Impressum
Öffentliches Verfahrensverzeichnis
Gemäß § 4g BDSG hat die Beauftrage für den Datenschutz auf Antrag jeder Person in geeigneter Weise die in § 4e BSDG festgelegten Angaben verfügbar zu machen. Dieser Verpflichtung kommt die Heinrich-Böll-Stiftung hier unmittelbar nach.
1. Verantwortliche Stelle:
Heinrich-Böll-Stiftung
2. Geschäftsführung:
Dr. Birgit Laubach
Leiter der Datenverarbeitung: Bert Bloss
3. Anschrift der verantwortlichen Stelle:
Heinrich-Böll-Stiftung
Schumannstraße 8
10117 Berlin
Tel: (030) 285 34-0
Fax: (030) 285 34-109
E-Mail: info@boell.de oder datenschutz@boell.de
4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung:
Die Heinrich-Böll-Stiftung ist ein eingetragener Verein. Sie ist eine föderal organisierte Bundesstiftung mit 16 Landesstiftungen. Vorrangige Aufgabe der Stiftung ist die politische Bildungsarbeit. Zu ihren Themen zählen die Bereiche:
- Internationale Politik
- Wirtschaft und Soziales
- Demokratie
- Ökologie
- Bildung und Kultur
- Feminismus und Geschlechterdemokratie
- Migration, Integration, Diversity
Um diese Themen in die Öffentlichkeit zu transportieren, führt die Stiftung unter anderem Veranstaltungen durch. Die wesentlichen Produkt- und Veranstaltungsformen der Stiftung sind:
- Kongresse
- Tagungen
- Symposien
- Podiumsdiskussionen
- Jour Fixe
Im Rahmen der Nachwuchsförderung führt die Stiftung mehrstufige Auswahlverfahren durch. Die Personendaten der BewerberInnen werden bis zu einem halben Jahr gespeichert und anschließend gelöscht. Die Daten der StipendiatInnen werden entsprechend der geforderten Aufbewahrungsfristen dokumentiert. Die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung erfolgt zur Ausübung der oben genannten Zwecke.
5. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten und Datenkategorien:
- VeranstaltungsteilnehmerInnen
- KooperationspartnerInnen
- Werk- und DienstvertragsnehmerInnen
- MitarbeiterInnen
- StipendiatInnen, BewerberInnen
6. EmpfängerInnen oder Kategorien von EmpfängerInnen, denen die Daten mitgeteilt werden können:
Öffentliche Stellen gemäß vorrangigen Rechtsvorschriften
Interne Stellen zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke
7. Regelfristen für die Löschung der Daten:
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und Fristen erlassen. Nach Ablauf der Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden diese gelöscht, wenn die unter 4. genannten Zwecke wegfallen bzw. die Betroffenen darum gebeten haben.
8. Datenübermittlung an Drittstaaten:
Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an Drittstaaten ist nicht vorgesehen.
Simone Schmollack
Datenschutzbeauftragte
Heinrich-Böll-Stiftung












