Reform in China: System der „Umerziehung durch Arbeit“ abgeschafft - vorerst

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Ölgemälde eines Petitionärs von Yu Jianrong
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Ölgemälde eines Petitionärs von Yu Jianrong

Auf der 3. Plenarsitzung des 18. Zentralkomitees im November 2013 verkündete die Kommunistische Partei Chinas die Abschaffung des berüchtigten Systems der „Umerziehung durch Arbeit“ (Chinesisch: "laodong jiaoyang", kurz: "laojiao"). Die Entscheidung war Teil des mit Spannung erwarteten „Beschluss über einige wichtige Fragen der umfassenden Vertiefung der Reform“ von diesem Gremium. Ende Dezember verabschiedete der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses den Beschluss, mit sofortiger Wirkung die rechtlichen Grundlagen von „laojiao“ zu beseitigen. Darin heißt es, dass die vor der Abschaffung des Systems verhängten Strafen zwar rechtsgültig bleiben, die noch in den Arbeitslagern befindlichen Insassen jedoch freigelassen werden sollen.



Diese im Nachhinein betrachtet scheinbar so einfache Veränderung war ein Resultat jahrelanger Bemühungen mutiger Wissenschaftler/innen und Rechtsanwälte/innen, die sich unter widrigen Umständen für eine Abschaffung der Arbeitslager einsetzten.



Das System der „Umerziehung durch Arbeit“ war 1957 auf der Grundlage einer Verwaltungsverordnung geschaffen worden, und erlaubt den Behörden, Bürger/innen für kleinste, strafrechtlich nicht relevante Verfehlungen bis zu vier Jahre in sogenannte „Umerziehungslager“ einzuweisen. Nach dem Beginn der Reform- und Öffnungspolitik 1978 kritisierten Rechtswissenschaftler diese Verwaltungsstrafen, die die persönliche Freiheit ohne Einbeziehung eines Gerichts einschränken. Professor Yu Jianrong, Wissenschaftler beim staatlichen Thinktank CASS, der Chinesischen Akademie für Sozialwissenschaften, und Experte für die Probleme des ländlichen Chinas, ist einer von ihnen.



Er hat sich vor allem damit befasst, wie Petitionäre systematisch Opfer des laojiao-Systems wurden. Das „System für Briefe und Besuche“, so die offizielle Bezeichnung des Petitionswesens, hat seine Wurzeln in der Kaiserzeit. Untertanen richteten ihre Beschwerden über Behördenwillkür an den Kaiser und seine Beamten, von denen sie Hilfe erwarteten. Auch heute noch haben alle Bürger/innen offiziell das Recht, sich bei höheren Instanzen und extra dafür eingerichteten Petitionsämtern über echtes oder empfundenes Fehlverhalten von lokalen Kadern zu beschweren. Yu Jianrong untersuchte, mit welchen Mitteln Bauern ihre Rechte durchzusetzen versuchen und stieß dabei immer wieder auf die Verbindung zwischen Petitionssystem und dem System der „Umerziehung durch Arbeit“. Hier sah er die Möglichkeit, die lange tabuisierte Debatte über die Arbeitslager wieder zu beleben und auf die Missstände des Systems aufmerksam zu machen. Im Interview schildert er, wie seine Strategie erfolgreich geworden ist.

 



Mit der Abschaffung der rechtlichen Grundlagen von „laojiao“ stellt sich nun jedoch die Frage, was an dessen Stelle treten wird. Viele vermuten, dass es neue Gesetze zur „Korrektur minderer Vergehen“ geben wird. Doch werden in Zukunft damit automatisch die Probleme des alten Systems gelöst? Auch darf nicht vergessen werden, dass es neben „laojiao“  noch andere Formen außergerichtlichen Freiheitsentzugs gibt, die nicht abgeschafft wurden. In dem Artikel „China schafft die Arbeitslager ab, oder doch nicht?“ analysiert Eva Pils, Professorin an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Chinese University of Hong Kong, das laojiao-System und dessen Abschaffung aus rechtlicher und politischer Perspektive und erläutert, warum viele die Entscheidung nur verhalten oder mit offener Skepsis begrüßt haben.