Die Menschenrechtsverbrechen in Syrien haben seit Beginn des Aufstands gegen das Assad Regime unvorstellbare Ausmaße angenommen. Systematische Folter bis hin zum Foltertod, das "Verschwindenlassen" von Kritiker/innen des Regimes, Massenhinrichtungen in Schnellverfahren, grausame Haftbedingungen und weitere unvorstellbare Gräueltaten trafen und treffen zehntausende Syrerinnen und Syrer. Dabei reicht als Verhaftungsgrund oft schon aus, zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen zu sein - etwa als Sanitäter in einer ehemaligen Hochburg der Opposition.
Seit 2017 unterstützt die Heinrich Böll Stiftung das European Center for Constitutional und Human Rights (ECCHR) dabei, mit über 50 Überlebenden der Menschenrechtsverbrechen aus Syrien Beweise zu sammeln, "um der Gewalt in Syrien die Sprache des Rechts entgegen zu setzen". Der Internationale Haftbefehl durch die Bundesanwaltschaft in Deutschland gegen den Chef des syrischen Luftwaffengeheimdienstes im Juni 2018 ist ein erster großer Erfolg für unsere Projektpartner und ein wichtiges Zeichen dafür, dass Menschenrechtsverbrechen nicht ohne Konsequenzen für die Täter bleiben.
Patrick Kroker vom ECCHR beschreibt die Hintergründe des Projekts.