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Google Books und die Zukunft des Wissens

Lesedauer: 13 Minuten
Foto: missha. Dieses Foto steht unter einer Creative Commons-Lizenz.

Was bisher geschah: Häufig gestellte Fragen zu Google Book Search

18. September 2009
Zusammengestellt von Valie Djordjevic, Redakteurin bei iRights.info

 

Wieso eigentlich Google Books – Google ist doch eine Suchmaschine. Was haben die mit Büchern zu tun?

Google ist angetreten, das Wissen der Welt zu organisieren. Und wo versammelt sich mehr Wissen als in Bibliotheken? Alles fing 2004 an, als Google verlauten ließ, dass es in Zusammenarbeit mit einigen großen Universitätsbibliotheken – hauptsächlich aus den USA, aber auch der Bodleian Library in Oxford – vorhatte, deren Bestände zu digitalisieren und online zugänglich zu machen. Mittlerweile sind noch weitere Bibliotheken dazugestoßen, darunter auch die Bayrische Staatsbibliothek. Inzwischen soll Google bereits 7 Millionen Bücher eingescannt haben – erklärtes Ziel sind 15 Millionen Bücher bis zum Jahr 2015. Google scannt aber nicht nur Bibliotheksbücher, sondern arbeitet auch über das Google Partner Programm direkt mit Verlagen zusammen, die ihre Bücher in der Google-Bibliothek sehen wollen – zum Beispiel, um damit Werbung zu machen. In der Regel kann man von Büchern, die urheberrechtlich geschützt sind, nur Ausschnitte lesen, es sei denn, der Autor oder Verlag haben eine vollständige Ansicht erlaubt. Aber: Alle Bücher sind verschlagwortet und können durchsucht werden, sodass man etwa bei einer Recherche schnell Bücher findet, die für ein bestimmtes Thema relevant sind.

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Das hört sich ja erstmal toll an. Alle Bücher dieser Welt online! Wo ist das Problem?

Als Google mit dem Projekt anfing, berief sich das Unternehmen auf den US-amerikanischen Copyright-Grundsatz des Fair Use, der es unter bestimmten Umständen erlaubt, geschützte Werke zu nutzen. Also hat Google die Autoren bzw. Rechteinhaber der digitalisierten Bücher nicht gefragt, ob sie damit einverstanden sind, dass ihre Bücher gescannt werden. Das rief bald Proteste hervor, denn Google ging nach dem Grundsatz vor, erst einmal Fakten zu schaffen und mögliche Einsprüche später zu behandeln. Der Autorenverband Author’s Guild und die American Association of Publishers, ein Zusammenschluss der amerikanischen Verleger, verklagten Google 2005 wegen „massiver Urheberrechtsverletzung“. Das geschah auf dem Wege einer Class-Action-Klage. Das ist eine Art Sammelklage, deren Urteil automatisch für alle betroffenen Parteien gültig sein wird – also auch für ausländische Autoren und Verlage. Nach langen Verhandlungen wurde im Oktober 2008 ein Vergleich, das sogenannte Google Books Settlement, unterschrieben, der es Google erlaubt, unter den darin festgelegten Bedingungen mit dem Scanprojekt weiterzumachen.

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Was sind die Bedingungen des Google Books Settlement?

Das Google Books Settlement legt fest, dass Google für alle bis zum Mai 2009 gescannten Bücher eine Pauschale von 60 Dollar zahlt und danach die Rechteinhaber mit 63 Prozent an allen Einnahmen beteiligt. Diese bestehen im Augenblick nur aus den Werbeeinnahmen, die Google erzielt. Google beabsichtigt aber, in Zukunft als E-Book-Händler aufzutreten und direkt elektronische Bücher zu verkaufen. Dieses Recht wird Google im Settlement ebenfalls zugesprochen. Das Geld wird nicht direkt von Google an die Autoren ausgezahlt, sondern geht zuerst an die neugegründete Book Rights Registry, die dann die Gelder verteilt. In der Book Rights Registry können sich Autoren und Verlage registrieren, um ihre Ansprüche geltend zu machen.

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Das spielt sich doch alles in den USA ab. Was hat das mit Deutschland zu tun?

Wie schon gesagt: Die Einigung wird für alle betroffenen Rechteinhaber gelten, egal aus welchem Land sie kommen. Da Google ein amerikanisches Unternehmen ist, gilt zuallererst das amerikanische Copyright. Es werden aber auch Bücher aus anderen Ländern (und in anderen Sprachen) digitalisiert und ins Internet gestellt – kein Wunder, dass sich Rechteinhaber aus Ländern mit anderen Urheberrechtstraditionen auf den Schlips getreten fühlen.

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Copyright – Urheberrecht? Ist das nicht dasselbe?

Es gibt einige grundsätzliche Unterschiede zwischen dem deutschen (besser gesagt: kontinentaleuropäischen) Urheberrecht und dem angelsächsischen Copyright (das zum Beispiel auch in England angewendet wird). Die abweichenden juristischen Implikationen bei Copyright und Urheberrecht kann man schon an der Bezeichnung erkennen: Das Copyright ist ein – gewerbliches – Kopierrecht, während das Urheberrecht den Urheber als Schöpfer eines Werkes in den Mittelpunkt stellt. Durch internationale Abkommen – schon seit Ende des 19. Jahrhunderts – gleichen sich die Urheberrechtsregelungen in den verschiedenen Ländern immer weiter an, im Detail gibt es jedoch einige Unterschiede. In Deutschland geht etwa ohne die Erlaubnis des Autors gar nichts: Er allein bestimmt, was mit seinem Werk geschieht – wie und wo es veröffentlicht, aufgeführt oder vervielfältigt wird. Diese Allmacht wird eingeschränkt von den Schrankenbestimmungen, die etwa Kopien für private Zwecke, Zitate und bestimmte Nutzungen für Unterricht und Forschung erlauben. In den USA (und England unter dem Namen Fair Dealing) gibt es für diese Zwecke die Fair Use-Regelung. Damit darf man etwa zum Zweck der Kritik, Satire, Bildung und Forschung urheberrechtlich geschützte Werke verwenden. Google berief sich darauf, als es kurze Ausschnitte aus den digitalisierten Büchern online stellte. Auch viele US-Rechtsexperten vertreten die Meinung, dass Googles Scanprojekt überall unter die Fair Use-Regelung fällt. In Deutschland jedoch fällt diese Argumentation nicht so leicht: Es gibt hierzulande keine Schrankenbestimmung, unter der Google ohne Erlaubnis Bibliotheksbücher digitalisieren und online veröffentlichen darf.

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Und wann tritt dieses Settlement in Kraft?

Zunächst einmal muss das Settlement von dem zuständigen New Yorker Gericht bestätigt werden. Vorher haben aber alle betroffenen Parteien Gelegenheit, ihre Meinung darzulegen. Das geschieht mittels eines Briefes, der Amicus Curiae genannt wird. Viele Organisationen und auch Staaten haben Einspruch gegen die Settlement-Vereinbarung eingereicht, darunter auch die Bundesregierung. Die Frist endete am 8. September 2009 und die Anhörung vor Gericht soll am 7. Oktober stattfinden. Das Gericht wird dann beschließen, ob das Settlement fair ist und in Kraft treten kann.

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Was passiert denn auf europäischer Ebene? Ist nur Deutschland gegen den Vergleich?

Die Situation ist komplex. Obwohl die Urheberrechtsgesetze in den Mitgliedsländern der EU in den letzten Jahren angeglichen wurden, sodass sie in den Grundzügen übereinstimmen, so sind sie doch in den Details unterschiedlich. Neben Deutschland haben auch Österreich, Schweiz und Spanien vor dem New Yorker Gericht Einspruch gegen das Settlement erhoben. In Frankreich zeichnet sich eine Stimmungsänderung ab: Nach ersten – heftigen – Protesten verhandelt inzwischen Google mit der französischen Nationalbibliothek. Gleichzeitig aber haben französische Verlage Klage gegen Google erhoben.
Google erklärte jedoch schon mehrfach, dass das vollständige Google-Books-Angebot nur für Nutzer in den USA zugänglich sein würde. Das geschieht dadurch, dass europäische IP-Adressen, die jeder mit dem Internet verbundene Computer erhält, blockiert werden. Technisch ist das kein Problem. Damit auch europäische Nutzer an dem Programm teilnehmen können, muss Google erst mit den verschiedenen europäischen Verwertungsgesellschaften Verträge schließen. Aber das kann kompliziert werden: Die Gesellschaften dürfen in den verschiedenen europäischen Ländern ganz unterschiedliche Rechte für die Autoren und Verlage wahrnehmen. Eine gesamteuropäische Lösung scheint nicht in Sicht.

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Ich habe ein Buch geschrieben, das von Google gescannt wurde. Wie kann ich meine Rechte geltend machen?

Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) kümmert sich um die Verwertung der Zweitrechte von Autoren. Sie sammelt zum Beispiel die Kopierabgaben, die auf Leer-CDs und Kopiergeräte anfallen, die Lizenzgebühren für Pressespiegel und Bibliotheken und verteilt sie an die Autoren und Verlage. Daher lag es nahe, dass die VG Wort auch die Verhandlungen mit Google bezüglich der Google Book Search übernimmt. Dazu hat sie die Wahrnehmungsverträge mit ihren Autoren geändert, sodass sie berechtigt ist, ihre Online-Rechte zu vertreten (die Autoren hatten aber bis zum 25. September Gelegenheit, dieser Änderung für sich zu widersprechen). Die VG Wort hat vor, alle deutschsprachigen Bücher, die unter ihre Zuständigkeit fallen, erst einmal aus Google Books zurückzuziehen, um dann mit Google über eine Lizenzierung zu verhandeln. Dieser Plan hat durchaus Kritik geerntet, da vor allem Wissenschaftsorganisationen fürchten, dass dadurch deutsche Werke auf unbestimmte Zeit nicht zugänglich sind – solange bis sich die VG Wort mit Google geeinigt hat.

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Wieso scannen die Bibliotheken nicht selbst ihre Bücher ein?

Bei sinkenden Budgets ist Google für viele Bibliotheken die einzige Möglichkeit, ihre Schätze ins digitale Zeitalter hinüberzuretten – sie könnten es sich sonst schlichtweg nicht leisten. Es gibt öffentliche (sprich: staatlich finanzierte) Projekte, das geistige Erbe digital zugänglich zu machen – nur sind diese im Vergleich zu Google noch nicht sehr weit gediehen. Die europäische Online-Bibliothek Europeana zum Beispiel hat bisher 4,6 Millionen digitale Objekte aus verschiedenen europäischen Sammlungen und Museen ins Internet gestellt; allerdings war bei der Eröffnung im November 2008 erst ein Prozent aus deutschen Beständen dabei. Europeana liefert nicht nur Bücher sondern auch Bilder, Tonaufnahmen und Videodaten, und Archivmaterialien wie Tagebücher, Zeitungen und Briefe. Das Material ist gemeinfrei, das heißt, dass die Urheber seit mehr als 70 Jahren tot sind und die Werke somit nicht mehr urheberrechtlich geschützt. Europeana musste zum Start mit erheblichen technischen Problemen kämpfen, sodass das Portal nach der offiziellen Eröffnung erst einmal einen Monat vom Netz genommen wurde.

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In der letzten Zeit war viel über den „Heidelberger Appell“ zu hören. Was hat es damit auf sich? Wer appelliert da an wen?

Der Heidelberger Appell ist ein Aufruf deutscher Autoren und Verlage, der gegen das Vorgehen von Google protestiert. Veröffentlicht wurde er im April 2009 und sorgte nach seinem Erscheinen für lebhafte Diskussionen im Feuilleton und im Internet. Hauptinitiator ist der Heidelberger Germanist Roland Reuss, der vor allem mit seinen Kafka- und Kleist-Editionen auf sich aufmerksam gemacht hat. Der Hauptanstoßpunkt ist, dass Google gegen den Willen der Urheber die Bücher digitalisiert und online zur Verfügung stellt. Autoren können zwar der Nutzung im Nachhinein widersprechen, aber das reicht den Unterzeichnern nicht – sie wollen vorher gefragt werden. Im gleichen Zug prangert der Heidelberger Appell an, dass es im Wissenschaftsbereich angeblich einen Zwang gäbe, Texte per Open Access kostenlos der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen – auch dies sei ein Eingriff in die Freiheit des Autors, selbst zu entscheiden, wo seine Werke veröffentlicht werden.

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Open Access? Was ist das schon wieder und was hat das mit Google zu tun?

Zunächst einmal hat Open Access gar nichts mit Google zu tun. Open Access ist eine Bewegung innerhalb der Wissenschaftswelt, die darauf hinarbeitet, dass wissenschaftliche Texte (aber auch Versuchsdaten und ähnliches) der Öffentlichkeit frei zur Verfügung gestellt werden. Open Access hat sich entwickelt, weil vor allem in den Naturwissenschaften die Preise für Fachzeitschriften in den letzten 15 Jahren so weit in die Höhe geschnellt sind, dass viele Bibliotheken es sich nicht mehr leisten können, sie zu abonnieren bzw. auf andere wichtige Anschaffungen verzichten, damit sie ihren Nutzern renommierte Zeitschriften anbieten können. Für die Vertreter einer Open-Access-Politik stellt es ein systematisches Problem dar, wenn die Ergebnisse von öffentlich geförderten Forschungsprojekten der Öffentlichkeit nur zu hohen Kosten zugänglich sind. In Deutschland werden wissenschaftliche Autoren nicht gezwungen, ihre Werke per Open Access kostenlos zur Verfügung zu stellen. Es handelt sich in erster Linie um eine Empfehlung verschiedener Wissenschaftsorganisationen, der viele Autoren folgen.

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Zurück zu Google – die Firma ist also doch böse und will mit fremdem geistigen Eigentum Geld verdienen?

Geld verdienen muss ja nichts Schlechtes sein. Und viele Experten sind der Meinung, dass die Dienstleistung, die Google der Gesellschaft mit Google Book Search zur Verfügung stellt, durchaus nützlich und erstrebenswert ist, weil sie den Zugang zu Wissen wesentlich erleichtert. Man muss nicht mehr in entlegene Bibliotheken fahren, um sich das letzte erhaltene Exemplar eines Buches anzusehen. Andererseits machen sich viele Beobachter begründete Sorgen, dass Google ein Monopol aufbaut. Google ist jetzt schon die meistgenutzte Suchmaschine, bietet einen E-Mail-Dienst, kartografiert mit Google Earth unseren Planeten, bietet eine Online-Textverarbeitung, einen Kalender, Videos und so weiter und so fort. Man könnte sagen, dass Google dabei ist, unseren gesamten digitalen Alltag zu übernehmen. Andererseits könnte durch Google und das Settlement bisher nicht zugängliches Wissen wieder verfügbar gemacht werden, zum Beispiel bei den sogenannten verwaisten Werken – das sind Werke, die zwar noch urheberrechtlich geschützt sind (der Autor ist noch nicht länger als 70 Jahre tot), trotzdem aber kein Rechteinhaber mehr ermittelt werden kann.

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Vielleicht ist ein privates Unternehmen einfach nicht die richtige Adresse, das Weltwissen zu verwalten – gibt es Alternativen?

Es gibt schon seit längerem eine aktive Open-Content-Szene, die sich dafür einsetzt, dass Wissen für jedermann weltweit zugänglich ist. Open Content bedeutet einfach, dass Werke – Texte, Bilder, Filme – der Öffentlichkeit ohne Zahlung von Lizenzgebühren zur Verfügung stehen, um sie zu nutzen, zu kopieren und weiter zu verbreiten. Eines der bekannteren Projekte ist das Online-Lexikon Wikipedia, das nicht nur gemeinschaftlich von seinen Nutzern geschrieben wird, sondern auch Bilder, Videos und Audiodaten sammelt und veröffentlicht. Die Dateien bleiben dabei in der Regel urheberrechtlich geschützt: die Urheber erlauben lediglich, dass jede/r unter bestimmten Bedingungen mit den Werken bestimmte Dinge machen kann. Es gibt verschiedene Open-Content-Lizenzen – die bekannteste ist wohl die Creative-Commons-Lizenz, die sich nach gewissen Nutzungsrechten abstufen lässt.

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Wie stehen Open-Content-Verfechter zu Google Books?

Viele Open-Content-Initiativen stehen dem Google Books Settlement kritisch gegenüber. Die Open Book Alliance unter der Führung des Internet Archive-Teams zum Beispiel hat sich explizit gegen das Google Books Settlement in der jetzigen Form ausgesprochen, da es die Arbeit von offenen digitalen Bibliotheksprojekten (darunter etwa das Internet Archive oder das Projekt Gutenberg) erschweren wird. Die Open Book Alliance ist ein Zusammenschluss von Initiativen und Firmen, zu dem auch Firmen wie Amazon.com und Microsoft gehören. Sie befürchten, dass sich Google mit dem Settlement eine dominierende Position auf dem Markt aufbaut, der jede kommerzielle oder nicht-kommerzielle Konkurrenz unmöglich macht. Die Open Book Alliance setzt sich im Gegensatz dazu für ein offenes System ein, in dem viele verschiedene Initiativen gemeinsam an der Digitalisierung des Weltwissens arbeiten.

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Weitere Informationen zu Google Books

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  • Demnächst finden Sie hier den Videostream der Tagung "Enteignung oder Infotopia? Google Books und die Zukunft des Wissens".