Von Welle zu Welle

Schlaglichter auf die Geschichte des Feminismus: Was hat sich in Deutschland verändert seit Beginn der ersten Frauenbewegung?

Feminismus war immer vielfältig

Frauenbewegungen kämpfen für eine Gleichstellung der Geschlechter auf sozialer, politischer und wirtschaftlicher Ebene. Sie waren und sind vielfältig, je nach Epoche, Gesellschaft und kulturellen Milieus, wie zum Beispiel bürgerliche und proletarische Bewegungen oder antikoloniale Frauenbewegungen in Afrika und Lateinamerika. In dieser Zeitleiste liegt der Fokus auf der Geschichte der deutschen Frauenbewegungen. Bis heute werden historisch zumeist drei Wellen unterschieden, in denen sich Frauen aktiv für ihre Rechte einsetzten.

Erste Welle der Frauenbewegungen

Die erste Welle der Frauenbewegung nahm im 18. Jahrhundert ihren Anfang und war stark von dem Ziel der Französischen Revolution, der Gleichheit aller Menschen, und den Ideen der Aufklärung geprägt. Während dieser Phase haben sich zwei unterschiedliche Strömungen entwickelt: die bürgerliche und die proletarische Frauenbewegung.

1791 – Olympe de Gouges verfasst die «Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin»
«Frauen, wacht auf! Was auch immer die Hürden sein werden, die man euch entgegen stellt, es liegt in eurer Macht, sie zu überwinden. Ihr müsst es nur wollen». Olympe de Gouges (1748–1793) war eine französische Revolutionärin, Frauenrechtlerin und Schriftstellerin. Sie proklamierte im Zeitalter der Aufklärung die Gleichheit aller Menschen und vertrat damit als Vorreiterin Grundgedanken der Frauenbewegung.

1843 – Louise Otto-Peters schreibt in einem Zeitungsartikel «Die Teilnahme der Frau an den Interessen des Staates ist nicht ein Recht, sondern eine Pflicht.»
Die Autorin Louise Otto-Peters (1819–1895) gilt als eine frühe Vertreterin der Frauenbewegung im deutschsprachigen Raum. Sie gründete 1865 zusammen mit Auguste Schmidt den «Allgemeinen deutschen Frauenverein». Peters kämpfte dafür, die Möglichkeiten der Erwerbsarbeit zu erweitern, damit insbesondere unverheiratete Frauen ökonomisch unabhängig wurden. 1866 erschien ihre Schrift «Das Recht der Frauen auf Erwerb».

Unser Magazin Böll.Thema informiert über die Strömungen des Feminismus, greift aktuelle Debatten und Entwicklungen auf (#MeToo, den umstrittenen Paragrafen 219a oder das Transsexuellengesetz) und zeigt vor allem eines: Demokratie braucht Feminismus!

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1848/49 – Revolution und ihre Folgen
Nach der Revolution, während der Frauen eine aktive Rolle gespielt hatten, wurde es ihnen verboten, politisch aktiv zu sein. Zudem gab es ein explizites politisches Versammlungs- und Vereinigungsverbot für Frauen.

1865 – Gründung des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins
Eines der Hauptziele des Vereins war es, Bildungschancen für Frauen zu verbessern und deren Berufstätigkeit zu fördern. Der Frauenverein forderte ein Recht auf Arbeit und die Einrichtung von Industrie- und Handelsschulen für Mädchen sowie gleichen Lohn für gleiche Arbeit.

1887 – Helene Lange veröffentlicht «Die höhere Mädchenschule und ihre Bestimmung»
Die Schrift von Helene Lange (1848–1930) wird als die «Gelbe Broschüre» bekannt. Sie kämpfte dafür, die Ausbildung der Mädchen und der Lehrerinnen in Preußen zu verbessern. Unter anderem wegen ihres Engagements durften 1896 erstmals sechs junge Frauen in Berlin die Reifeprüfung ablegen. 1890 gründete sie den Allgemeinen Deutschen Lehrerinnenverein.

1896 – Frauenstudium in Deutschland
In Baden setzte die Regierung gegen die letzten männlichen Proteste aus der Professorenschaft das Frauenstudium durch. Die badischen Universitäten Heidelberg und Freiburg waren die ersten in Deutschland, die Frauen den vollen Zugang gewährten. Ab 1896 waren Frauen als Gasthörerinnen an Universitäten in Preußen zugelassen. Durch den Einfluss von Frauen entstanden an den Universitäten auch neue Forschungsfelder; so bereitete Alice Salomon (1872–1948) der Sozialen Arbeit den Weg als Wissenschaft.

1911 – Erster Internationaler Frauentag
Clara Zetkin schlug 1910 die Einführung eines Internationalen Frauentages vor. Die Vereinten Nationen erkoren später den 8. März als Datum aus. Er entstand als Initiative sozialistischer Organisationen im Kampf um die Gleichberechtigung, das Wahlrecht für Frauen und die Emanzipation der Arbeiterinnen. Hierfür setzte sich auch Rosa Luxemburg (1871–1919) besonders ein.

1918 – Frauenwahlrecht
Als großer Erfolg der ersten Frauenbewegung wurde das aktive und passive Wahlrecht für alle Bürgerinnen ab 21 Jahren in der Weimarer Verfassung verankert. Bei den Wahlen im Januar 1919 gab es 90 Prozent Wahlbeteiligung der Frauen und zehn Prozent weibliche Abgeordnete im Parlament. Für das Frauenwahlrecht war zuvor lange gekämpft worden. Gleichzeitig mit dem Wahlrecht wurde der Abbau der Geschlechtsvormundschaft beschlossen: die Vormundschaft der Väter über mündige, unverheiratete Frauen und die Vormundschaft des Ehemannes.

 

1933 – Zeit des Nationalsozialismus
Mit der Machtübergabe an die Nationalsozialisten endeten die Frauenbewegungen der ersten Welle. Es gab einschneidende Rückschritte auf dem Weg zur Emanzipation. So wurde Frauen beispielsweise die Ausübung gehobener Berufe verboten und das passive Wahlrecht wieder entzogen. Der jüdische Frauenbund arbeitete weiter, bis er von der Regierung 1938 verboten wurde. Auch Verbände und Organisationen der proletarischen Frauenbewegung wurden gemeinsam mit den sozialistischen und sozialdemokratischen Vereinigungen von den Nationalsozialisten zwangsaufgelöst bzw. verboten.

Zweite Welle der Frauenbewegungen

Nach dem 2. Weltkrieg lebte in den 1960er- Jahren in der Bundesrepublik Deutschland die Frauenbewegung wieder auf. Sie war stark beeinflusst durch die damalige Student*innenbewegung. Es gründeten sich verschiedene autonome Frauengruppen und Netzwerke, die versuchten, öffentlichkeitswirksam auf Benachteiligungen von Frauen aufmerksam zu machen. Trotz völlig unterschiedlicher politischer Richtungen waren sich die Bewegungen einig in ihren Hauptforderungen: Recht auf Selbstbestimmung, aktives Mitspracherecht in der Politik, uneingeschränkter Zugang zu qualifizierten Tätigkeiten und die Abschaffung des Paragrafen 218 (Schwangerschaftsabbruch).

 

In den 1980er-Jahren entstand die Schwarze feministische Frauenbewegung. Schwarze Frauen fühlten sich unterdrückt und wurden unterdrückt durch den herrschenden Rassismus in der mehrheitlich weißen Frauenbewegung. «Frausein» und Feminismus wurde gleichgesetzt mit weißen Frauen, Schwarze Frauen wurden nicht wahrgenommen und begannen, sich zu artikulieren. Die afroamerikanische Dichterin und feministische Philosophin Audre Lorde war prägend und regte den Austausch von Ideen und Erfahrungen zwischen weißen und Schwarzen Frauen, insbesondere aber die Kommunikation zwischen Schwarzen deutschen Frauen/Schwarzen Frauen in Deutschland sowie die Forschung zur Geschichte Schwarzer Frauen an.

1949 – Gleichberechtigung in der Verfassung
In der Verfassung der DDR hieß es in Artikel 7 «Mann und Frau sind gleichberechtigt». Im Westen setzten die SPD-Politikerinnen
Elisabeth Selbert und Friederike Nadig gegen anfangs heftigen Widerstand Artikel 3 Abs. 2 «Männer und Frauen sind gleichberechtigt» für das bundesdeutsche Grundgesetz durch. Sie zählen zu den vier «Müttern» des Grundgesetzes, die von September 1948 bis Mai/Juni 1949 neben den 61 Männern des Parlamentarischen Rates das Grundgesetz für die BRD erarbeiteten. Erst ab 1957 wurden nach und nach die gesetzlichen Bestimmungen aufgehoben, die gegen Artikel 3 des Grundgesetzes verstießen. Dazu gehört unter anderem das Letztentscheidungsrecht des Ehemannes in allen Eheangelegenheiten und über die Berufstätigkeit der Ehefrau. Erst 1994 wurde der Artikel ergänzt um den Zusatz: «Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.»

1961 – Frauen in der Regierung
1961 wird erstmals mit Elisabeth Schwarzhaupt eine Frau Bundesministerin. Sie ist für das Gesundheitswesen zuständig. Bis eine Frau das Amt der Bundeskanzlerin bekleiden wird, wird es noch über 40 Jahre dauern. In den 1980er-Jahren etablierte sich mit den GRÜNEN eine Partei, die sich dem Feminismus verpflichtet fühlte. Vor diesem Hintergrund modernisierte die regierende CDU ihre Frauenpolitik und berief 1986 Rita Süßmuth zur ersten Frauenministerin. Rita Süssmuth warb vor allem für die bessere Vereinbarkeit von Familie mit anderen Lebensbereichen für beide Partner.

1968 – «Der Tomatenwurf»
Der «Tomatenwurf» gilt als Startsignal für die zweite Welle der Frauenbewegung im Westen. Auf dem Kongress des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes beschuldigte Helke Sander, Sprecherin des Aktionsrates zur Befreiung der Frau, die SDS-Männer, in ihrer Gesellschaftskritik nicht weit genug zu gehen, weil sie die Diskriminierung der Frauen ignorierten. Daraufhin warf Sigrid Damm-Rüger als Zeichen weiblichen Protests Tomaten in Richtung des Vorstandstisches. Künftig machen Frauengruppen und Weiberräte die Öffentlichkeit immer wieder mit spektakulären Aktionen auf Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern und Frauendiskriminierung aufmerksam.

1971 – Stern-Titel «Wir haben abgetrieben»
Die Journalistin Alice Schwarzer initiierte die öffentliche Selbstbezichtigung von 374 prominenten und nicht prominenten Frauen. Die Frauen bekennen sich öffentlich im Stern dazu, abgetrieben und damit gegen geltendes Recht des Paragrafen 218 StGB verstoßen zu haben. Die Aktion erregte großes Aufsehen in West-Deutschland, weil sie erstmals öffentlich das Tabuthema Abtreibung ansprach und die Gründung mehrerer feministischer Gruppen anregte, die sich gegen den Paragrafen 218 engagierten. Anders als in der BRD waren Abtreibungen in der DDR seit 1972 in den ersten drei Monaten legal.

 

1973 – Eröffnung von Frauenräumen
Frauenzentren haben sich nach der Eröffnung des ersten Frauenzentrums 1973 in West-Berlin schnell als Anlaufstellen und Ort des Austauschs für Frauen unabhängig von der politischen oder feministischen Richtung verbreitet. In der Folge entstehen Lesbengruppen, Frauencafés, Frauenkneipen, und autonome Frauenprojekte wie Frauenhäuser. Das erste Frauenhaus wurde 1976 in West-Berlin von Frauen der autonomen Frauenbewegung gegründet. Sie verbreiteten sich schnell in ganz West-Deutschland. Seither sind sie Zufluchtsort für Frauen und ihre Kinder, die Gewalt durch Partner erleben.

1976 – Feministische Medien erscheinen
Von 1976 bis 1984 erschien die feministische Zeitschrift Courage in West-Berlin. Die selbstverwaltete autonome Courage galt als Sprachrohr und Kommunikationsplattform der autonomen links-feministischen und lesbischen Szene. Sie griff Themen auf, die im gesellschaftlichen Klima der damaligen Zeit als äußerst heikel galten, und machte Frauen Mut, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. 1977 erschien erstmals die Zeitschrift EMMA mit einer Auflage von rund 200.000 Exemplaren. Mit ihr wurde die Herausgeberin Alice Schwarzer zu einer der führenden Figuren der deutschen Frauenbewegung. Meinungsbildend wurden künftig auch Frauen-Seiten in Tageszeitungen, allen voran in der taz mit links-feministischer Ausrichtung – zum Teil in Kontroverse zu Positionen der EMMA; ebenso Sendungen im Hörfunk – etwa Zeitpunkte in Berlin und Fernsehmagazine.

1977 – Erstes Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts
Mit dem Gesetz treten eine Reihe neuer Regelungen in Kraft: Es wird unter anderem die sogenannte «Hausfrauenehe» abgeschafft, die die Frau gesetzlich zur Haushaltsführung verpflichtete. Das Recht des Ehemannes, ein Dienstverhältnis seiner Ehefrau fristlos zu kündigen, wird damit aufgehoben. Im Ehescheidungsrecht wird das Schuldprinzip zugunsten des Zerrüttungsprinzips aufgegeben. Zudem kann nun bei Eheschließungen der Nachname der Frau gemeinsamer Familienname werden.

 

1970/80er – Feministische Lehre und Forschung
1976 hielt mit der ersten Berliner Frauenuniversität der Feminismus Einzug in die Wissenschaft. In den 1980er-Jahren trug u.a. Christina Thürmer-Rohr mit ihrer These der Mittäterinnenschaft wesentlich dazu bei, das feministische Selbstbild zu überdenken und in der feministischen Forschung andere methodologische Zugänge zu entwickeln.

Die Soziologin Ute Gerhard erhielt den ersten Lehrstuhl für Frauen- und Geschlechterforschung an einer deutschen Universität. Gender Studies, die explizit und interdisziplinär fragen, wie das Geschlecht menschliche Gemeinschaften prägt und wie das Geschlecht wiederum von ihnen geformt wird, wurden erstmalig 1997 an der Humboldt-Universität zu Berlin institutionalisiert.

1980 – Gesetz über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz
Der Grundsatz der Gleichbehandlung am Arbeitsplatz wird als Rechtsanspruch im BGB festgeschrieben. Ebenso das Recht auf gleiches Entgelt. Stellenausschreibungen sollen geschlechtsneutral formuliert werden. Der Arbeitgeber trägt künftig im Prozess die Beweislast, wenn die Arbeitnehmerin Verhaltensweisen und Entscheidungen glaubhaft machen kann, die auf eine Benachteiligung wegen ihres Geschlechts hindeuten. Die ungleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die sogenannte Lohnlücke (Gender Pay Gap) ist bis heute ein zentrales feministisches Thema.

1980er – Frauengruppen in der DDR
In der Deutschen Demokratischen Republik gab es in den 1980er-Jahren unter dem Dach der evangelischen Kirche rund 100 Frauengruppen, die verschiedenen Strömungen angehörten. Alle Gruppen waren miteinander vernetzt – durch übergreifende Frauengruppentreffen, Frauenzeitschriften, Frauencafés, Kirchentagstreffen, Workshops und persönliche Bekanntschaften. Das kollektive Selbstverständnis der Frauenbewegung wurde Anfang bis Mitte der 1980er-Jahre vor allem durch die Auseinandersetzung mit friedenspolitischen Themen, feministischer Theologie, der Lesbenszene und Kunst geformt.

Mitte der 1980er – Afrodeutsche Frauen gründen ADEFRA
ADEFRA gilt als einer der ersten Zusammenschlüsse von Schwarzen Deutschen in der Nachkriegszeit. ADEFRA steht für afrodeutsche Frauen und wurde gegründet im Zusammenhang mit Debatten um das 1986 von May Ayim, Katharina Oguntoye und Dagmar Schultz herausgegebene Buch «Farbe bekennen. Afro-deutsche Frauen auf den Spuren ihrer Geschichte». Gemeinsam mit der karibisch-afrikanisch-amerikanischen Aktivistin Audre Lorde (1934–1992, mehr über sie und ihr Leben in Berlin zeigt der Dokumentarfilm "Audre Lorde - The Berlin Years 1984 to 1992") entwickelten Schwarze deutsche Aktivistinnen 1984 den Begriff «afrodeutsch». ADEFRA setzt auf Empowerment, also Stärkung von Selbstbewusstsein, Selbstbestimmung und Selbstorganisation Schwarzer Frauen in Deutschland. Sie trugen ebenso wie die US-Amerikanerin Angela Davis und bell hooks zum Problembewusstsein über Rassismus und das deutsche koloniale Erbe auch in der weißen deutschen Frauenbewegung bei.

 

(l-r) May Ayim, Rakibe Tolgay, Ariane Mondon, Audre Lorde, Katharina Oguntoye, Ika Hügel-Marshall und Dagmar Schultz

1990 – Wiedervereinigung
Als es zur deutschen Vereinigung kam, waren die Ausgangsbedingungen der ost- und westdeutschen Frauenbewegungen denkbar unterschiedlich. Anders als im Westen war die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen am Arbeitsmarkt in der Verfassung der DDR verankert. Berufstätigkeit war weitgehend Normalität, ein flächendeckendes System von Krippen und Kindergärten ermöglichte es Eltern, dieser nachzugehen. Der Paragraf 218 war gestrichen, Schwangerschaftsabbruch legal.

Gesetzliche Regelungen für Familien und Frauen, die seit mehr als 40 Jahren in beiden deutschen Staaten unterschiedlich ausgestaltet waren, werden nun im Einigungsvertrag angeglichen. Artikel 31 Absatz 1 gibt dem gesamtdeutschen Gesetzgeber auf, die Gesetzgebung zur Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen weiterzuentwickeln.

1990 – Judith Butler veröffentlicht «Das Unbehagen der Geschlechter»
Die Schrift der US-Amerikanerin Judith Butler stieß die Diskussionen um die Queer-Theorie an, die den Zusammenhang von biologischem Geschlecht (englisch: sex), Gender («sozialem Geschlecht») und sexuellem Begehren (englisch: desire) kritisch untersucht. Einer von Butlers wichtigen Beiträgen ist das performative Modell von Geschlecht. Es geht davon aus, dass die geschlechtliche und die sexuelle Identität und damit das, was unter Geschlecht verstanden wird, durch alltägliche Handlungen, durch Zuschreibungen und Erwartungen an und zwischen Menschen erzeugt und dargestellt wird. Was Frausein oder Mannsein oder geschlechtliche Identität bedeuten kann, ist daher nicht statisch und absolut festgelegt, sondern verändert sich im alltäglichen Miteinander.

1995 – UN-Weltfrauenkonferenz in Peking
In der «Pekinger Aktionsplattform», die zum Abschluss der vierten Weltfrauenkonferenz verabschiedet wurde, sind strategische Ziele definiert und Maßnahmen aufgelistet, die zur Realisierung der Rechte von Frauen und zur Gleichstellung der Geschlechter führen sollen. Benannt wurden dafür zwölf Problemfelder, in denen spezifische Maßnahmen erforderlich sind: Frauen und Armut, Frauenbildung und -ausbildung, Frauen und Gesundheit, Gewalt gegen Frauen, Frauen und bewaffnete Konflikte, Frauen in der Wirtschaft sowie in Macht- und Entscheidungspositionen, institutionelle Mechanismen zur Förderung der Frau, Menschenrechte der Frauen, Frauen und Medien, Frauen und Umwelt, Mädchen. Die Bilanz der Umsetzung, die nach 20 Jahren, im März 2015, von der Frauenrechtskommission in New York gezogen wurde, ist äußerst dürftig: Weltweit sind Menschenrechtsverletzungen an Frauen noch immer an der Tagesordnung.

1997 – Vergewaltigung in der Ehe wird strafbar
Eine Mehrheit der Abgeordneten des Bundestags – vom Fraktionszwang befreit – stimmte 1997 für einen fraktionsübergreifenden Gruppenantrag der weiblichen Abgeordneten und damit für die rechtliche Gleichstellung ehelicher und außerehelicher Vergewaltigung. Seither ist auch die Vergewaltigung in der Ehe strafbar.

1999 – Gender-Mainstreaming
Seit den Amsterdamer Verträgen ist Gender-Mainstreaming – Postulat der Pekinger Weltfrauenkonferenz von 1995 – auch erklärtes Ziel der Europäischen Union. Gender-Mainstreaming bedeutet, die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern bei Entscheidungen auf allen gesellschaftlichen Ebenen zu berücksichtigen, um so die Gleichstellung der Geschlechter durchzusetzen. Gender-Mainstreaming ist ein Top-down-Instrument und bezieht alle Geschlechter gleichermaßen ein.

Dritte Welle der Frauenbewegungen

Seit den 1980er-Jahren wurde die Frauenbewegung vielfältiger. Um ihre jeweiligen Interessen und Anliegen besser vertreten zu können, organisierten sich die verschiedenen Gruppen, wie zum Beispiel Mütter, Migrantinnen, Lesben und Wissenschaftlerinnen in jeweils eigenen Vereinen, politischen Verbänden und Institutionen, zum Beispiel in Form von Frauen- bzw. Gleichstellungsbeauftragten. Die Anliegen der (autonomen) Frauenbewegungen gerieten aus dem Blickfeld der Öffentlichkeit und sie wurden zunehmend als überholt angesehen.

 

Ein postmodernes Gesellschaftsbild – jeder darf nach seiner Fasson glücklich werden – nahm vielen Frauen den Druck, eine bestimmte Frauenrolle einnehmen zu müssen. In den 1990er-Jahren kamen jedoch erneut Antifeminismen und Biologismen auf, auch entwickelte sich wieder eine Gleichgültigkeit und Ignoranz gegenüber «Frauenthemen» – dies und die Ausläufer der zweiten Frauenbewegung führten zu verschiedenen neuen «Strömungen» des Feminismus. Manche sprechen von der dritte Welle des Feminismus.

Vor allem jüngere Frauen der feministischen Bewegungen um die Jahrtausendwende riefen Frauen dazu auf, nicht über Ungleichheit zu klagen, sondern selbstbewusst ihre Rechte in Besitz zu nehmen. Das Selbstbewusstsein der jungen Frauen kann sich jetzt auch auf die weite Verbreitung von geschlechterdemokratischen Konzepten wie das des europaweiten Gender-Mainstreaming stützen. Feminismus scheint sich immer weiter auszudifferenzieren und zu einem lebhaften Diskurs zwischen vielen verschiedenen Positionen zu werden. So beziehen neuere theoretische und praktische Konzepte von Feminismus die postkoloniale Kritik an der unhinterfragten westlich-weißen Denk- und Lebensweise ebenso ein wie die Kritik an festgelegten Geschlechtsidentitäten mit Heterosexualität als allgemein verbindlicher Orientierung.

2001 – Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes
Rot-grüne Gesetzesreformen führen zum Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft, kurz Lebenspartnerschaftsgesetz, für zwei Menschen gleichen Geschlechts. Die Rechtsfolgen dieses Rechtsinstituts der Lebenspartnerschaft sind zum großen Teil den Rechtsfolgen der Ehe in bürgerlich-rechtlichen Angelegenheiten nachgebildet. 2015 gab es in Deutschland knapp 43.000 Eingetragene Lebenspartnerschaften, davon waren rund 48 Prozent Lebenspartnerschaften von Frauen.

2002 – Prostitutionsgesetz
Das Prostitutionsgesetz ist eine Folge der Prostituiertenbewegung der 1980er- und 1990er-Jahre und ein Erfolg grüner Regierungspolitik. Es wollte die Diskriminierung von Prostituierten abbauen und ihre rechtliche und soziale Situation verbessern. Vereinbarungen über sexuelle Handlungen machen es seitdem möglich, Entgeltforderungen einzuklagen. Außerdem können Sexarbeiter*innen nun regulär in die gesetzliche Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung einzahlen. Die Große Koalition novellierte das Gesetz im September 2016 und verabschiedete das Prostituiertenschutzgesetz. Prostituierte sind nun verpflichtet, ihr Gewerbe anzumelden, Prostitutionsbetriebe müssen bewilligt werden. Weitere Regelungen verpflichteten zu einer regelmäßigen Gesundheitsberatung und schreiben Kondome vor.

2005 – Angela Merkel wird erste Bundeskanzlerin
Nach über 50-jährigem Bestehen der Bundesrepublik Deutschland bekleidet mit Angela Merkel erstmals eine Frau das Amt der Bundeskanzlerin. Sie wird in dieser einflussreichen Rolle auch als «mächtigste Frau der Welt» angesehen.

2008 – Gründung des MISSY MAGAZINE 
Das MISSY MAGAZINE ist eine popfeministische Zeitschrift, die Berichterstattung über Popkultur, Politik und Style mit einer feministischen Haltung verbindet.

2013 – #aufschrei-Debatte über Alltagssexismus
Nachdem eine Frau über Twitter sexistische Erfahrungen postete, etablierte die Netzfeministin Anne Wizorek mit anderen jungen Frauen bei Twitter das Hashtag #aufschrei, das eine Lawine von Tweets auslöste. Frauen berichteten über Bemerkungen und Übergriffe, denen sie sich in ihrem alltäglichen Leben ausgesetzt sehen und die sie als sexistisch empfinden. Der Hashtag #aufschrei wurde innerhalb weniger Tage über 50.000 Mal genutzt. Die Sexismus-Debatte war danach auch Thema in Printmedien und Talkshows sowie in der internationalen Presse.

2017 – #MeToo
Im Oktober 2017 wurde der Weinstein-Skandal publik. Zahlreiche Frauen beschuldigten den Filmproduzenten Harvey Weinstein der sexuellen Belästigung, Nötigung oder der Vergewaltigung. In Reaktion darauf rief die Schauspielerin Alyssa Milano zur Nutzung des Hashtags #MeToo auf. Sie wollte betroffene Frauen ermutigen, auf das Ausmaß sexueller Belästigung und sexueller Übergriffe aufmerksam zu machen. Seitdem wurde dieses Hashtag millionenfach verwendet und brachte das Thema sexualisierte Gewalt gegenüber Frauen (und Männern) wieder auf die Tagesordnung.


Henning von Bargen ist Soziologe und Pädagoge und seit vielen Jahren in der geschlechterpolitischen Bildungsarbeit tätig, unter anderem als Gender-Berater und -Trainer. Er leitet seit 2007 das Gunda-Werner-Institut für Feminismus und Geschlechterdemokratie in der Heinrich-Böll-Stiftung.

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