Im Neuen Deutschland wurde am 29. Oktober 1968 über den Fall der Jugendlichen berichtet und das Strafmaß bekannt gegeben: (…) „Das Gericht erkannte die Angeklagten für schuldig und schloß sich den Anträgen der Staatsanwaltshaft an. Sie wurden angesichts der Tatsache, daß sie ihre Schuld und das Strafbare ihrer Handlungen einsahen, zu folgenden Freiheitsstrafen verurteilt: Rosita Hunziger: 2 Jahre, 3 Monate; Sanda Weigl: 2 Jahre; Thomas Brasch: 2 Jahre, 3 Monate; Erika-Dorothea Berthold: 1 Jahr, 10 Monate; Frank Havemann: 1 Jahr, 6 Monat; Hans-Jürgen Uzkoreit: 1 Jahr, 3 Monate. Im Falle des 16jährigen Florian Havemann beschloß das Gericht jugenderzieherische Maßnahmen“.
Wenige Tage später wird den Verurteilten gemäß § 349 der Strafprozessordnung Strafaussetzung auf Bewährung zugebilligt, Thomas Brasch wird nach 77 Tagen Haft entlassen. Ihnen allen wurden harte Bewährungsauflagen aufgebrummt.
In der DDR wurden in der Folge der Ereignisse in der ČSSR insgesamt 313 Personen festgenommen. Die SED schloss 223 Mitglieder aus, Tausende wurden „verwarnt“ bzw. mit „Rügen“ belegt.
(AM)