Das Bundesnaturschutzgesetz fordert, dass der Verursacher einer unvermeidbaren Beeinträchtigung diese durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleicht (Ausgleichsmaßnahmen) oder in sonstiger Weise zu kompensiert (Ersatzmaßnahmen). Im englischen Sprachgebrauch hat sich der Begriff Kompensation als Bezeichnung von Ausgleichsmaßnahmen durchgesetzt und wird synonym mit dem Begriff offsets verwendet. Die Texte in diesem Dossier verwenden die Begriffe Kompensation und Ausgleich synonym und beschreiben Maßnahmen, die der Verursacher einer Beeinträchtigung von Natur an anderer Stelle unternimmt, um die Naturzerstörung auszugleichen.
© Heinrich-Böll-Stiftung e.V.
Schumannstraße 8
10117 Berlin
T +49 (30) 285 34-0
F +49 (30) 285 34-109
www.boell.de
info@boell.de