Im Namen des Volkes – so fern, so nah

In Deutschland sprechen nicht nur Richter:innen Recht, auch Bürger:innen sitzen als Schöff:innen mit im Gerichtssaal, hören zu, wägen ab und entscheiden mit. Eine Richterin und ein Laienrichter über Verantwortung, Grenzen – und darüber, wie sich Staat plötzlich ganz konkret anfühlt.

Moderation: David Muschenich 

David Muschenich: Herr Heil, Sie waren früher Fußballtorwart und Finanzberater. Anschließend haben Sie sich als Schöffe gemeldet, saßen ehrenamtlich neben Berufsrichter:innen am Landgericht Leipzig und haben bei vielen Fällen mit geurteilt. In welchen Momenten haben Sie vor Gericht gemerkt, dass Ihre Stimme zählt? 

Illustration: Thomas Heil

Thomas Heil: Meine Stimme hat immer gezählt, aber es gab sicher kleine Unterschiede bei den Kammern. Manchmal wurde ich regelrecht um meine Meinung gebeten. Manchmal hatte ich den Eindruck, dass ein Vorsitzender Richter auch nicht unglücklich war, wenn ich meine Meinung nicht kundgetan habe. Unterdrückt wurde sie aber nie. 

Wie kam es dazu, dass Sie sich als Schöffe beworben haben? 

Heil: Nachdem ich nicht mehr in der Bank gearbeitet habe, wollte ich mich nützlich machen. Da bekam ich von einer Bekannten einen Wink, die hier auch als Schöffin arbeitete. Ich habe mir das angesehen und gedacht: Mensch, das ist genau die Sache, die du machen möchtest. 

Frau Seidel, wie ist es für Sie als Vorsitzende Richterin der 6. Strafkammer am Landgericht Leipzig, mit Schöff:innen zusammenzuarbeiten? 

Illustration: Kathrin Seidel

Katrin Seidel: Ich empfinde die Zusammenarbeit als angenehm und durchaus auch kontrovers. Die Schöffen haben das gleiche Stimmrecht wie wir. Wir Berufsrichter übersehen manchmal, dass die Hauptverhandlung nicht richtig rund und verständlich ist. Da brauchen wir dann den gesunden Menschenverstand der Ehrenamtlichen, die uns darauf hinweisen. 

Was meinen Sie mit »gesundem Menschenverstand«? Den Blick des präzisen Beobachters von außen, also des juristischen Laien? 

Seidel: Das meint die Fähigkeit, Situationen logisch und pragmatisch zu beurteilen und maßvoll zu reagieren. Nicht, dass es der Richterschaft an gesundem Menschenverstand fehlen würde, aber unsere Schöffen bringen ihre ganz unterschiedlichen Lebens- und Berufserfahrungen ein und tragen dazu bei, dass unsere Entscheidungen transparent und gerecht sind. Die Hauptverhandlung muss das Urteil tragen. Nur wir Berufsrichter kennen die Akte, während Schöffen ihre Überzeugung ausschließlich im Zuge der Hauptverhandlung entwickeln, also nur durch das, was dort zur Sprache kommt. Fehlt ihnen etwas, um sich ein Bild machen zu können, weisen sie uns darauf hin. 

Haben Schöff:innen Ihre juristische Sicht schon mal verändert oder beeinflusst? 

Seidel: An so eine Situation erinnere ich mich nicht. Natürlich beeinflusst man sich durch jedes Gespräch, jede Beratung mehr oder weniger subtil gegenseitig. Das ist aber eher ein Prozess des Lernens und der Erweiterung des persönlichen Horizonts. 

Heil: Dabei kann auch eine Rolle spielen, dass viele Schöffen älter sind. Die bewerben sich erst im Ruhestand und bringen Lebenserfahrung mit ein. 

Die rechtsprechende Gewalt wird durch Berufsrichter und durch ehrenamtliche Richter ausgeübt. (§1, Deutsches Richtergesetz)

Wie wirkt diese Lebenserfahrung auf die Urteilsfindung? 

Heil: Mit steigendem Lebensalter wächst oft auch die Menschenkenntnis. Das hilft bei der Befragung von Angeklagten oder Zeugen und bei der Einschätzung ihrer Aussagen. 

Seidel: Die ehrenamtlichen Kolleginnen und Kollegen kommen aus ganz unterschiedlichen Professionen. Da nehmen wir immer irgendwas mit an neuer Erkenntnis. Darunter sind auch junge Leute, aber die haben durchaus Probleme bei längeren Verfahren. 

Und warum haben junge Leute damit mehr Probleme? 

Seidel: Wenn dem kleinen Betrieb die wertvolle Mitarbeiterin fehlt, weil sie an 20 Verhandlungstagen im Jahr als Schöffin hier am Gericht ist, ist das ein Problem. Oder wer Familie hat: Da bleibt oft wenig Kraft für diese Arbeit, die wir alle hier sehr schätzen und brauchen. Darum bin ich froh, wenn sich Menschen aus allen Teilen der Gesellschaft, auch Jüngere, für das Schöffenamt interessieren und mit uns um die richtigen Urteile ringen. 

Herr Heil, bevor Sie zum Schöffen wurden, haben Sie sich in Gerichtsverhandlungen gesetzt und den Ablauf angeschaut. Was ging Ihnen durch den Kopf, als Sie dann das erste Mal neben den Richter:innen saßen? 

Heil: Da macht man natürlich erst einmal die Ohren ganz weit auf und guckt: Wie läuft denn das hier so? Ich hatte nicht damit gerechnet, wie viel Mühe sich die einzelnen Kammern des Gerichts bei jedem Prozess geben, um ein gerechtes Urteil zu finden. 

Die Urteile haben Sie mit den Richter:innen zusammen gefällt. Haben Sie dabei ein Machtgefühl gespürt? 

Heil: Ich habe dieses Amt nie als Macht erlebt. Man bestraft jemanden für das, was er getan hat – mit einem ausgewogenen Urteil.

Seidel: Es geht um Verantwortung, nicht um Macht. Und unabhängig vom Tatvorwurf spüren wir dieselbe Verantwortung – ob es nun um eine lebenslange Freiheitsstrafe geht mit besonderer Schwere der Schuld oder um eine Geldstrafe. Wenn wir falsche Urteile fällen, dann tun wir in gewisser Weise auch Unrecht. 

Als Richterin haben Sie nicht nur jahrelang Erfahrung, sondern auch ein umfangreiches Studium absolviert. Von Schöff:innen wird das nicht verlangt. Ist das nicht ein Ungleichgewicht? 

Seidel: Das ist doch kein Ungleichgewicht, es beugt unserer »Blindheit« vor. Man merkt vielleicht Unterschiede bei der Strafzumessung oder der Versuchsmilderung. Wie beim Handwerk haben wir Berufsrichter gelernt, diese Instrumente zu gebrauchen. Die Schöffen nicht. Aber sie prüfen wie ein Kunde beim Tischler: Funktioniert das Ergebnis? Ist das Produkt in Ordnung, quietscht da was oder fehlt da was? 

Heil: Ich fände es trotzdem nicht schlecht, wenn man vor dem Amtsantritt eines Schöffen ein paar Schulungen durchführen könnte, damit die Schöffen über bestimmte Prinzipien Bescheid wissen und sich sicherer fühlen. 

Seidel: Das stimmt. Es gibt Handreichungen und eine Einführung zum Amtsbeginn. Aber am Anfang ruckelt es immer ein bisschen. Nach zwei, drei Verhandlungen hat man sich an die Abläufe gewöhnt. 

§ Wo Bürgerinnen und Bürger Recht sprechen

Rote Roben, seitenlange Urteile, grundsätzliche Entscheidungen: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gilt vielen als Sinnbild der Justiz, der dritten Staatsgewalt. Im Alltag sprechen zudem rund 24.700 Berufsrichter:innen tagtäglich Recht, ein im internationalen Vergleich hoher Wert. Was nur wenige wissen: Über 108.000 ehrenamtliche Richter:innen wirken ebenfalls an der Rechtsprechung mit. Sie sind ein inte—graler Bestandteil der rechtsprechenden Gewalt im Land, in vielen Aspekten den Berufsrichter:innen gleichgestellt und in vielen Gerichtsbereichen beteiligt. Ehrenamtliche Richter:innen sind etwa in Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichten, aber auch – in geringerem Umfang – in Zivil- und Landesverfassungsgerichten tätig.

Die größte Teilgruppe der ehrenamtlichen Richter:innen bilden diejenigen, die in der Strafgerichtsbarkeit mitwirken, diese werden als Schöff:innen bezeichnet. Rund 43.000 Hauptschöff:innen sind so Teil der Strafjustiz, entscheiden am Amtsgericht oder in den Strafkammern der Landgerichte ganz konkret über Schuld und Strafe mit.

Die Beteiligung bei Strafverfahren ist bewusst auf diese Ebene der Rechtsprechung beschränkt. In höheren Instanzen – etwa an Oberlandes­gerichten oder am Bundes­gerichtshof – entscheiden ausschließlich Berufsrichter:innen. Dort geht es vor allem um die Überprüfung von Urteilen und die Auslegung von Recht, nicht mehr um die unmittelbare Bewertung von Beweisen und konkreten Lebenssituationen.

Wie eben in den Amts- und Landgerichten – und hier bringen Schöff:innen ihre Perspektive mit ein. Ohne juristisches Staats­examen haben sie bei der Urteilsfindung das gleiche Stimmrecht. Sie tragen dazu bei, dass neben juristischer Fachkenntnis auch Alltagserfahrung und gesellschaftliches Empfinden in die Entscheidung einfließen.

Für die Schöff:innen gibt es ein sogenanntes »Benachteiligungsverbot«. Sie dürfen nicht wegen der Übernahme des Amts gekündigt werden, und sie haben einen Anspruch darauf, für die Sitzungen freigestellt zu werden, ohne Urlaub dafür zu verwenden. Lohn bekommen die ehrenamtlichen Richter:innen keinen, aber sie können Entschädigung beantragen. Die richtet sich nach dem Bruttoverdienst, beträgt in der Regel aber höchsten 29 Euro je Stunde.

Schöff:innen werden für fünf Jahre gewählt, zuletzt 2023, das nächste Mal 2028. Wer das Amt übernehmen möchte, bewirbt sich bei seiner Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Voraussetzung sind unter anderem die deutsche Staatsangehörigkeit, ein Mindestalter von 25 Jahren und, zu Beginn der Amtszeit, ein Alter von unter 70 Jahren – und sie dürfen keine gravierenden Vorstrafen haben. Daten dazu, wie viele Menschen sich in welchem Alter für das Amt bewerben, werden nicht erhoben; seit einem Beschluss des Länderausschusses für Justizstatistik im Jahr 1998 beschränkt sich die Schöffenstatistik auf eine Auswertung nach Geschlecht.

Am Ende wählt ein Schöffenwahlausschuss die ehrenamtlichen Richter:innen aus. Dabei wird darauf geachtet, dass unterschiedliche Teile der Gesellschaft vertreten sind – neben dem Alter spielen dann auch der Beruf, das Geschlecht und der soziale Hintergrund eine Rolle. So wird Rechtsprechung nicht ausschließlich von Jurist:innen getragen, sondern auch von Bürger:innen, die Verantwortung für den Staat übernehmen.

Ist es nicht riskant, Bürger:innen ins Gericht zu setzen und zu sagen: Ihr urteilt jetzt mit über diese Leute? 

Seidel: Nein, das Risiko sehe ich nicht. Theoretisch ist es denkbar, dass ein Schöffe meint, jetzt mische ich den Laden auf. Erlebt habe ich das aber nie. 

Heil: Ich habe mal gelesen, dass es so gewisse Tendenzen geben soll, dass sich Menschen mit religiös-extremer oder politisch-extremer Meinung in die Schöffenfunktionen einschleusen. 

Seidel: Es ist durchaus möglich, Schöffen auch zu entlassen. Ein theoretisches Beispiel dafür: Eine Kollegin fällt durch eine extreme Position auf, weil sie etwa die Todesstrafe verhängen will. Da würde natürlich reagiert. Praktisch kann ich Ihnen aber kein Beispiel dafür nennen. 

Herr Heil, inwieweit hat Ihre Arbeit als Schöffe Ihnen dabei geholfen, besser zu verstehen, wie Gerichte zu ihren Urteilen kommen? 

Heil: Meine Arbeit als Schöffe hat mich vieles überhaupt erst verstehen lassen. Zum Beispiel, wie eine Strafkammer einen Prozess führt, welchen Weg sie geht, um eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft anzuerkennen oder nicht – durch Zeugen, durch Sachverständige oder auch durch die Inaugenscheinnahme von Beweisstücken oder Fotos. 

Fühlten Sie sich der Gemeinschaft durch Ihre Arbeit als Schöffe stärker verbunden? 

Heil: Ich habe mich einfach nützlich gefühlt, weil ich dazu beitragen konnte, dass Straftaten bewiesen werden konnten und bestraft wurden. Ich fühle mich der Gemeinschaft deswegen aber nicht mehr verbunden. Wir sind keine homogene Gemeinschaft, die in gleichem Maße Straftaten geahndet wissen will. Für manche Straftaten, zum Beispiel unrechtmäßiges Vereinnahmen von Sozialleistungen oder Steuerhinterziehung, besteht in Teilen der Gemeinschaft kein oder wenig Unrechtsbewusstsein. 

Sie sind seit etwa zwei Jahren kein Schöffe mehr, weil Sie die Altersgrenze überschritten haben. Hätten Sie weitermachen wollen? 

Heil: Ja. Man hat ein anderes Selbstwertgefühl, als wenn man nur am Küchentisch sitzt und auf die nächste Mahlzeit wartet. Ich finde das mit der Altersgrenze auch nicht in Ordnung. Es gibt Unterschiede. Bei manch einem sind schon mit 60 Jahren verschiedene Sinne abhandengekommen, ein anderer kann das noch mit 80 Jahren. 

Wie finden Sie beide den Satz: Wer als Bürger oder Bürgerin Recht spricht, erfährt den Staat nicht mehr als abstraktes Konstrukt, sondern als etwas, das er oder sie selbst mitträgt. 

Seidel: Das trifft es gut. Man bekommt einen internen, sehr intensiven Einblick und merkt, dass ein Gesetz mehr ist als auf Papier geschriebene Worte. Es ist etwas, das wirklich lebt. Das ist auch Sinn und Zweck eines Gesetzes, im Leben geprüft zu werden. Den Satz kann ich so unterschreiben. 

Heil: Ja, ich auch. 


Katrin Seidel, Jahrgang 1965, arbeitet seit Anfang der 1990er-Jahre in der Justiz des Freistaates Sachsen. Unter anderem war sie Staatsanwältin, Ermittlungs- und Amts­richterin sowie im Justizvollzug. Seit dem Jahr 2004 ist sie Richterin am Landgericht Leipzig und seit April vergangenen Jahres Vorsitzende der 6. großen Strafkammer.

Thomas Heil, Jahrgang 1949, engagierte sich ab 2009 für über 14 Jahre ehrenamtlich als Schöffe am Landgericht Leipzig. Er wuchs in der DDR auf und arbeitete nach deren Ende als Kundenberater in einer Bank.

David Muschenich, Jahrgang 1996, ist als Korrespondent der taz in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt unterwegs. Dort berichtet er über aktuelle Entwicklungen in Politik und Gesellschaft.

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