Stiftungsmagazin 1/2001 Zuwanderung und Integration
Von Ralf FücksIn der deutschen "Ausländerpolitik" findet ein Paradigmenwechsel statt. Der erste große Schwenk war das neue Staatsbürgerschaftsrecht, das mit seinem Inkrafttreten die hier geborenen Kinder von MigrantInnen zu deutschen Staatsbürgern erklärte. Über die ressentimentgeladene Kampagne der CDU gegen die doppelte Staatsbürgerschaft geriet der politische Quantensprung vom völkischen Abstammungsprinzip zum republikanischen Geburtsrecht in den Hintergrund. Dennoch bezeichnet er einen fundamentalen Wandel in der Antwort auf die Frage "Was ist ein Deutscher".
Ein erster Wechsel auf eine neue Einwanderungspolitik war die "green card"-Initiative des Bundeskanzlers. Obwohl sie mit der fünfjährigen Befristung der Aufenthaltsgenehmigung noch in der Tradition der alten Gastarbeiter-Politik steht, signalisiert sie etwas Neues: die überfällige Einsicht, dass eine gesteuerte Arbeitsmigration trotz hoher interner Arbeitslosigkeit für die Bundesrepublik im Saldo einen Zugewinn statt einer "Belastung" darstellt.
Vor diesem Hintergrund wurde von Innenminister Schily die Zuwanderungskommission unter Leitung von Rita Süßmuth einberufen. Ihre Zusammensetzung mit Vertrauensleuten von Arbeitgebern und Gewerkschaften, Kirchen und Kommunen, Flüchtlingsorganisationen und akademischen ExpertInnen spiegelt das gesellschaftliche Bündnis wider, das eine moderne Einwanderungspolitik tragen und der deutschnationalen Fraktion der CDU/CSU das Wasser für eine erneute Anti-Kampagne abgraben soll.