Ziele und Wege feministischer Netzpolitik

Der öffentliche Raum «Internet» ist für Frauen* und LGBTIQ-Menschen wesentlich risikobehafteter als für andere Gruppen. Er muss als Freiraum verteidigt und erweitert werden.

Feministischer Netzpolitik geht es im Wesentlichen um vier große Themenbereiche: den Zugang zum Internet, den Zugang zu Inhalten, das Urheberrecht und den Datenschutz. Digitale Öffentlichkeit wird mittlerweile als fünfter großer Bereich verhandelt. Jeder dieser Bereiche verlangt eine intersektionale feministische Perspektive, also eine Blickrichtung, die die Verschränkung und das Überlappen von Diskriminierungsformen aufgrund von Geschlecht, Herkunft oder Hautfarbe im Zusammenhang der neuen Technologien analysiert.

Erst wenn wir verstehen, wie sich die um Machtzuwachs bemühten Zugriffe von Wirtschaft und Staat gestalten und wie sich alltägliche Diskriminierungsstrukturen nicht nur erneuern, sondern verändern oder auch verstärken, lassen sich Strategien entwickeln, die zu deren Abbau beitragen.

Zunächst einmal ist der Zugang zum Internet ungleich verteilt. Für die soziale, wirtschaftliche und auch bildungspolitische Entwicklung jedes Einzelnen, aber auch jeder Gesellschaft, ist es wichtig, dass die Zugänge (geschlechter-)gerecht verteilt sind. Feministische Netzpolitik im Zusammenspiel mit feministischer Ökonomie kann hier leitend sein bei den Antworten, die es zu finden gilt. Weltweit nutzen 12 Prozent weniger Frauen* als Männer* das Internet.

In Deutschland herrscht zumindest in der Altersklasse 14-29 Jahre 100-prozentige Geschlechtergerechtigkeit. Entscheidend ist aber zumeist die ökonomische Situation, oft im Zusammenspiel mit Geschlecht, Herkunft und Hautfarbe.

Das Zeigen nicht normierter Frauen*körper wird reguliert, Vergewaltigungswitze nicht.

Einmal drin, geht es um den gleichen Zugang zu den Inhalten, um die Neutralität des Netzes. Zum Zugang zu Inhalten gehört auch die Möglichkeit, Inhalte und Öffentlichkeiten erstellen zu können, also bloggen, twittern, kommentieren oder tolle Fotos auf Instagram teilen zu können. Wikipedia zählt zu den wenigen Projekten, die sich aus der demokratischen Blütezeit des Internets in den neunziger und Nullerjahren in die Gegenwart retten konnten.

Ihr Ziel ist, das Wissen der Welt barrierefreier und unentgeltlich zugänglich zu machen. Doch bei allen unbestrittenen Verdiensten bleibt die Frage: Wie divers kann dieses Wissen sein, wenn es zu 90 Prozent von weißen, gut gebildeten Männern mittleren Alters zusammengeschrieben wird?

Dieser große Mangel an Vielfalt wirkt sich unter anderem auf die Community-Standards aus. Das heißt, dass beispielsweise Frauen* und ihr Wissen sehr oft anders behandelt werden als das Wissen von Männern – bewusst oder unbewusst. Sehr viel schneller werden Perspektiven von Frauen* in den Kommentarspalten in Frage gestellt und ihre Beiträge durch sexuelle Anspielungen und Geschlechterstereotype abgewertet.

Für Facebook heißt das, dass zum Beispiel das Zeigen nicht normierter Frauen*körper reguliert wird, Vergewaltigungswitze allerdings selten bis nie Sanktionen erfahren.

Das Wissen und die Möglichkeiten, eigene Daten im Internet zu schützen, sind ungleich verteilt.

Der Datenschutz ist das klassische Feld der Netzpolitik. Das Wissen und die Möglichkeiten, eigene Daten im Internet zu schützen, sind ungleich verteilt. Die Gefahren sind entlang der «Achsen der Ungleichheit» aufgeteilt.

So ist der öffentliche Raum «Internet» für Frauen*, Frauen* of Color, schwarze Frauen*, LGBTIQ-Menschen wesentlich mehr risikobehaftet als für andere Gruppen.

Hate Speech und digitale Gewalt sind nicht nur an sich Gefährdungen, sondern zusätzlich noch mit der widerrechtlichen Nutzung persönlicher Daten verbunden. Diese Ungerechtigkeit hat mittlerweile auch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) erkannt.

Digitale Gewalt als Handlungsfeld

Digitale Öffentlichkeit und Kommunikationskultur und die dort raumgreifenden Formen von Gewalt sind ein dringliches Thema, denn sie führen zum Ausschluss insbesondere von Frauen*. Das emanzipative und demokratiefördernde Potenzial des Internets ist in Gefahr. Hier kann feministische Netzpolitik helfen, Prozesse hin zu einer offenen und gewaltfreien Gesellschaft zu unterstützen.

Digitale Gewalt ist seit der Kommerzialisierung des Netzes in den neunziger Jahren ein weit verbreitetes Problem: Hate Speech, Volksverhetzung, Cybersexismus, Online-Harassment, Cyberstalking oder Doxxing. Bei aller Unterschiedlichkeit treffen sie in der Mehrzahl Frauen*, Frauen* of Color, schwarze Frauen* und LGBTIQ.

International ist das bereits durch einige Untersuchungen belegt, für Deutschland jedoch fehlen belastbare Zahlen. Das Gunda-Werner-Institut hat gemeinsam mit Civey (Online Meinungsumfragen https://civey.com) u. a. herausgefunden, dass rund 67 Prozent der Frauen* von vornherein nicht mehr an Online-Debatten teilnehmen. Und die wenigen, die es tun, ziehen sich zu zwei Dritteln wegen der vielen Hasskommentare gegen sie zurück.

Selbstregulierung wird betont, um sich nicht vom Staat das hohe Gut der Meinungsfreiheit beschneiden zu lassen.

Präsent und damit bestimmend bleiben dann patriarchale, rechtspopulistische bis rechtskonservative Stimmen. Dass Frauen* häufiger betroffen sind, lässt auch das Anzeigeverhalten vermuten. Insgesamt stellen sehr wenige Menschen Strafanzeige bei der Polizei, es sind in der Mehrzahl Frauen.

Wie also können Regulierungen entwickelt werden, die Schutz bieten, ohne die Meinungsfreiheit einzuschränken? Wie lässt sich gewaltfreie Kommunikation im Netz befördern? Wie wird sie zum Standard?

Favorisiert wurde lange Zeit das Modell der Selbstregulierung: die allseits bekannte Netiquette oder der Aufruf, in Kommentarspalten gewaltfrei Gegenpositionen zu Hass zu formulieren. Gesetzliche Eingriffe wurden mehrheitlich abgelehnt. Diese Favorisierung hat aus Sicht der Netzgemeinschaft mehrere Gründe. Zum einen hängt das Damoklesschwert der Vorratsdatenspeicherung, also ein starker Eingriff in die Privatsphäre, über fast jeder staatlichen Regulierungslösung.

Des Weiteren wird Selbstregulierung betont, um sich nicht vom Staat das hohe Gut der Meinungsfreiheit beschneiden zu lassen. Die Angst, dass staatliche Strukturen überhandnehmen, die datenhungrig sind und die Meinungsfreiheit durch Sprechverbote aka Zensur einschränken wollen, hat seine Berechtigung. Daher wird in feministischen Kontexten debattiert, wie viel staatliche Einmischung in Online-Kommunikation erfolgen soll.

Denn zum einen dominieren in unserem Rechts- und Wertesystem immer patriarchal geprägte Werte und Normen, und zum anderen hat Deutschland ein Problem mit institutionellem Rassismus. Gleichzeitig droht mit dem Ruf nach mehr rechtlicher Regulierung auch die Gefahr der Installation zunehmender Überwachungsstrukturen. Die strittige Frage nach dem Sinn und der Wirksamkeit von (staatlichen) Strafen ist bisher unbeantwortet.

Doch ein Blick auf ein aktuell viel diskutiertes Beispiel staatlicher Regulierung kann helfen, eine feministische Position zu finden: das Netzwerkdurchsetzungsgesetz.

Das NetzDG – ein erster Schritt

Seit dem 1.1.2018 vollständig in Kraft, verpflichtet es soziale Netzwerke wie zum Beispiel Facebook, «offensichtlich strafbare Inhalte» innerhalb von 24 Stunden und jeden rechtswidrigen Inhalt innerhalb von sieben Tagen zu löschen. Bei Nichtumsetzung drohen Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro.

Was offensichtlich strafbar und was ‹nur› rechtswidrig ist, entscheidet nun Facebook, ein profitorientierter Konzern. Kritiker*innen des Gesetzes fürchten, dass es aufgrund der Sanktionierung durch Bußgelder zur Löschung auch von nicht rechtswidrigen Inhalten kommt, und sehen die Meinungsfreiheit in Gefahr.

Im Internet und Cyberspace dominiert vor allem anderen die ‹Zivilisation› des Geldes, der Macht und Gewalt

Unliebsame (politische) Meinungen werden in der Hoffnung gemeldet, dass Facebook sie einfach löscht. Problematisch ist das auch deshalb, weil das Gesetz kein Verfahren festgelegt hat, wie die Netzwerke mit fälschlich gelöschten Posts umgehen sollen.

Doch etwas Gutes hat das Gesetz: Es sieht einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten vor. Für Auskunftsersuchen seitens der Polizei oder der Staatsanwaltschaft soll es damit endlich eine Ansprechperson geben in Deutschland. Bislang gab es nur einen Bevollmächtigten in Irland.

Nun ist es möglich, Klagen auf den Weg zu bringen und auch in Deutschland zuzustellen. Für Anwält*innen von Betroffenen digitaler Gewalt ist das ein wichtiger Fortschritt. Trotzdem bleibt abzuwarten, wie sich das Gesetz real auswirkt, denn die Übergangsfristen enden erst Anfang 2018.

Ausblick

«We will create a civilization of the Mind in Cyberspace. May it be more humane and fair than the world your governments have made before.» Mit diesem Satz endete 1996 John Perry Barlows «Declaration of the Independence of Cyberspace». Rund 20 Jahre später müssen wir zugeben, dass vor allem anderen die ‹Zivilisation› des Geldes, der Macht und Gewalt im Internet und Cyberspace dominiert. Daher ist es zentral, über eine Kollektivierung der Gewalterfahrungen auch im Recht nachzudenken.

Hier könnte das Verbandsklagerecht mit den entsprechenden Vorstufen wegweisend sein. Einiges spricht dafür, dass eine Sammelklage das Mittel der Zeit ist. Auch der Paragraf 130 StGB (Volksverhetzung) könnte feministisch genutzt werden, um die Rechte der Frauen* zu stärken. Diese Analyse und Debatten zu unterstützen und voranzubringen, ist Aufgabe einer feministischen Netzpolitik.


Francesca Schmidt ist Referentin für Feminismus und Geschlechterdemokratie im GundaWerner-Institut und verantwortet den Bereich feministische Netzpolitik.

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