Lena Walker, Westfälische Wilhelms-Universität - Münster

Deutsche Unternehmen, die im Ausland produzieren lassen, profitieren häufig von den dortigen niedrigen Umweltstandards und entsprechend geringeren Produktionskosten. Gleichzeitig hätten sie nicht selten durch ihre mächtige Verhandlungsposition - insbesondere wenn sie die einzigen Auftraggeber eines Zulieferers sind - die Möglichkeit, auf die Einhaltung von gewissen Mindeststandards zu bestehen. Hier stellt sich die Frage, wie man auf diese Situation einwirken kann, um eine Verbesserung des Umweltschutzes im Ausland zu erreichen.

Das Dissertationsprojekt untersucht, ob und wie man eine umweltbezogene Sorgfaltspflicht für deutsche bzw. europäische Unternehmen schaffen könnte, durch die diese verpflichtet werden, die Einhaltung von Umweltstandards in ihrer Lieferkette zu überprüfen.

Kernstück der Arbeit ist eine Untersuchung des Normbestands an extraterritorial wirkenden Sorgfaltspflichten. Beispiele für relevante Normen sind die europäische Holzhandelsverordnung (EUTR), die Konfliktmineralienverordnung und die CSR-Richtlinie. Einen Referenzrahmen bietet auch das französische Recht: Die 2017 verabschiedete Loi de Vigilance sieht vor, dass große französische Unternehmen eine Sorgfaltspflicht für ihre wirtschaftlichen Beziehungen ins Ausland trifft, die nicht nur die Einhaltung von Menschenrechten, sondern auch die Vermeidung von Umweltschäden beinhaltet.

Die Arbeit setzt sich schließlich mit aktuellen Entwürfen und Vorschlägen umweltbezogener Sorgfaltspflichten in Deutschland auseinander, sei es von Regierungsseite als auch der „Initiative Lieferkettengesetz“.