Rechtsschutz im Umweltrecht – Eine rechtsvergleichende Analyse zur Streitbeilegung durch im Umweltrecht spezialisierte Rechtsprechungskörper
Seit den 1970er Jahren gehört das Umweltrecht nicht nur in Deutschland zu den sich rasant entwickelnden Rechtsbereichen. Aufgrund der darauf basierenden immer wichtiger werdenden Fragestellungen, der steigenden Anzahl an umweltrechtlichen Gesetzen sowie der weltweit explodierenden Zahl an umweltrechtlichen Rechtsprechungskörpern ist es unumgänglich, sich mit der weitergehenden Entwicklung des deutschen Umweltrechts zu beschäftigen.
Der Fokus dieser Arbeit liegt auf der Behandlung umweltrechtlicher Streitigkeiten. Während international immer mehr separate, teils sogar unabhängige umweltrechtliche Rechtsprechungskörper geschaffen werden, sind in Deutschland weiterhin die Verwaltungsgerichte und in manchen Fällen die ordentlichen Gerichte zuständig. Auf der Basis der in anderen Ländern bestehenden Rechtsprechungskörper sollen daher, neben den bereits bekannten Möglichkeiten der Streitbeilegung, weitere Lösungsansätze für die Klärung umweltrechtlicher Fälle in Deutschland anhand einer Rechtsvergleichung erarbeitet und aufgezeigt werden. Erforscht werden soll dies vor allem im Hinblick auf die immer detaillierteren umweltrechtlichen Spezialgesetze. Daraus kann möglicherweise die Notwendigkeit für auf dem Gebiet des Umweltrechts explizit geschulte Richter oder einer Zuhilfenahme von Wissenschaftlern entstehen.
Ähnlich der Idee eines eigenen Umweltgesetzbuches untersuche ich in meiner Promotion, ob es eines einheitlichen umweltrechtlichen Spruchkörpers in Deutschland bedarf, denn anders als teils in anderen Mitgliedstaaten der EU kennt das deutsche Gerichtsverfassungsrecht bisher noch keine besonderen Spruchkörper für Umweltsachen.