Internationale Diskussion & Erfahrungen

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24. April 2008

« zu "Feministische Perspektive"

Grundeinkommen: ein notwendig internationales Projekt?

„Wie konnte es passieren, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen auf rein nationaler Ebene  diskutiert wird, ohne die Migrationsfrage und die Globalisierung zu diskutieren?“, fragt Diana Siebert in ihrem kritischen Artikel „Ein bedingungsloses Grundeinkommen ist nationalstaatlich nicht machbar“. In der Tat wäre es schwierig, wenn ein europäisches Land im Alleingang ein bedingungsloses Grundeinkommen einführen würde, da dies kaum abschätzbare Folgen hinsichtlich der Migration, aber auch der Frage, wo und wofür das Grundeinkommen letztlich individuell ausgegeben würde, hätte. So gibt es natürlich die Möglichkeit, den Kreis der EmpfängerInnen stark zu beschränken, z.B. auf InländerInnen mit Erstwohnsitz in dem jeweiligen Land, was aber weder mit den kosmopolitischen Lebensrealitäten vieler Menschen, noch mit EU-Recht und der Idee der freien Wohnsitzwahl für EU-BürgerInnen zu vereinbaren wäre. Andererseits wäre es volkswirtschaftlich schwierig, wenn ein nicht geringer Teil des Grundeinkommens aus einem nationalen Haushalt in einem anderen EU-Land ausgegeben würde: das Argument, durch ein Grundeinkommen würde die (nationale) Wirtschaft profitieren, weil konjunkturunabhängig mehr Kaufkraft vorhanden wäre, erscheint damit fragwürdig. Siebert plädiert dafür, einzelne Elemente des bedingungslosen Grundeinkommens in ein Konzept nationaler Grundsicherung einzubauen und andererseits soziale Sicherung europäisch und weitergehend auch international zu gestalten. Dies muss auch bedeuten, dass die feministische Perspektive in der internationalen Grundeinkommensdebatte verankert wird. Dass dies möglich ist, die feministische Perspektive in der Debatte aber nicht nur in Deutschland oft randständig erscheint (wie z.B. auch in Sieberts Aufsatz), zeigt ein Blick auf die Diskussion des Grundeinkommens in anderen europäischen Ländern.

Die Europäische Grundeinkommens-Debatte

Im europäischen Rahmen wurde die Grundeinkommensdebatte maßgeblich vorangetrieben durch die Gründung des "Basic Income Earth Network", kurz BIEN, als zunächst europäisches, später internationales Netzwerk. In diesem Netzwerk sind die Grundeinkommens-Netzwerke aus sieben EU-Ländern (Österreich, Dänemark, Deutschland, Irland, Niederlande, Spanien und Großbritannien) vertreten.



  1. Österreich

    Eine vergleichsweise herausgehobene Position findet die feministische Grundeinkommensdebatte im Rahmen des österreichischen Netzwerks. Zu den sechs auf der Homepage aufgelisteten Grundfragen zum Grundeinkommen zählt die Frage nach „Frauenfalle oder Frauenbefreiung“, der Margit Appel in ihrem Text an dieser Stelle detailliert nachgeht. Das österreichische Sozialsystem stellt demnach eine „Frauenfalle“ dar, die sich zur „Armutsfalle“ entwickeln kann, weil durch die (auch in Deutschland bekannten) speziellen Fördermaßnahmen für Ehe und Familie sich für viele Paare eine klassische Rollenverteilung ökonomisch lohnt. Frauen würden demnach vor allem über ein Abhängigkeitsverhältnis (z.B. vom Partner oder Staat) oder in einer sozialen Rolle (als erziehende Mutter) in das Sozialsystem integriert; eine eigenständige Integration als „Versicherungskundin“ gelingt nur wenigen. Appel bezeichnet den Sozialstaat als „paternalistisch“ – was sich auch daran zeige, dass sozialpolitische Ideen, die mehr fürsorgende Wohlfahrtsstaatlichkeit fordern, als feminisiert diskreditiert würden, und dem Sozialstaat von den VertreterInnen der „Schlanker-Staat-Konzeption“ vorgeworfen wird, er würde (männliche) Werte wie Unabhängigkeit, Selbstverantwortung und Wettbewerb in Misskredit bringen. Notwendig wäre daher u. a. die Durchsetzung einer feministischen Sozialstaatskonzeption, die weit mehr beinhaltete als nur eine Reform bestehender Sozialstaatlichkeit. Der Anspruch an ein Grundeinkommen ist aus dieser Perspektive, inwieweit das Grundeinkommen dazu beiträgt, die in dem vorliegenden Sozialstaatsmodell entstandene Geschlechterungerechtigkeit und „Frauenfalle“ zu überwinden. Das bedeutet konkret, dass sich für die Gruppe der Frauen Armutsvermeidung und Freiheitsvermehrung ergeben müssen, zudem ist es mehr im Sinne der Geschlechtergerechtigkeit, je stärker das Grundsicherungsmodell mit einer hohen Rechtssicherheit für die einzelne Person ausgestattet ist (d.h., individueller Anspruch & Leistungsbezug sowie individuell einklagbares Recht). Zudem entsprechen Modelle, die materielle Absicherung, aber auch Aus- und Weiterbildung, Arbeitsmarktberatung und Informationszugang als soziale Rechte verankern, den Bedürfnissen von Frauen besser. Appel drängt abschließend noch einmal darauf, dass ein Grundeinkommen nur geschlechtergerecht ausgestaltet werden kann, wenn Lebensentwürfe von Frauen von vornherein mehr Eingang in die sozialstaatliche Debatte finden und das Gender-Defizit unseres Verständnisses von sozialer Ungleichheit bearbeitet würde.

  2. Dänemark

    Auch in Dänemark werden feministische Positionen vergleichsweise prominent diskutiert: Auf der Homepage des dänischen Netzwerks Grundeinkommen findet sich direkIn den Netzwerken der anderen beteiligten Länder ist die feministische Perspektive zumindest weniger offensichtlich und damit vermutlich auch weniger präsent als in Österreich oder Dänemark. Andererseits haben manche andere europäische Länder bereits Schritte hin zu einem Grundeinkommen – oder gerade wieder davon weg – unternommen. Ein populäres Thema ist das Grundeinkommen beispielsweise in Finnland, wo die Zentrumspartei des Premiers Vanhanen während des Wahlkampfes das Grundeinkommen thematisierte und in dieser Idee von den finnischen Grünen unterstützt wird.t ein Hinweis zu feministischen Texten zum Thema (geschrieben allerdings von britischen und amerikanischen Feministinnen). Grundeinkommen wird hier zunächst als ein demokratisches Recht und als Potenzial zur Weiterentwicklung von Demokratie beschrieben. In diesem Sinne favorisieren die Texte das Grundeinkommen als eine Möglichkeit, mehr individuelle Freiheit gerade für Frauen, die den Schritt in private oder berufliche Selbständigkeit wagen, zu fördern.

  3. Weitere Länder

    In den Netzwerken der anderen beteiligten Länder ist die feministische Perspektive zumindest weniger offensichtlich und damit vermutlich auch weniger präsent als in Österreich oder Dänemark. Andererseits haben manche andere europäische Länder bereits Schritte hin zu einem Grundeinkommen – oder gerade wieder davon weg – unternommen. Ein populäres Thema ist das Grundeinkommen beispielsweise in Finnland, wo die Zentrumspartei des Premiers Vanhanen während des Wahlkampfes das Grundeinkommen thematisierte und in dieser Idee von den finnischen Grünen unterstützt wird.

  4. Irland

    Die irische Regierung veröffentlichte bereits 2002 ein Grünbuch zum Grundeinkommen und die neue Regierung, in der die irischen Grünen Koalitionspartner sind, treibt das Grundeinkommens-Projekt weiter voran. Nach den Berechnungen des Grünbuches würde ein Grundeinkommen eine weitreichende armutsmindernde Wirkung haben. Dies ist besonders interessant hinsichtlich der Tatsache, dass Irland zwar in den letzten zwei Jahrzehnten einen beachtlichen wirtschaftlichen Aufschwung verzeichnen konnte, zugleich aber ein großes Umverteilungsproblem dieses gestiegenen Wohlstands existiert, was daran deutlich wird, dass 2005 fast ein Fünftel der Bevölkerung mit Armutsrisiko lebte, wobei diese Armut nur zu unter 10% direkt auf Arbeitslosigkeit zurückgeht. Dagegen ist der Anteil jener, die aus strukturellen oder persönlichen Gründen gar nicht arbeiten können (z.B. weil sie alt oder krank sind oder Familienarbeit leisten) und der Anteil der „Working Poor“ mit über 80% der armen Haushalte am größten. Dies zeigt, dass in Irland nicht Arbeitslosigkeit das eigentliche Problem ist, sondern unter anderem Familienarbeit und niedrig entlohnte Arbeit ein echtes Armutsrisiko darstellen – womit wiederum Frauen am meisten von diesem Armutsrisiko betroffen sind. Die Irin Brigid Reynolds benennt deshalb acht Leitprinzipien für die Einführung eines Grundeinkommens, worunter auch horizontale und vertikale Gerechtigkeit zu zählen sind – und als Teil der horizontalen Gerechtigkeit Geschlechtergerechtigkeit, was eine Angleichung von Löhnen, eine gerechte Kostenaufteilung, gerechten Zugang zu gesellschaftlichen Ressourcen und vor allem Freiheitsgewinn und das Ende der „Abhängigkeitskultur“ bedeuten würde.

  5. Fazit

    Insgesamt ist festzustellen, dass das Grundeinkommen in den meisten europäischen Ländern, in denen es ernsthaft diskutiert wird, aus feministischer Perspektive weniger kritisch bewertet wird als in Deutschland. Stattdessen herrscht die Sichtweise des Grundeinkommens als ein Fortschritt zu mehr Verteilungsgerechtigkeit vor, da Erwerbs- und Familienarbeit gleichgestellt würde und nicht mehr nur Lohnarbeit als Quelle von Anerkennung gälte. Allein die ökonomische Besserstellung aller Betroffenen gilt meist als Vorteil beim Zugang zum Arbeitsmarkt, der sich dann auf Frauen aus strukturellen Gründen besonders positiv auswirken würde. Gerade in Ländern wie Österreich, in denen das Alleinernährermodell sowohl im gesellschaftlich-moralischen Anspruch als auch im Steuer- und Sozialsystem noch dominant ist, wird das bedingungslose Grundeinkommen als klarer Paradigmenwechsel, der eine grundlegende Veränderung im gesellschaftlichen Geschlechterbild vorantreibt, betrachtet.