Serbien nahm offiziell Abschied von Ratko Mladić, ohne ihm ein Staatsbegräbnis zu gewähren. Dennoch organisierte der Staat den Transport seines Leichnams, das Militär nahm an der Zeremonie teil, der Oberhaupt der serbisch-orthodoxen Kirche leitete den Gottesdienst, und Strukturen der Regierungspartei organisierten „spontane“ Versammlungen entlang der Strecke. Die Beerdigung wurde somit zu einem politischen Ereignis und bot den Behörden die Gelegenheit, einen Leichnam zu instrumentalisieren, um Botschaften sowohl an das heimische als auch an das internationale Publikum zu senden.
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Original Sprache: Serbisch
Die staatlich organisierte Beerdigung von Ratko Mladić, dem Oberbefehlshaber der serbischen Streitkräfte während des Krieges in Bosnien und Herzegowina, hat zu Recht die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit in Serbien und international auf sich gezogen. Zum Zeitpunkt seines Todes verbüßte Mladić eine 2017 vom Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien verhängte lebenslange Haftstrafe wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermordes in Srebrenica. Die Beerdigung erregte vor allem wegen ihres Ausmaßes und ihres faktischen staatlichen Charakters Aufmerksamkeit. Nur einige wenige Details verhinderten, dass es sich im vollständigen Sinne um ein offizielles Staatsbegräbnis handelte.
Die direkte Beteiligung des serbischen Staates zeigte sich vor allem in der aktiven Teilnahme der Armee an den Gedenkveranstaltungen und an der Beisetzung. Mehrere Minister nahmen nominell als Privatpersonen teil, wodurch die staatliche Ehrung des Verstorbenen nur notdürftig verschleiert wurde. Im Geiste der „Symphonie“ zwischen Altar und Staatsführung wurde der Gottesdienst persönlich vom Oberhaupt der Serbisch-Orthodoxen Kirche geleitet. Die Regierungspartei, die den Staat und seine Mechanismen längst an sich gerissen hat, organisierte ihre Phalanx, um das Fahrzeug mit Mladićs Leichnam von den Überführungen und entlang der Strecke vom Belgrader Flughafen „spontan“ zu begrüßen. Der Leichnam war mit einem Flugzeug der serbischen Regierung aus den Niederlanden eingeflogen worden, begleitet vom Justizminister.
In diesem Kommentar zu dem Ereignis werde ich zunächst auf einige Präzedenzfälle eingehen. Sie zeigen, dass ein solches Verhalten der Regierung und eines Teils der serbischen Öffentlichkeit in Europa nicht einzigartig ist, auch wenn es bestimmte unangenehme Besonderheiten aufweist. Anschließend werde ich die breiteren Umstände betrachten, die ein solches Ereignis ohne stärkeren öffentlichen Widerstand möglich gemacht haben. Schließlich werde ich auf die spezifischen Merkmale des gegenwärtigen politischen Kontextes eingehen, die als Katalysator für das unwürdige Schauspiel dienten, das wir erlebt haben.
Präzedenzfälle
Mehrere Elemente machen dieses Ereignis zu einem Fall, für den es in der jüngeren Geschichte keinen wirklich vergleichbaren Präzedenzfall gibt. Das erste ist das Ausmaß, in dem der serbische Staat und seine Institutionen an der Beerdigung einer Person beteiligt waren, die wegen Verstößen gegen das internationale Strafrecht und das humanitäre Völkerrecht verurteilt worden war. Das zweite ist, dass der höchste Würdenträger der Kirche den Gottesdienst leitete. Das dritte ist die Anwesenheit mehrerer tausend Bürger; eine einschlägige Organisation, die öffentliche Versammlungen beobachtet, schätzt, dass etwa 16.000 Menschen anwesend waren.
Fairerweise sei gesagt, es hat vergleichbare Situationen gegeben, doch ihre „Kontroversität“ reicht nicht an das hier diskutierte Ereignis heran. Ich möchte damit keinesfalls eine Gleichsetzung hinsichtlich ideologischer Ausrichtung, des Ausmaßes der Verbrechen oder anderer Parallelen nahelegen, da solche Vergleiche in historischen Darstellungen immer die Gefahr des Anachronismus oder der Relativierung bergen. Eine Dimension ist jedoch über unterschiedliche Kontexte hinweg eindeutig vergleichbar: der Umgang des Staates und der Öffentlichkeit mit Menschen, die wegen Verbrechen verurteilt wurden, im Moment ihres Todes.
NS Kriegsverbrecher
Wie allgemein bekannt, wurden die zum Tode verurteilten hochrangigen militärischen und zivilen Vertreter des NS-Regimes in Nürnberg größtenteils ohne bekanntes Grab zurückgelassen. Diejenigen hingegen, die zu zeitlich begrenzten Haftstrafen verurteilt worden waren und diese verbüßt hatten, wurden nach ihrem Tod in der Regel im Familienkreis und mit bescheidenen Trauerfeiern beigesetzt.
Eine gewisse Ausnahme, die der Beerdigung Mladićs etwas näherkommt, ist die Beerdigung 1981von Admiral Karl Dönitz (1891-1980), Hitlers Nachfolger an der Spitze des Dritten Reiches. Die Parallele besteht allerdings vor allem darin, dass es sich um ein öffentliches und nicht um ein staatliches Ereignis handelte. Mehrere tausend Bürger und Dönitz’ Kameraden, Veteranen der Wehrmacht, nahmen teil, während der deutsche Staat vollständig unbeteiligt blieb. Tatsächlich hatten die deutschen Behörden jener Zeit ausdrücklich angeordnet, Dönitz sämtliche militärischen Ehren zu verweigern, auf die ein Offizier seines Ranges ansonsten Anspruch gehabt hätte. Kein aktiver Soldat durfte in Uniform bei der Beerdigung erscheinen – eine Anordnung, die einige Offiziere ignorierten.
Insgesamt war die Beerdigung von Karl Dönitz, der nach dem Krieg verurteilt worden war, eine relativ große Veranstaltung. Sie umfasste den entsprechenden kirchlichen Ritus und eine Ehrenwache aus Veteranen, die mit hohen militärischen Auszeichnungen versehen waren. Geprägt war sie von einer informellen Bekundung großer Achtung gegenüber dem ranghöchsten verstorbenen NS-Funktionär.
Etwas früher, 1973, hatte Deutschland einen der Feldmarschälle des Dritten Reiches, Erich von Manstein (1887 – 1973), mit militärischen Ehren beigesetzt; er war 1949 zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Zwischen dem Umgang mit den beiden verurteilten Wehrmachtsoffizieren bestand ein deutlicher Unterschied. Beide waren hochrangig, doch Dönitz’ Zugehörigkeit zu Hitlers innerstem Kreis und zur Führung des Dritten Reiches stellte ein unüberwindbares Hindernis für die Gewährung offizieller posthumer Ehren dar.
Kriegsverbrecher 1990er Jahre
Ein jüngeres Beispiel ist die Beerdigung des kroatischen Generals Slobodan Praljak (1945 – 2017), der in Den Haag verurteilt worden war. Praljaks Leichnam wurde unter besonderen Vorkehrungen und mit größter Diskretion nach Zagreb überführt. Auf seinen eigenen Wunsch fand auf dem Friedhof Mirogoj eine private Verabschiedung im Kreis der Familie und engsten Freunde statt. Die zentrale öffentliche Gedenkveranstaltung wurde hingegen vom Verband der kroatischen Generäle, einem Zusammenschluss pensionierter Generäle, im Konzertsaal Vatroslav Lisinski in Zagreb organisiert.
An der Gedenkveranstaltung nahmen etwa 2.000 Menschen teil. Unter ihnen waren – allerdings nicht in ihrer Eigenschaft als offizielle Vertreter des Staates – der damalige stellvertretende Ministerpräsident und Verteidigungsminister, der Minister für kroatische Veteranen und der stellvertretende Präsident des kroatischen Parlaments. Außerdem waren zahlreiche weitere Abgeordnete, ehemalige hochrangige Politiker und Generäle anwesend, darunter mehrere prominente Vertreter des kroatischen militärischen und veteranenpolitischen Establishments. Am selben Tag zelebrierte ein hoher Kirchenvertreter, ein Bischof, eine Requiemmesse, an der zahlreiche Generäle, Kriegsveteranen und weitere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens aus der kroatischen Politik teilnahmen. Die aktive Armee war an der Veranstaltung nicht beteiligt. Selbst die Mitwirkung eines Chores aus aktiven Soldaten wurde nicht genehmigt – gerade weil verhindert werden sollte, dass die aktive Armee mit dem verurteilten Mann in Verbindung gebracht wurde.
In der Vergangenheit gab es weitere vergleichbare Fälle, insbesondere wenn man Persönlichkeiten einbezieht, die niemals wegen Verbrechen verurteilt wurden, die ihnen eindeutig zugerechnet werden können. Die Umstände waren im Allgemeinen ähnlich. Mit zunehmendem zeitlichem Abstand schwächte sich der Vergeltungscharakter des Umgangs mit einer solchen Person ab, sodass Verurteilung und Bestrafung gewöhnlich nicht über den Tod hinausgingen – in Form einer geheimen Beisetzung oder der Verstreuung der Asche an einem unbekannten Ort. Eine Ausnahme bildet Rudolf Hess. Seine sterblichen Überreste wurden zunächst an einem bekannten Ort beigesetzt und später umgebettet, damit das Grab nicht zu einem Treffpunkt für Neonazis werden konnte.
In Serbien hatte bereits die Beisetzung 2025 von General Nebojša Pavković (1946 – 2025) in der Allee der verdienten Bürger, einem Ehrenfriedhof, einen Präzedenzfall geschaffen.
Diese Beerdigung hatte einen etwas offizielleren Charakter als die von Mladić. Sie umfasste höchste militärische Ehren und die offizielle Anwesenheit staatlicher Vertreter, darunter eines Gesandten des Präsidenten der Republik. Gemessen daran, wie diese beiden Beerdigungen organisiert wurden, gingen die serbischen Behörden und der Teil der serbischen Öffentlichkeit, der daran teilnahm, weiter als in jedem vergleichbaren Fall zuvor. Dies gilt für die staatliche Beteiligung, das Ausmaß und vor allem für die Öffentlichkeit, die den Ereignissen verliehen wurde.
Der weitere Kontext
Die wichtigste politische und gesellschaftliche Voraussetzung für die starke staatliche Beteiligung an der Organisation von Beerdigungen verurteilter militärischer Befehlshaber aus den Kriegen der 1990er-Jahre im ehemaligen Jugoslawien ist eine in Serbien weit verbreitete Überzeugung. Nach dieser dauerhaft geförderten Vorstellung waren die Serben die größten Opfer dieser Kriege, und jede Verurteilung von Angehörigen der serbischen Seite sei entweder eine antiserbische Erfindung oder eine tendenziöse Übertreibung.
Diese Botschaft wird von sämtlichen Quellen öffentlicher Autorität kontinuierlich vermittelt: von staatlichen Vertretern, dem größten Teil der intellektuellen Öffentlichkeit und der Serbisch-Orthodoxen Kirche. Abweichende Stimmen werden nicht lediglich übertönt. Wer es wagt, zu diesen Fragen eine der privilegierten Meinung widersprechende Position einzunehmen, wird öffentlich diskreditiert und der antiserbischen Tätigkeit beschuldigt. Betroffene sind aggressiver Propaganda und verbalen Angriffen ausgesetzt, die gelegentlich auch in körperliche Gewalt eskalieren.
In einem solchen Umfeld ist eine ernsthafte Debatte nicht nur aussichtslos, sondern unmöglich, wenn sie die „heiligen Wahrheiten“ infrage stellt. Zu diesen Wahrheiten gehört, dass der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien ebenso wie der Internationale Gerichtshof in Den Haag voreingenommen, politisch parteiisch, antiserbisch und instrumentalisiert seien. Beide Gerichte stellten fest, dass das Verbrechen in Srebrenica Völkermord darstellte – eine Feststellung, die in Serbien von der Mehrheit der Öffentlichkeit, die überhaupt eine Position zu dieser Frage einnimmt, entschieden zurückgewiesen wird.
Srebrenica – weiterhin umkämpft
Darüber hinaus wurde der Straftatbestand der Leugnung des Völkermords im serbischen Strafrecht sehr sorgfältig und bewusst so formuliert, dass die Möglichkeit ausgeschlossen wird, die Leugnung des Völkermords von Srebrenica zu bestrafen. Das Konzept der „Aufarbeitung der Vergangenheit“ wurde fast ausschließlich durch die Arbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen vorangetrieben. In Serbien hat es nur sehr begrenzte Ergebnisse hervorgebracht, beschränkt auf individuelle Erkenntnisse und ein nahezu privatisiertes Gedenken an die Opfer, das keinerlei öffentliche Artikulation findet.
Die Haltung zum Völkermord von Srebrenica ist ein besonders aufschlussreiches Beispiel für diese Atmosphäre. Selbst wenn er als Verbrechen „anerkannt“ wird, richtet sich deutlich mehr Verurteilung gegen diejenigen, die ihn als Völkermord bezeichnen, als gegen diejenigen, die ihn begangen oder geleugnet haben – von denen einige sogar die Verantwortlichen feiern. Einzelpersonen und Organisationen, die konsequent die Achtung der Urteile von Den Haag einfordern, sehen sich mit Disqualifizierungen konfrontiert, die unverhältnismäßig härter und häufiger ausfallen als jede scharfe und konsequente Kritik an den Tätern, unabhängig von der jeweiligen rechtlichen Einordnung.
Eine Frage drängt sich dabei besonders auf: Warum ist die Bezeichnung „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“, die die alternative rechtliche Einordnung von Srebrenica wäre, für Leugner des Völkermords so viel „attraktiver“? Was würde sich an ihrer Haltung gegenüber dem Verbrechen ändern, wenn die rechtliche Bezeichnung eine andere wäre? Diese Fragen sind leider rhetorischer Natur …
Das wichtigste „Argument“ in Serbien dafür, dass Srebrenica kein Völkermord gewesen sei, lautet seit Jahrzehnten, dass bosniakische Frauen und Kinder nicht getötet worden seien, das bosniakische Volk von Srebrenica also nicht in seiner Gesamtheit vernichtet worden sei. Das Argument ist schon deshalb absurd, weil die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes ausdrücklich vorsieht, dass Völkermord auch gegen einen Teil einer geschützten Gruppe begangen werden kann. Die Gerichte haben diesen Punkt sehr ausführlich begründet.
Bisweilen wird behauptet, Srebrenica sei ein Racheakt für die Tötung serbischer Zivilisten gewesen. Auch das ist ein Argument ohne rechtliche Bedeutung: Völkermord kann selbst als Akt der Verteidigung begangen werden, und Rache bedarf kaum einer weiteren Erörterung. Im Allgemeinen weiß die Öffentlichkeit nur sehr wenig über die rechtliche Begründung, während historische und nationalistisch-emotionale Inhalte umfassend manipuliert werden. Dieser Ansatz setzt natürlich die vollständige öffentliche Diskreditierung der betreffenden internationalen Gerichte voraus, weshalb juristische Argumentationen unter diesen Umständen keinerlei Bedeutung haben.
Serbische Kriegsverbrechen - öffentliches Tabu
Abgesehen von Srebrenica ist die Haltung in Serbien gegenüber Verbrechen, die von serbischen Streitkräften und ihren Befehlshabern begangen wurden, vor allem durch nahezu vollständiges öffentliches Schweigen geprägt. Urteile serbischer Gerichte zu Kriegsverbrechen sind wahrscheinlich die am wenigsten kommunizierten Ergebnisse irgendeiner staatlichen Institution. Die Zusammenarbeit mit dem Haager Tribunal wird stillschweigend als auferlegte Verpflichtung verstanden, als eine Art internationale Erpressung, der Serbien zugestimmt habe, weil es keine andere Wahl gehabt habe.
Dies hat eine Atmosphäre hervorgebracht, in der jedes Mitglied der bewaffneten Kräfte der jeweils anderen Seite implizit als Verbrecher gilt. Jedes Mitglied der serbischen Streitkräfte hingegen ist entweder unschuldig oder wurde durch eine Reihe von Umständen geradezu gezwungen, ein Verbrechen zu begehen. Das übliche Mantra besteht in einem „objektiven“ Eingeständnis, dass „es auch auf unserer Seite Verbrechen gegeben hat“. Doch über die abgedroschene und wenig überzeugende „Verurteilung aller Verbrechen“ hinaus gibt es kaum Kenntnisse über diese Verbrechen und keine eindeutige ethische Distanzierung von ihnen.
Wie genau setzt sich die serbische Gesellschaft mit „unseren Verbrechen“ auseinander? Wovon genau wird die ethische Distanz hergestellt, wenn sowohl die Verbrechen als auch ihre Täter der Öffentlichkeit bestenfalls unbekannt sind und für die bekannten Täter alle möglichen Rechtfertigungen gefunden werden? Welche tatsächliche Wirkung hat eine abstrakte Verurteilung „aller Verbrechen“, wenn es keinerlei konkrete Inhalte gibt, die dieser Haltung Bedeutung verleihen, Mitgefühl mit den Opfern wecken und eine klare Position gegenüber der Tat selbst und ihren Tätern einnehmen?
Der Kern dieser Haltung gegenüber den Kriegen und den darin begangenen Verbrechen liegt in etwas, dessen tiefe Verankerung umgekehrt proportional zu seiner ethischen und intellektuellen Oberflächlichkeit ist. Es handelt sich um die bedingungslose Bevorzugung nationaler Identitätszugehörigkeiten, die über jedes universelle ethische Prinzip gestellt werden. In wertbezogener und ethischer Hinsicht steht das Nationale nicht nur vor allen anderen Inhalten, sondern wird zum einzigen anerkannten Wert – und dies umso stärker, je größer die Kluft zu anderen Inhalten ist.
Nur wenige werden dies natürlich offen zugeben. Die überwältigende Mehrheit lebt diese bedauerliche Gewichtung jedoch in der glückseligen Überzeugung von der moralischen und ethischen Überlegenheit der eigenen Gruppe. Diese unhinterfragte Gewissheit wird nicht im Geringsten relativiert. Im Gegenteil: Sie wird gerade durch den abstrakten Satz „es gab auch auf unserer Seite Verbrechen“ noch verstärkt.
Dieser „großmütige“ Satz erfüllt nur einen Zweck. Er nimmt der vorherigen Überzeugung von der eigenen moralischen Überlegenheit ihre Unglaubwürdigkeit, ihre groteske Unplausibilität und ihre beinahe psychopathische Losgelöstheit von der Realität. Ihre Absolutsetzung bringt all dies zwangsläufig mit sich, selbst aus der Perspektive eines völlig unvoreingenommenen Betrachters. Tatsächlich funktioniert der kognitive Mechanismus dieses Konstrukts jedoch gerade dadurch, dass diesem Eingeständnis keinerlei konkreter Inhalt gegeben wird.
Nichts von dem oben Gesagten trifft zwangsläufig auf die Mehrheit der Gesellschaft zu. Tatsächlich ist es unwahrscheinlich, dass die Mehrheit aufrichtig an einer solchen Konstruktion der Realität beteiligt ist. Ein Modell des Konformismus ist eine weitaus überzeugendere Erklärung, verbunden mit einem bewusst gewählten oder unbewusst übernommenen Desinteresse. Das Problem für die Gesellschaft entsteht jedoch in jenen Momenten, in denen die Umstände die Menschen zwingen, Stellung zu beziehen. In solchen Situationen gibt es niemanden, der dem privilegierten Paradigma wirksam entgegentreten könnte.
Der spezifische Kontext
Serbiens derzeitige Machtstrukturen sind nicht lediglich Nutznießer der oben beschriebenen Situation. Sie gehören zu ihren aktiven Schöpfern. Die Medienmaschinerie der herrschenden Clique produziert kontinuierlich, beharrlich, täglich und rund um die Uhr Inhalte, die bei jeder gesellschaftlich relevanten Frage ethnozentrische und selbstgerecht-nationalistische Haltungen stärken.
Auf diese Weise verfolgt die herrschende Struktur zwei Ziele. Sie marginalisiert vollständig die Gegenpositionen und drängt zugleich diejenigen Akteure beiseite, die für sich beanspruchen, dieselben Prinzipien authentischer zu vertreten. In dieser Hinsicht verfolgen Regierung und nationalistische Alternative strukturell dieselbe Aufgabe und teilen dieselben Ansichten. Der konkrete aktuelle Kontext, in dem die Beerdigung von Ratko Mladić betrachtet werden sollte, wird maßgeblich durch ihr Verhältnis zueinander geprägt.
Mladićs Beerdigung sollte daher vor diesem Hintergrund betrachtet werden, wobei die aktuellen politischen Umstände in Serbien als Katalysator wirkten und deutlich erkennbare Tendenzen noch verstärkten. Die regierende politische Organisation sieht sich ihrer bislang größten Herausforderung durch eine politische Bewegung gegenüber, die einen breiten gesellschaftlichen Anspruch erhebt und es geschafft hat, eine große Zahl rechtsgerichteter Wähler für sich zu gewinnen.
Bislang war es dem Regime gelungen, dieses Wählersegment auf mehrere offensichtlich „Satelliten“-Parteien zu verteilen, die Opposition spielten. Mit dem neuen Kräfteverhältnis verlor das Regime dieses „Ass im Ärmel“. Ein wichtiger Bestandteil seiner Kampagne bestand daher darin, die eigene Position als radikal rechtsgerichtet zu stärken.
Willkommene Instrumentalisierung
In dieser Hinsicht war Mladićs Tod für das Regime eine mehr als willkommene Gelegenheit, bei einem großen Teil der rechtsgerichteten Wählerschaft einen politischen Vorteil zu erlangen. Das Regime nutzte Mladićs Tod in Den Haag buchstäblich aus und inszenierte ein makabres politisches Ereignis. Die regimefreundlichen Medien übertrugen es, begleitet von den passenden Tränen der diensthabenden Analysten und Salven des Lobes für den Präsidenten und seine Partei dafür, dass sie stets zu dem „serbischen Helden“ gestanden hätten.
Kein einziges Wort wurde darüber verloren, dass der Präsident Serbiens bei dieser politischen Beerdigung nicht anwesend war. Dies war offenbar eine Grenze, die der derzeitige Präsident Serbiens aus internationalen Erwägungen nicht zu überschreiten wagte – trotz seiner demonstrativen Behauptungen, in diesen Beziehungen niemanden und nichts zu fürchten.
Die Menschenmengen, die das Fahrzeug mit Mladićs Leichnam auf Überführungen und entlang der Strecke vom Belgrader Flughafen zu seinem Ziel begrüßten, deuten auf eine Koordination zwischen staatlichen Stellen und den Phalanxen der Partei hin. Wie sonst hätten diese Gruppen von Zeitpunkt, Art und Route des Transports wissen können? Es handelte sich um bekannte Gesichter, die man bei jeder Kundgebung der Regierungspartei oder in den Provokateurstrupps sieht, die regierungsfeindliche Demonstranten angreifen. Mit brennenden Fackeln, Transparenten und ihrer gesamten Symbolik vermittelten diese Gruppen der Gesellschaft eine klare Botschaft: Sie handelten im Einklang mit dem Regime, das dem „Helden“ einen solch großartigen Empfang bereitete.
Dieselben Bilder dominierten auch die Beerdigung selbst und wurden durch die Anwesenheit eines fast ausschließlich männlichen Publikums noch verstärkt, was ebenfalls auf ein gewisses Maß an Inszenierung hindeutet. So sehr die Beerdigung eines militärischen Befehlshabers auch ein „männliches Ereignis“ sein mag – eine derart verschwindend geringe Zahl von Frauen, die ihm die letzte Ehre erweisen wollten, erscheint ebenfalls „unnatürlich“. Können Frauen keine Bewunderer einer solchen „nationalen Persönlichkeit“ sein? Frauen mögen an der Front weniger häufig anzutreffen sein, aber unter denjenigen, die einer von ihnen verehrten Persönlichkeit die letzte Ehre erweisen, sind sie sicherlich nicht weniger zu erwarten – selbst wenn diese Persönlichkeit ein General ist.
Schließlich war Mladićs Beerdigung für das derzeitige Regime auch eine Gelegenheit, eine Botschaft an externe Akteure zu senden. Das Regime machte deutlich, dass es problemlos allein die Karte nationalistischer Frustration spielen könne. Ihm war bewusst, dass eine solche Entscheidung Europa unabhängig vom Kräfteverhältnis vor eine Herausforderung stellt. Das Regime stellte daher bewusst das westliche Ausbalancieren auf die Probe: das Spannungsverhältnis zwischen der Unakzeptabilität eines Ereignisses wie Mladićs Beerdigung und dem Interesse daran, Serbien in den westlichen politischen, wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Rahmen zu integrieren. Zu Recht davon ausgehend, dass dieses Interesse besteht, verschiebt das Regime die Grenzen seines eigenen Handelns innerhalb Serbiens immer weiter und testet, was westliche Akteure bereit sind zu akzeptieren oder zu tolerieren.
Kurz gesagt war Mladićs Beerdigung bislang der äußerste Punkt der Abkehr des Regimes von westlichen Akteuren. Ihr Zweck war in erster Linie innenpolitischer Natur, zugleich setzte sie jedoch die bereits erwähnte Tradition fort, die Grenzen in den Beziehungen zum Westen immer weiter auszutesten. Eine solche zynische politische Kalkulation läuft auf räuberisches Verhalten und die Ausbeutung eines toten Körpers hinaus. Sie ist unwürdig – selbst wenn die Beerdigung jemandem gilt, der wegen genau jener Verbrechen verurteilt wurde, wegen derer Ratko Mladić verurteilt wurde.
Schlussfolgerung
Selbst wenn wir die unmittelbare Motivation des Regimes dafür verstehen, ein solches Ereignis auf die beschriebene Weise zu inszenieren, bleibt eine Art Meta-Problem bestehen. Es besteht in dem Zustand einer Gesellschaft, in der sich auf diese Weise „politische Punkte“ gewinnen lassen – oder zumindest keine Punkte verlieren lassen. Jede Gesellschaft, in der das Paradigma nationaler Identität privilegiert wird – und das ist gewöhnlich der Fall –, „bricht“ gelegentlich aus den universellen ethischen Normen aus und stellt das Besondere (Nationale) über das Universelle (Humanistische). Im Fall Serbiens ist dieses Missverhältnis jedoch besonders ausgeprägt und befindet sich in einem ständigen dynamischen Gleichgewicht: Die Dimension nationaler Identität kollidiert sehr dramatisch mit der universal-humanistischen Dimension – zum Nachteil der Letzteren.
Die hier dargestellten historischen Präzedenzfälle zeigen, dass der Staat seine Ressourcen und seine Glaubwürdigkeit hinter einen Mann gestellt hat, der wegen schwerster Verbrechen verurteilt wurde – in einem Ausmaß, wie es in der jüngeren Geschichte nirgendwo sonst dokumentiert ist. Anlass zur Sorge gibt die allgegenwärtige „Konditionierung“ der Gesellschaft für solche Handlungen. Hinzu kommt ein auffälliges, wenn auch unausgesprochenes Eingeständnis, dass außenpolitische Erwägungen das einzige Hindernis für eine vollständige und offizielle Verherrlichung von Kriegsverbrechern durch die üblichen Formen des Gedenkens und der öffentlichen Anerkennung darstellen. Dazu gehören die Benennung von Straßen und anderen öffentlichen Orten nach ihnen, die Errichtung von Denkmälern und ihre Aufnahme in schulische Lehrpläne.
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