Multikulturelle Demokratie – Wieviel Gemeinsamkeit braucht Pluralismus?

3. Februar 2009
Kongress: Demokratie wagen!
Workshops „Orte der Demokratie“
Workshop B5
Samstag, 7. Februar 2009
10.00 – 12.00 Uhr

Die aus ökonomischer Notwendigkeit nach dem Zweiten Weltkrieg erfolgte Einwanderung in zahlreichen westlichen Nationen hat nicht nur die wirtschaftlichen, sondern auch die sozialen, politischen und demographischen Strukturen der Länder gründlich verändert. Vielfalt im Alltag, in der Kultur und in der Arbeitswelt prägt heute das gesellschaftliche Antlitz westlicher Demokratien. Mit zunehmenden Migrantengenerationen werden auch die Fragen der ökonomischen, sozialen und politischen Teilhabe virulenter denn je. Die wichtigste Frage moderner Einwanderungsgesellschaften lautet heute: Wie soll die multikulturelle Demokratie/Republik gestaltet werden, damit alle StaatsbürgerInnen über die gleichen Handlungsspielräume verfügen? Und vor allem wie entsteht die Zugehörigkeit zu einer politischen Gemeinschaft? Kann das herkömmliche Demokratiekonzept den Anforderungen den dynamisch verändernden gesellschaftlichen Entwicklungen und Veränderungen gerecht werden?

Marieluise Beck – MdB, Bündnis 90/Die Grünen
Ursula NeumannArbeitsstelle Interkulturelle Bildung, Universität Hamburg
Kenan Kolat – Bundesvorsitzender Türkische Gemeinde in Deutschland

Moderation:
Mekonnen Mesghena – Referent, Heinrich-Böll-Stiftung

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Reaktionen (1)

1_ Anonym
9. Februar 2009, 11:33 Uhr

Bezugnehmend auf das Medieninteresse an der Integrationsstudie des
Berlin Instituts wurden als Anfangsimpuls für die Diskussion die
Fragen gestellt, welche Zutaten für eine multikulturelle Gesellschaft
benötigt werden, welche Akteure mitwirken und wie die Spielregeln
gestaltet sein sollen. Die ReferentInnen Kenan Kolat, Marieluise Beck
und Ulrike Neumann waren sich einig, dass die Zahlen der Studie in
Teilen beunruhigen, prinzipiell jedoch ein wesentlich differenzierter
Blick auf die Bedingungen der Integration nötig ist, wie er auch in
anderen Studien bereits vorgenommen wurde. Generell ist der Blick
stärker auf die Kontextbedingungen in den Aufnahmegesellschaften zu
lenken, die medial vermittelte Ethnisierung von Integrationsfragen ist
abzulehnen. An relevanten Integrationsbarrieren in der BRD wurden
konkret die hohe Selektivität des Bildungssystems und die ausgrenzende
Wirkung des deutschen Nationalitätenkonzepts, das noch stark an der
Vorstellung eines gemeinsamen kulturellen Erbes festhält, diskutiert.
Strittig waren Fragen des „Zuwanderungsrechts“ – insbesondere der
Zusammenhang von Geburtsrecht und mangelnder Doppelstaatsbürgerschaft
– sowie die provokante Forderung von Marieluise Beck nach einem „Recht
auf Assimilation“. Einigen konnten sich die ReferentInnen gemeinsam
mit dem WorkshopteilnehmerInnen auf die Notwendigkeit, Empathie für
den anderen zu entwickeln – sowohl seitens der Mehrheitsgesellschaft
als auch der EinwandererInnen –, sowie Begegnungsräume und
Partizipationsmöglichkeiten in den Lebenswelten des Alltags zu
schaffen; als erfolgreiche Beispiele wurde in diesem Zusammenhang auf
die Verfahren der gemeinsamen Quartiersentwicklung verwiesen.

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