Die juristische Verfolgung von Tätern des KZ Sachsenhausen

Stephanie Bohra, FU Berlin

3. August 2009

Das Anliegen dieses Promotionsvorhabens ist es, die Entwicklung und den spezifischen Charakter der juristischen Verfolgung von KZ-Verbrechen durch ost- und westdeutsche Gerichte am Beispiel des Tatortkomplexes „Sachsenhausen“ zu erschließen und kritisch zu analysieren. Unter Berücksichtigung der rechtlichen und gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen möchte ich durch eine systematische quantitative und inhaltsanalytische Auswertung der ost- und westdeutschen Ermittlungs- und Gerichtsakten zu Verbrechen im KZ Sachsenhausen u.a. untersuchen, welche Täter und Taten juristisch verfolgt wurden, wie die Urteile ausfielen, die Strafzumessung begründet wurde und welche Zeugen vernommen wurden. Darüber hinaus möchte ich den Umfang der Ermittlungstätigkeit, die Gründe für Verfahrenseinstellungen und auch die Strafvollstreckung näher beleuchten. Als Ergebnis können juristische und außerjuristische Probleme der deutschen Strafverfolgung von KZ-Verbrechen aufgezeigt und eine erste Bilanz über die Qualität und Bedeutung der juristischen Verfolgung von KZ-Verbrechen in beiden deutschen Staaten gezogen werden.

Zurück zur Übersicht

» Übersicht Förderung der Promovierendenvorhaben

Zum Warenkorb hinzugefügt: