsmarktpolitik vor, indem der Zugang zu Erwerbsarbeit gefördert, Mindestlöhne eingeführt, kleine Einkommen stärker entlastet und Zuverdienstmöglichkeiten zur Unterstützung verbessert werden sollen.
Der dritte zentrale Aspekt der Grünen Grundsicherung ist der Zugang zu öffentlichen Gütern wie Bildungs- und Betreuungsangebote, Gesundheitsprävention und Mobilität.
Auch in der Frage der Finanzierung wird deutlich, dass sich das Konzept eher am Vorhandenen orientiert, anstatt – wie das Grundeinkommen – einen „großen“ Systemwechsel anzustreben: So werden viele kleine Schritte benannt, mit denen sich die Mehrausgaben vor allem im Bereich des Ausbaus öffentlicher Güter finanzieren ließen. Die Vorschläge reichen von konkreten Ideen, Steuerschlupflöcher zu schließen, Ehegattensplitting abzuschaffen und Steuerflucht zu verringern über die Erhöhung der Einkommenssteuer bis hin zu Überlegungen, Steuereinnahmen auf kommunaler Ebene umzugestalten und eine ökologische Finanzreform mit der Verbindung ökologischer und sozialer Ziele durchzuführen.
Auf der Basis heutiger Sozialsysteme ist es leichter möglich, in das Konzept gezielt eine genderpolitische Perspektive zu integrieren und es dadurch geschlechtergerecht auszugestalten. Zur Geschlechtergerechtigkeit findet sich ein eigener, langer Absatz, der Strategien zu eigenständiger Existenzsicherung von Frauen auch auf der Basis der feministischen Kritik an Hartz IV berücksichtigt. So wird der eigenständige Rechts- und Leistungsanspruch der Individuen sowie der Abbau von Privilegien im Steuer- und Sozialversicherungssystem, die der Unterstützung des „Alleinernährermodells“ dienen, betont. Dadurch würden besonders Frauen in ihrem Anspruch auf ein eigenes, Existenz sicherndes Einkommen bzw. eine solche Rente gestärkt werden, da sie nicht mehr als „abgeleitete Wesen“ zu behandeln wären. Der eigentlich positive Ansatz, auch ehrenamtliche und familiäre Arbeit anzuerkennen, wird aber nicht hinsichtlich seiner geschlechterpolitischen Auswirkungen hinterfragt: Möglicherweise würde dies nämlich eine Stärkung traditioneller „Frauenbereiche“ bedeuten, was wiederum zu Lasten der eigenständigen Existenzsicherung von Frauen ginge.
In deutlicher Opposition zum Bedingungslosen Grundeinkommen sieht das Grundsicherungskonzept (siehe dazu auch Vergleich beider Konzepte) die (Wieder-)Einführung von individuellen Leistungen in besonderen Lebenslagen sowie von Zuschlägen für Alleinerziehende und -pflegende vor. Zu einem solchen finanziellen Nachteilsausgleich kämen erweiterte strukturelle Angebote wie z.B. eine Flexibilisierung der Betreuungszeiten für Kinder hinzu. Von solchen Maßnahmen könnten Frauen kurzfristig profitieren, ohne dass sich jedoch an traditioneller Rollenteilung etwas ändert. Weitere Reformvorschläge beziehen sich auf eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer, auf eine Ende von Lohn- und Statusdifferenzen zwischen Frauen und Männern im Beruf, auf ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft und die Einführung einer gesetzlichen Pflegezeit analog zum Konzept der Erziehungszeit.

