Christos Paraschiakos, Bucerius Law School, Hochschule für Rechtswissenschaft

Bankenaufsicht zwischen Gefahrenabwehr und Marktbegleitung

Banken treten als Vermittler von Fremdkapital auf und sind damit im volkswirtschaftlichen System ein institutionell bedeutsamer Faktor für Wachstum. Zugleich kann ihre Betätigung – wie die Finanzkrise gezeigt hat – erhebliche Schäden nach sich ziehen. Sicherheit, Stabilität und Funktionsfähigkeit des Bankenmarktes hängen maßgeblich von der zutreffenden Bewertung eingegangener Risiken und ihrer adäquaten Unterlegung mit Eigenkapital ab. Die gesetzlichen Eigenmittelquoten sollen diese Funktionsbedingungen gewährleisten. Eine effektive Bankenaufsicht richtet sich daher nicht nur am Grundsatz effektiver Gefahrenabwehr aus, sondern erstreckt sich auch auf die stabilisierende Marktbegleitung. Prägend für die Praxis der Bankenaufsicht sind intensive Kooperation mit den beaufsichtigten Instituten, informelles Verwaltungshandeln , Wissensdefizite, internationale Verflechtung, hochkomplexe rechtliche Vorgaben und die tatsächliche Abwesenheit gerichtlicher Kontrolle.

Diese Strukturen sind Anknüpfungspunkte für die erhebliche Kritik an der Arbeitsweise der Bankenaufsicht. Die Finanz- und Schuldenkrisen der vergangen Jahre hat die Kritiker zudem in ihrer Sicht der Dinge bestärkt. Ziel der Arbeit ist es, die Tätigkeit der Bankenaufsicht im Hinblick auf die Eigenmittelvorschriften systematisch zu erfassen, einer rechtlichen Prüfung zu unterziehen sowie Möglichkeiten zur Effektivitätssteigerung auszuloten. Effektive administrative Aufgabenwahrnehmung kann sich nicht ohne Bindungen entfalten, sie muss demokratische und rechtsstaatliche Anforderungen wahren. Gesetzmäßigkeit der Verwaltung sowie staatliche Neutralität finden ihren Ausdruck nicht zuletzt in transparentem, öffentlichem Vorgehen. Auch grundrechtlich verbürgte Rechte – von Überwachten, Konkurrenten und potentiell Betroffenen – markieren weitere Grenzen hoheitlicher Betätigung.

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