Die Rechtsstellung des Gesellschafters im Internationalen Wirtschaftsrecht
Der Umfang und die Durchsetzung von Gesellschafterrechten haben in den letzten Jahrzehnten nicht nur nationale, sondern in jüngerer Vergangenheit auch internationale Schiedsgerichte beschäftigt. Die Fragestellungen sind dabei teilweise ähnlich, die Antworten fallen jedoch unterschiedlich aus. Während nationale Rechtsordnungen direkten Schadensersatzansprüchen gegen Dritte ablehnen, werden auf internationaler Ebene verschiedene Lösungsansätze vertreten.
Im allgemeinen Völkerrecht hat sich die Ansicht gefestigt, dass ein Gesellschafter keinerlei Ansprüche selbstständig geltend machen kann. Zu diesem Ergebnis kommt beispielsweise der der Internationale Gerichtshof (IGH) in zwei Fällen. Dies wird begründet mit der Funktionsweise des diplomatischen Schutzes. Dieser knüpft an den Sitz der Gesellschaft an. Der Heimatstaat der Gesellschafter kann hingegen keinen diplomatischen Schutz geltend machen.
Ein anderes Bild ergibt sich jedoch im Bereich des vertraglichen internationalen Investitionsschutzes. Hier haben einige Schiedsgerichte bereits direkte Schadensersatzansprüche zugesprochen, wodurch der Gesellschafter somit den Schaden der Gesellschaft liquidieren konnte. Diese Verfahren basierten auf Internationalen Investitionsschutzabkommen (BITs) zwischen dem Aufnahmestaat und dem Staat des Gesellschafters. BITs umfassen in der Regel auch Gesellschaftsanteile als geschützte Investitionen.
Die Folgen der „neuen“ direkten Gesellschafterrechte sind jedoch bislang kaum untersucht. Eine Geltendmachung der Ansprüche greift beispielsweise in die Vorstandsbefugnisse nach nationalen Rechtsordnungen ein. Zudem erscheint eine mehrfache Inanspruchnahme des Schädigers durch Aktionär und Gesellschaft möglich. In diesem Fall droht eine Doppelkompensation, welche nach nationalen Rechtsordnungen ebenfalls nicht möglich ist.
Die Dissertation soll sich schwerpunktmäßig drei eng miteinander verknüpften Problemfeldern bei dem Schutz von Gesellschaftern im internationalen Investitionsschutz widmen. Zunächst soll der Schutz des Aktionärs auf nationaler Ebene exemplarisch anhand einiger nationaler Rechtsordnungen untersucht (I.) und dann mit der allgemeinen Völkerrechtsebene verglichen werden (II.). Anschließend werden speziellere völkerrechtliche Regelungen aus dem Bereich des Investitionsschutzes in den Blick genommen (III.). Im Schwerpunkt sollen die problematischen Rechtsfolgen dieser spezielleren Regelungen und Lösungsansätze beleuchtet werden (IV.).