Das Recht auf selbstbestimmte Geschlechtsidentität
Das Promotionsvorhaben untersucht das Recht auf selbstbestimmte Geschlechtsidentität und die Frage, in welchem Rahmen das Individuum einen Anspruch auf Anerkennung seiner Geschlechtsidentität gegen den Staat durchsetzen kann. Wesentliche Forschungsfrage ist dabei insbesondere, ob Selbstbestimmung nur in dem vom Gesetzgeber vorgegebene Rahmen gewährleistet wird oder ob in ihr auch die umfassende Möglichkeit zur Transformation und Selbstidentifikation jenseits des immer noch in den meisten Ländern vorherrschenden, auf geschlechtliche Binarität ausgelegten Gesetzesrahmens liegt. Gleichzeitig soll eruiert werden, welche staatlichen Interessen dem Anliegen des Individuums entgegenstehen und ob der Staat verpflichtet ist, jegliche Geschlechtsidentität anzuerkennen. Die Fragestellungen sollen anhand einer Analyse der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beantwortet werden. Diese Gerichte sind einerseits für die deutsche Rechtsordnung besonders relevant und haben sich andererseits schon mehrfach mit Fragen der Geschlechtsidentität auseinandergesetzt. Wesentliche These der Arbeit ist, dass in dem Recht auf selbstbestimmte Geschlechtsidentität ein erhebliches Transformationspotential hin zu einem Aufbruch der rechtlich wie gesellschaftliche manifestierten Zweigeschlechterordnung liegt. Es soll aufgezeigt werden, dass dieses Potential aktuell noch nicht vollständig ausgeschöpft wird und eine Weiterentwicklung der bisherigen Ansätze unter Heranziehung der vom Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte und den Yogyakarta-Prinzipien vorgeschlagenen Auslegung ebenso wie queer-feministischer Theorien vorgeschlagen werden. Ziel ist es, damit auch einen Orientierungsmaßstab für den einfachen Gesetzgeber zu etablieren.