Instrumente zur aktiven Verbreitung umweltbezogener Informationen. Bewertung und Gegenüberstellung der Informationspflichten nach Energiewirtschafts- und Umweltinformationsrecht

Ulrike Tolkmitt, Leuphana Universität Lüneburg

31. August 2009

Das Thema Energieversorgung hat aufgrund z.T. hitzig geführter Debatten über Strompreise, Atomausstieg sowie Klimaveränderungen in jüngster Zeit enorm an Bedeutung gewonnen. Aber auch künftig werden sich die Anstrengungen von Politikern, Wissenschaftlern, energieerzeugender Wirtschaft sowie Energieverbrauchern in noch stärkerem Maße auf die Entwicklung einer sicheren und nachhaltigen Energieversorgung richten müssen. Hierdurch kann ein wesentlicher Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung geleistet werden. Um eine derartige Herausforderung in Angriff nehmen zu können, bedarf es zunächst einer fundamentalen Grundlage: der Information. Neben naturwissenschaftlichen, technischen, ökonomischen und sozialen Erkenntnissen über bestehende Wirkungszusammenhänge sind v.a. Daten für Prognosen und Modellrechnungen erforderlich. Problematisch gestaltet sich hierbei jedoch häufig der freie Zugang zu den gewünschten Informationen. Zum überwiegenden Teil sind umweltbezogene Informationen im Besitz der öffentlichen Verwaltung oder von Personen des privaten Rechts, die bis Anfang der neunziger Jahre in Deutschland jeweils nicht verpflichtet waren, diese Informationen ohne Weiteres preiszugeben. Forschungsinstituten oder auch interessierten Bürgern war somit der Zugang zu solchen Informationen größtenteils verwehrt. Die Informationsfreiheit wurde jedoch bereits zu Zeiten der Aufklärung als Voraussetzung zur argumentativen Kompetenz und zur Selbstbestimmung erkannt. Besondere Bedeutung erlangt die Freiheit, Zugang zu Informationen zu erhalten, im Umweltbereich, der durch komplexe und nur begrenzt erfahr- und erlebbare Zusammenhänge gekennzeichnet ist.

Zwischen dem Energiewirtschaftsrecht und dem Umweltinformationsrecht besteht eine Verbindung in der Form, dass in beiden Rechtsgebieten neuerdings Instrumente zur aktiven Verbreitung bestimmter umweltbezogener Informationen existieren. Hierbei handelt es sich zum einen um die Stromkennzeichnung nach § 42 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie die Energieverbrauchsangabe nach Art. 13 Abs. 3 RL 2006/32/EG über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen (EDL-RL) und zum anderen um die Pflicht zur aktiven Verbreitung von Umweltinformationen nach § 10 Umweltinformationsgesetz (UIG). Der verbesserte Zugang zu umweltbezogenen Informationen dient dazu, den Bürger in die Lage zu versetzen, seine Wissensbasis zu verbreitern und sich so kompetenter an umweltbezogenen behördlichen Entscheidungen zu beteiligen. Der Informationszugang ist insofern Voraussetzung für eine effektive Partizipation. Daneben sollen Verbrauchern aber auch geeignete Produktinformationen (z.B. über das Produkt Strom) zur Verfügung gestellt werden, damit diese ihre Kaufentscheidungen sachkundiger und am Umweltschutz orientiert treffen können. Auf diesem Wege soll letztlich zu einer Verbesserung des Umweltschutzes beigetragen werden. Es ist an dieser Stelle zu betonen, dass das Zurverfügungstellen von umweltbezogenen Informationen allein bei Weitem kein hinreichendes Instrument darstellt, um eine ökologisch motivierte Verhaltensänderung zu bewirken. Dennoch bilden Informationen als Basis von Wissen eine notwendige Voraussetzung für intendierte Verhaltensänderungen.

Vor diesem Hintergrund und im Bewusstsein der Bedeutung von Informationen erscheint es interessant und notwendig, diese drei Instrumente im Hinblick auf die Erreichung des durch den Gesetzgeber jeweils beabsichtigten Zwecks zu bewerten und zu vergleichen. Die Untersuchung verfolgt dabei nachstehend aufgeführte Zielsetzungen:

  • Vorstellen der Instrumente zur Verbreitung umweltbezogener Informationen nach EnWG, EDL-RL und UIG; Aufzeigen, dass und welche Pflichten sich hieraus für die Informationsverpflichteten ergeben; Darstellen der ggf. vorhandenen Überschneidungsbereiche zwischen Energiewirtschafts- und Umweltinformationsrecht;
  • Beurteilung der Qualität der einzelnen Instrumente in Bezug auf die Erreichung des vom Gesetzgeber beabsichtigten Regelungszwecks;
  • Vergleich der Instrumente hinsichtlich ihrer Qualität und Bewertung, welches Instrument als das bessere einzuschätzen ist;
  • falls Defizite in der Qualität festgestellt werden: Konzipierung eines Modells für ein qualitativ hochwertiges Instrument unter den bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen.

Die Verfolgung der genannten Zielsetzungen ist u.a. deshalb von großer Relevanz, weil die Anhäufung immer neuer Instrumente zur Erreichung bestimmter (Umweltschutz-)Ziele schnell zu Reaktanzen seitens der Adressaten führt, was wiederum Vollzugsdefizite zur Folge hat. Derartige Vollzugsdefizite werden für das Umweltrecht schon seit Langem beklagt. Deshalb ist es wichtig, sich auf möglichst wirkungsvolle Instrumente zu konzentrieren, deren Einsatz bei den Zielpersonen auf breite Akzeptanz stößt. Im Rahmen der Arbeit wird eine exemplarische Beurteilung der Qualität des Instrumentes der aktiven Informationsverbreitung vorgenommen, die auch für andere Rechtsgebiete von Interesse ist. Durch die Untersuchung der Verbindung zwischen dem Energiewirtschaftsrecht und dem Umweltinformationsrecht wird mit dieser Dissertation wissenschaftliches Neuland betreten. Bisherige Veröffentlichungen befassen sich nahezu ausschließlich mit entweder dem einen oder dem anderen Rechtsgebiet, ggf. in Relation zu weiteren Themen.

Das geplante Forschungsvorhaben ist inhaltlich zwischen den Bereichen Umweltrecht, Umweltpolitik und Umweltkommunikation anzusiedeln und bewegt sich methodisch auf folgenden Ebenen: der Beschreibung (deskriptiv-empirisch), der begrifflich-systematischen Durchdringung (logisch-analytisch) und Bewertung des geltenden Rechts und der Erarbeitung von Lösungsvorschlägen (normativ-praktisch). Hierbei kommen sowohl Methoden der juristischen Auslegung von Rechtsnormen, der politikwissenschaftlichen Policy-Forschung als auch der handlungstheoretischen Sozialforschung zur Anwendung. Der eigentlichen Instrumentenbewertung vorangestellt werden ein einführendes Kapitel, das sich der Wirkungsweise des Instruments „Informationsverbreitung“ und dem Vollzugsdefizit im Umweltrecht widmet, sowie eine Darstellung der Regelungsinhalte der zu betrachtenden Instrumente. Für die Bewertung ist es methodisch von größter Wichtigkeit, die Bewertungskriterien sorgfältig auszuwählen und zu gewichten, weshalb dieser Schritt im Rahmen der eigentlichen Untersuchungen vorzunehmen ist. Die auszuwählenden Kriterien sollten dabei folgende Anforderungen erfüllen: Vollständigkeit, Verlässlichkeit, Unabhängigkeit. Nach der vergleichenden Gegenüberstellung der drei Instrumente sollen abschließend Vorschläge zur Weiterentwicklung der zu betrachtenden Instrumente ausgearbeitet werden.

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