Theresa Bachmann, Universität Hamburg

Die Europäische Nachbarschaftspolitik als Integrationsmodell

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Die juristische Dissertation im Bereich des Europa- und Völkerrechts beschäftigt sich – im weitesten Kontext – mit dem Spannungsfeld von Vertiefung und Erweiterung der EU. Dahinter steht der Konflikt, dass die EU zum einen darauf angelegt ist, eine immer engere, verbundene Union zu werden.  Zum anderen ist sie im Laufe der Jahre nicht nur beständig gewachsen, es gibt darüber hinaus noch weitere Beitrittsinteressenten. Vertiefung wird schwieriger, je zahlreicher und diverser die Mitgliedstaaten sind. Das Bestreben, beiden Zielen gerecht zu werden, löst das genannte Spannungsfeld aus.

Um dem Erweiterungsdruck entgegen zu kommen, hat die EU die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) entwickelt. Dieses Programm setzt den Rahmen für eine Assoziierung der Nachbarstaaten der EU: Durch Abkommen sollen besondere, privilegierende Beziehungen zu diesen aufgebaut werden, eine Beitrittsperspektive haben sie dabei aber nicht.

Einige der ENP-Staaten haben explizit ihren Beitrittswunsch zum Ausdruck gebracht, die Interessenlage dieser Staaten steckt den Rahmen der Arbeit ab. In diesem Kontext stehen zwei Fragen im Raum: Kann die ENP als valide Beitrittsalternative fungieren? Hält das europäische Primärrecht dafür eine gesetzliche Grundlage bereit?

Indikator für die Validität als Beitrittsalternative ist, inwieweit und mit welcher Intensität die ENP ihre teilnehmenden Staaten in EU-Politiken integriert. Die Arbeit untersucht das Integrationspotential der ENP in Gegenüberstellung mit anderen Programmen der EU, die Drittstaaten integrieren, allgemein anhand der entsprechenden Strategiepapiere sowie konkreter am Beispiel des Assoziierungsabkommens zwischen der Ukraine und der EU.

Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse werden Parameter für eine Beitrittsalternative entwickelt. Möglicher Anknüpfungspunkt für eine primärrechtliche Rechtsgrundlage für eine solche Beitrittsalternative ist Art. 8 EUV: Gibt sein Regelungsgehalt Raum für eine so weitreichende und integrierende Anbindung von benachbarten Drittstaaten.