Das Kyoto-Protokoll ist 20 Jahre alt, die letzte Wirtschaftskrise zehn Jahre her. Es ist längst klar, dass wir neue Strukturen in unserer Wirtschaft benötigen, um eine nachhaltigere und gerechtere Welt zu ermöglichen. Die Wirtschaft ist der einflussreichste Faktor für unser Ökosystem und unsere sozialen Verhältnisse. Ohne Veränderungen in der Wirtschaft ist eine Transformation hin zu einer nachhaltigen Gesellschaft undenkbar. Einen Beitrag zu einer Transformation können Unternehmen in treuhändischer Trägerschaft (TU) leisten. Hierbei handelt es sich um Mittelstandsunternehmen, die in ihrer Satzung ihr Selbstverständnis fixieren, dem Wohl der Allgemeinheit zu dienen. Das heißt, dass sie das unternehmerische Eigentum nicht als Privateigentum behandeln, sondern als einen der Gesellschaft verpflichteten Wert, den es über Generationen zu erhalten gilt; die Gesellschafter begreifen sich "der Sache nach als Treuhänder". Konkret schließen die Gesellschafter der TUs unter anderem ihr Recht auf anteiligen Gewinn und das Recht auf gewinnbringenden Verkauf ihrer Anteile aus. Stattdessen verbleiben Gewinne im Unternehmen oder werden gemeinnützig verwendet. Dem gegenüber stehen herkömmlich strukturierte Unternehmen, die das Ziel der Gewinnmaximierung haben und deren Eigentümer das Recht, die Gewinne beliebig zu verwenden. Dadurch, dass private Bereicherung bei den TUs ausgeschlossen ist, führen ökologische Investitionen eines Unternehmens - die in der Regel teurer sind als nicht-ökologische - nicht mehr zu privatem Verlust. Das wiederum macht ökologisches Wirtschaften attraktiver.
Durch die Beschränkung der Anteilsverkäufe ermöglichen die TUs den Erhalt des Unternehmens auf lange Sicht und verhindern Unternehmensspekulation. Dadurch schützen sie das Unternehmen mitsamt seinen Arbeitsplätzen und unterstützen eine dezentrale Wirtschaftsordnung.
Das deutsche Gesellschaftsrecht und die dazugehörigen Steuergesetze haben die Struktur der vorrangig gewinnorientierten Unternehmen als Leitbild. Eine andere steuerliche Behandlung erfahren nur solche Unternehmen, die als gemeinnützig anerkannt sind. Das beschränkt jedoch ihre Betätigungsmöglichkeit auf die gemeinnützigen Zwecke der Abgabenordnung.
Spezielle Regelungen für Unternehmen, die einerseits regulär am Markt teilnehmen und dennoch dem Wohl der Allgemeinheit verschrieben sind - also sowohl gemeinwohlorientiert als auch gewinnorientiert sind - existieren nicht. Dies führt dazu, dass die TUs rechtlich dem gesetzlichen Leitbild entsprechend behandelt werden, obwohl sie nicht privatnützig, sondern allgemeinnützig agieren. Gleichwohl ist ihr Ansatz volkswirtschaftlich und gesellschaftlich betrachtet sehr wünschenswert. Er sollte im Sinne einer stabilen, nachhaltigen und gemeinwohlfördernden Wirtschaft im Idealfall gefördert, zumindest jedoch nicht behindert werden.
Das Recht hinkt oft der gesellschaftlichen Entwicklung hinterher. Für notwendige und nützliche Bewegungen im Sinne der großen Transformation kann es dadurch zum Hemmnis werden. Aufgabe der Arbeit ist es zu untersuchen, inwieweit das Fehlen spezieller Strukturen für gemeinwohl- und gewinnorientierte Unternehmen zu wirtschaftlichen und rechtlichen Nachteilen für die TUs führt. Dabei werden Satzungen von TUs auf ihre rechtliche Zulässigkeit, Nachteile sowie Gefahren der Gestaltung überprüft. Schließlich wird aufgezeigt, ob, wo und wie Änderungsbedarf besteht. Adäquate rechtliche Regelungen für TUs können diese Unternehmensstruktur zu einer attraktiven Möglichkeit für viele deutsche Mittelstandsunternehmen machen, die volkswirtschaftlich stabilisierend wirkt, eine rechtliche Lösung für das Nachfolgeproblem bietet und durch die Beförderung von Nachhaltigkeit und Gerechtigkeit der Gesellschaft als Ganzer dient.